Heizkostenabrechnung

Hallo!

Ich habe vor kurzem von meinem Vermieter eine Abrechnung über Bewirtschaftungskosten erhalten. Da es sich um ein einziges Blatt (mit Löchern) handelt, in dem ich zu einer Nachzahlung aufgefordert werde, bin ich mißtrauisch und wollte gerne nachfragen:

Unter Kostenarten sind u.a. „Heizkosten lt. Ables“ aufgeführt: Eine Firma liest an den Heizkörpern angebrachte Wärmemesser ab. Als Verteilungsschlüssel ist „Heizkosten extern“ angegeben, und diesen Betrag werde ich u.a. zu zahlen aufgefordert, weil sich in summa ein größerer Betrag ergibt, als ich durch die monatlichen Vorauszahlungen erbracht habe. Es ist zugleich der größte Anteil der ganzen Rechnung.

Nun habe ich mich erkundigt und herausgefunden, daß Heizkosten mindestens zu 50%, höchstens zu 70% nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet werden, während der Rest nach Wohnfläche bestimmt wird.

Was bedeutet nun „Heizkosten extern“? Muß dieser Betrag nach der genannten Art weiter prozentual nach Verbrauch und Wohnfläche aufgeteilt werden? (In diesem Fall ergibt sich ein niedrigerer Betrag.) Oder sollte es bereits so verrechnet sein?

Es handelt sich offenbar um eine Terminologie, die in einer dem Vermieter von der Hausverwaltung zugesandten Rechnung gebraucht wird, die in unveränderter Form in meine Rechnung durch Photokopie übernommen wurde. Es ist zugleich, trotz mehrjährigen Wohnens, die erste Abrechnung dieser Art, die ich bekommen habe.

Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

Hallo,

würde gerne helfen, aber die Infos sind sehr spärlich. Wie hoch war denn letzten endes dein Verbrauch? War er höher oder niedriger als im Vorjahr?

Sind die Werte denn auf den vorherigen Abrechnung verständlich bzw. sind sie nun verständlich? Vielleicht könntest du ein paar mehr Daten geben,ich weiß zwar nicht genau was mit „extern…“ gemeint ist, allerdings ist dein Vermieter verpflichtet dir eine verständliche Abrechnung zu geben. Wenn der Verbrauch richtig erscheint, du allerdings nur verständnisfragen hast, dann ruf am besten den Vermieter oder die Ablesefirma an. Sollte die NAchzahlung deiner Meinung nach nicht korrekt sein, dann such am besten den Mieterschutz oder die Verbraucherzentrale auf.

Wie gesagt, vielleicht ein paar genauere Daten und dir kann auch hier vielleicht geholfen werden:wink:

Hoffe, konnte ein paar nützliche Infos geben…

VG

Erst einmal recht herzlichen Dank für die rasche Antwort.

Tatsächlich wohne ich bereits seit einigen Jahren in der Wohnung, habe aber nie eine Abrechnung erhalten. Erst jetzt, durch diese Post vom Vermieter, ist mir überhaupt bewußt geworden, daß er zur jährlichen Abrechnung verpflichtet ist. Durch den Umstand, daß er dem nie nachgekommen ist, bin ich um so mißtrauischer, daß das alles korrekt ist.

Ich habe keine Vergleichsmöglichkeit, ob mein Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, da mir keine Unterlagen dazu geschickt worden sind.

Die Auflistung führt unter „Heizkosten lt. Ables“ (sic) in der folgenden Weise (die Werte habe ich grob gerundet) auf:

Gesamtkosten: 15000,
Verteilungsschlüssel: Heizkosten extern,
Einzel/Gesamtanteil: 975/15000,
Anteil: 975.

Die Einheit ist „Euro“, was natürlich nicht dabeisteht. Der „Anteil“ ist das, was neben „Winterdienst“ u.a. auf mich umgelegt werden soll.

Da dies wie gesagt offenbar eine Kostenauflistung ist, die dem Vermieter selbst zugestellt wurde und die er unverändert übernommen hat, nehme ich an, daß es sich um ein übliches Format mit üblicher Ausdrucksweise handelt. Leider kann ich mit den Bezeichnungen nicht sehr viel anfangen.

