Hallo!
Ich habe vor kurzem von meinem Vermieter eine Abrechnung über Bewirtschaftungskosten erhalten. Da es sich um ein einziges Blatt (mit Löchern) handelt, in dem ich zu einer Nachzahlung aufgefordert werde, bin ich mißtrauisch und wollte gerne nachfragen:
Unter Kostenarten sind u.a. „Heizkosten lt. Ables“ aufgeführt: Eine Firma liest an den Heizkörpern angebrachte Wärmemesser ab. Als Verteilungsschlüssel ist „Heizkosten extern“ angegeben, und diesen Betrag werde ich u.a. zu zahlen aufgefordert, weil sich in summa ein größerer Betrag ergibt, als ich durch die monatlichen Vorauszahlungen erbracht habe. Es ist zugleich der größte Anteil der ganzen Rechnung.
Nun habe ich mich erkundigt und herausgefunden, daß Heizkosten mindestens zu 50%, höchstens zu 70% nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet werden, während der Rest nach Wohnfläche bestimmt wird.
Was bedeutet nun „Heizkosten extern“? Muß dieser Betrag nach der genannten Art weiter prozentual nach Verbrauch und Wohnfläche aufgeteilt werden? (In diesem Fall ergibt sich ein niedrigerer Betrag.) Oder sollte es bereits so verrechnet sein?
Es handelt sich offenbar um eine Terminologie, die in einer dem Vermieter von der Hausverwaltung zugesandten Rechnung gebraucht wird, die in unveränderter Form in meine Rechnung durch Photokopie übernommen wurde. Es ist zugleich, trotz mehrjährigen Wohnens, die erste Abrechnung dieser Art, die ich bekommen habe.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.