Wenn es sich um den tatsächlichen Verbrauch lt. Ablesung handelt, dann müßte er nach der Heizkostenverordnung noch mit der Wohnungsfläche im Verhältnis zur gesamten beheizten Fläche des Hauses verrechnet werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich frage mich nun vor allem, ob ich damit richtig liege und es dem Vermieter schreiben kann, ohne mich „zu weit aus dem Fenster zu lehnen“. (Wenn man das mit einberechnet, sollte sich eine deutliche Verminderung des Betrages ergeben.) Deswegen die Frage, ob sich jemand mit der verwendeten Terminologie wie „Heizkosten extern“ auskennt.

Ich hoffe, daß mir noch mehr geraten werden kann.

Viele Grüße zurück!

Hallole
fragen Sie bitte den Vermieter nach Ihrem Ablesebericht der Ablesefirma,
dieser steht IHnen zu und wird üblicherweise dem Mieter automatisch mit gegeben. Ablesdaten und Errechnungsmuster lassen genau errechnen was Ihr Anteil ist,dazu verpflichtet ist, und sie solange nicht bezahlen muessen.
. Lassen Sie sich hier nicht von Abbringen, notfalls dem Vermieter mitteilen das sie solange nicht zahlen. Die Ablesefirma kann Ihnen auch eine Kopie direkt senden wenn sie dort anrufen.

Hallo!

Ich habe vor kurzem von meinem Vermieter eine Abrechnung über
Bewirtschaftungskosten erhalten. Da es sich um ein einziges
Blatt (mit Löchern) handelt, in dem ich zu einer Nachzahlung
aufgefordert werde, bin ich mißtrauisch und wollte gerne
nachfragen:

Unter Kostenarten sind u.a. „Heizkosten lt. Ables“ aufgeführt:
Eine Firma liest an den Heizkörpern angebrachte Wärmemesser

Hallo,

bis die Sache geklärt ist würde ich erstmal sofort Widerspruch einlegen.Dann würde ich die Abrechnung im Mieterbund vorlegen zur Prüfung.Es lohnt sich.Bin selbst schon viele jahre in einem Mieterbund und konnte damit schon sehr viel Geld sparen was sonst durch Schummelein der Vermieter verloren gegangen wäre.
LG

Was bedeutet nun „Heizkosten extern“? Muß dieser Betrag nach
der genannten Art weiter prozentual nach Verbrauch und
Wohnfläche aufgeteilt werden? (In diesem Fall ergibt sich ein
niedrigerer Betrag.) Oder sollte es bereits so verrechnet
sein?

Es handelt sich offenbar um eine Terminologie, die in einer
dem Vermieter von der Hausverwaltung zugesandten Rechnung
gebraucht wird, die in unveränderter Form in meine Rechnung
durch Photokopie übernommen wurde. Es ist zugleich, trotz
mehrjährigen Wohnens, die erste Abrechnung dieser Art, die ich
bekommen habe.

Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

Hallo, grundsätzlich muss Ihrem gelochten Blatt, das der Vermieter „Abrechnung“ nennt, auch eine detaillierte Heizkostenabrechnung beiliegen, auf der u.a. die Gesamtkosten, die Verteilerschlüssel, Ihr Verbrauch und Ihre Kosten nachvollziehbar aufgelistet sind. Die Summe dieser Heizkostenabrechnung übernimmt der Vermieter dann als feste Position in seine Nebenkostenabrechnung und ergänzt sein gelochtes Blatt mit den weiteren Kosten wie Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen usw. Wenn das so ist, dass die Heizkostenabrechnung beiliegt, ist das so in Ordnung, denn die Berechnung der Heizkosten ist ja vollständig auf der Heizkostenabrechnung vorgenommen werden und es muss nur die Summe übernommen werden.

hallo

für welchen Zeitraum ist denn deine Abrechnung? Gebe mal bei google" Externe Heizkostenabrechnung"ein dann kann man sich eine Rechnung ansehen wie sie aussehen muß. Wenn das Haus saniert ist ist eine Abrechnung 70/30 richtig. Ist es nicht saniert meistens 50/50. Mein Typ erst mal Wiederspruch einlegen und hol dir mal eine Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt für Mietrecht. Die Rechtsauskunft ist nicht all zu teuer.Soviel ich weiß muß die Abrechnung für 2009 immer bis 31.12.2010 24 Uhr in deinem Briefkasten sein.Ansonsten ist sie nicht gültig. Wünsche dir viel Erfolg

Hallo, um antworten zu können müßte ich die Abrechnung sehen. Ist mir aus der Schilderung leider nicht möglich!

M.f.G.

Hallo,

das was Du da beschreibst ist ein extrem heikeles Thema.

Es gibt verschiedene Abrechnungsmethoden. Jede in Ihrer Art ist zulässig, unterliegt aber je nach Modell gewissen Richtlinien.

Pauschal lässt sich da nix sagen, da ca. 50% aller Betriebskostenabrechnungen falsch sind.

Daher mein Rat: Wende Dich an einen Mietrechstanwalt oder an einen Mieterverein in Deiner nähe. Das dürfte das beste sein.

Hallo,
um das genau beurteilen zu können, müsste ich mir den Vorgang genau ansehen. Warum hier die Bezeichnung „Heizkosten extern“ verwendet wird, ist mir nicht ganz klar. Richtig ist, dass die Heizkosten zu 50 bis 70 Prozent über den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden und richtig ist auch, dass die Heizkosten meist der größte Posten bei den Nebenkosten sind (hohe Gaspreise, hohe Ölpreise, etc…)

Viele Grüße
JB

Hallo,

was Heizkosten extern sind weiß ich nicht, könnte mir aber bei einer größeren Wohnanlage die Heizkosten für Gemeinschaftseinrichtungen, wie Wasch- + Trockenkeller, Flure usw. vorstellen.

Allgemein zur Heizkostenabrechnung: du müßtest eine Ablesebescheinigung haben und kannst auch einsicht in alle, die Abrechnung betreffenden Kosten verlangen.

Ist schwierig, macht Arbeit. Hast du schon mal drüber nachgedacht, einem Mieterverein oder dem Mieterschutzbunt beizutreten? Als Mitglied prüfen Sie die Abrechnungen für dich und bei einem Rechtsstreit wirst du auch vertreten.

Alles Liebe, Armdier

Hallo,

ich weiß auch nicht, was Dein Vermieter mit „Heizkosten extern“ meint. Aber wenn ein Abrechnungsunternehmen abliest, dann machen die ja auch doe Abrechnung und dann hat der Verwalter bzw. der Vermieter auch eine Einzelabrechnung für Deine Wohnung. In dieser Einzelabrechnung sollte alles genau aufgeführt sein. Auf jeden Fall hast Du das Recht, alle für die ABrechnungen herangezogenen Rechnungen einzusehen. Der Vermieter hat die Pflicht, Dir das zu erklären. Sonst hilft aber auch ein Anruf beim Abrechnungsunternehmen meistens weiter. Richtig ist auch, dass 50-70 % nach Verbrauch und der Rest nach Nutzfläche verteilt werden. 100% nach Verbrauch ist nicht zulässig.

Viele Grüße

Susanne

Hallo!
Sie sollten sich erst bei Ihrem Vermieter erkundigen, was unter „Heizkosten extern“ gemeint ist, warum keine detailierte Kalkulation wurde geschickt usw usf.
Wenn Sie danach mit Ihrem Vermieter über Abrechnung nicht einverstanden sind, können Sie eine konkrete Frage im Internet stellen.
Leider, kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
MfG, Alex384

die Neben- bzw. Betriebskostenabrechnug scheint korrekt

Hallo Flausch,

erst einmal möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen, aber ich bin derzeit erkrankt und kann durch häufige Termine nicht jeden Tag ins Netz.

Nun zu deiner Frage: Ich kann dir nicht sagen, wie das mit der Verrechnung der Heizkosten direkt abläuft, ich weiß, dass diese nach Ablesung und Wohnfläche berechnet und verrechnet werden, jedoch rate ich dir in deinem Fall den Verbraucherschutz, einen Mieterbund oder Mieterverein zu kontaktieren bzw. aufzusuchen, denn wenn dies die erste sogenannte Betriebskostenabrechnung nach schon längerem Wohnen ist, kann da meines Erachtens etwas nicht stimmen. Nimm bitte diese Abrechnung zu einem eventuellen Termin mit, denn vor Ort können dir die Fachleute sicher ganz genau weiterhelfen und raten, was du tun sollst.
Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen, ansonsten viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
1monchen

Hallo

Heizkosten Extern bedeutet auch vielfach nur, dass die Heizkostenabrechnung über eine externe Firma abläuft. Aber das solltest Du Deinen Vermieter fragen

Die Mehrkosten können angefallen sein wegen: neuen Anlage, langer Winter oder durch andere Umstellungen im Haus.

Aber bitte frage bei Deinem Vermieter nach, bevor Vermutungen aufgestellt werden

Hier kannst Du auch über Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung etwas lesen:

www.techem.de/heizkostenabrechnung
www.techem.de/betriebskostenabrechnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenabrechnung

Gruß

Hallo Flausch,

Du hast recht, dass lt. Heizkostenverordnung zwischen 50% und 70% nach Verbrauch, der Rest nach Fläche abzurechnen ist. Es sei denn, Du hast mit Deinem Vermieter mietvertraglich einen anderen Schlüssel (z.B. 100% nach Verbrauch) vereinbart.

Zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung gehört die Angabe der Gesamtkosten, der Verteilungsschlüssel, die Gesamtanteile des Hauses (Fläche und Verbrauch), Deine Anteile und daraus resultierend Deine Kosten.

Der Begriff „Heizkosten extern“ ist mir noch nie untergekommen. Vielleicht sind damit die Kosten des Energieversorgers gemeint, was ja o.k. wäre. Oder - andere Idee - Dein Vermieter hat eine Firma beauftragt, die Heizkostenabrechnung zu fertigen und nennt deren Ergebnis „extern“. Dann hätte er diese Abrechnung aber beifügen müssen.

Nach Deiner Schilderung erscheint mir die Abrechnung nicht nachvollziehbar und damit auch nicht fällig. Ich empfehle Dir, Rat beim Mieterverein einzuholen.

Gruß

ziegen1

Hi,

bin immer wieder erstaunt, wie blöd man sein muss, um solche Fragen zu stellen.

Woher soll hier einer wissen, was die von ihnen genannten Positionen bedeuten???

Ich gebe ihnen einen ganz einfachen Tipp: Fragen sie doch mal da nach, wo dieser gelöcherte Zettel enstanden ist !!! Klingt logisch, oder ???

Wenn sie dann noch fragen haben, dann kann man ihnen vielleicht helfen

Hallo,

bin erst jetzt aus dem Urlaub zurück, daher die verspätetet Antwort.

Was mit „Keizkosten extern“ usw. gemeint ist, vermag ich auch nicht zu beantworten. Es sind keine gesetzlichen Begriffe, sondern wohl interne Ausdrücke des Erstellers der Abrechnung.
Grundsätzlich müssen 50 - 70 % der gesamten Heizkosten nach Verbrauch umgelegt werden, der Rest nach der Wohnfläche. Es müssen daher die gesamten Heizkosten angegegeben werden, die dann nach dem entsprechenden Verteilermaßstab aufgeteilt werden. Die so ermittelten Verbrauchskosten sind durch die insgesamt verbrauchte Wärmemenge (im ganzen Haus) zu teilen und dann mit der bei Dir abgelesenen Wärmemenge zu multiplizieren. Entsprechendes mit der Restkosten (geteilt durch Gesamtwohnfläche des Hauses, multipliziert mit deiner Wohnfläche). Die so ermittelten beiden Summen addiert ergeben die Heizkosten.

Ohne Einsichtnahme in die Rechnung kann ich leider keine weiteren Angaben machen.

Gruß
Sebastian

Ich danke Euch allen für Eure freundlichen Antworten (abgesehen von der, in der ich mich als „blöd“ beleidigen lassen mußte).

Ich habe meinen Vermieter um eine nachvollziehbare Abrechnung gebeten, und es hat sich herausgestellt, daß „Heizkosten extern“ die zusammengefaßten Heiz- und Kaltwasserkosten waren, was nicht ordnungsgemäß war. Die Zahlen indes scheinen in Ordnung gewesen zu sein.

Liebe Grüße

Flausch