Heizkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin Besitzer eines Reihenhauses mit Einliegerwohnung. Diese Wohnung habe ich bis jetzt warm bzw. pauschal vermietet. Beim jetzt anstehenden Mieterwechsel möchte ich gerne auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung umstellen. Hierzu werde ich für die ELW und für den Warmwasserspeicher Wasseruhren montieren. Wasser nach m³ und andere Gebühren (z.B. Müll) nach % der Gesamtfläche also kein Problem. Nur wie sieht es mit den Brennstoffkosten für Warmwasser und Zentralheizung aus? Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich diese Kosten am besten ermitteln kann? Eine Abrechnungsfirma wie Brunata oder Techem rentieren sich bei 40m² Wohnfläche der ELW nicht. Die Zentralheizung wird mit Öl befeuert, zudem ist in der ELW ein kleiner Holzofen. Der Mieter kann sich beim Brennholz bei mir bedienen. Ich schätze den Holzverbrauch auf 1 m³ im Jahr. Ich möchte geren die Ganze Sache für beide Seiten gerecht abrechnen, deshalb meine Frage an Euch.
Vielen Dank im Voraus

Gruss Wolfgang

Das mit der Wasseruhr am Warmwasserboiler ist korrekt.
Um zu berechnen, wieviel Brennstoff für Warmwasser benötigt wurde, habe ich eine kleine Excel-Datei, die ich Ihnen gerne zusende - bitte Mail an: av at dtm-av .de Nach Berechnung des Brennstoffverbrauchs für das Warmwasser können die Kosten nach Personen aufgeteilt werden. Oder Sie installieren eine weitere Warmwasseruhr in der ELW, so haben Sie den Gesamtverbrauch am Boiler, berechnen dem Mieter sein Warmwasser und der Rest ist für Sie.

Den Anteil für Warmwasser ziehen Sie vom gesamten Brennstoff ab und Sie haben den Brennstoffverbrauch für die Heizung.

Für die Abrechnung des Heizverbrauchs bietet sich eine Abrechnung nach Quadratmetern an.

Hallo Wolfgang, da kannst Du nur nach m² abrechnen. Am Besten rechnest Du so, wie es auch die Abrechnungsfirmen machen: Anfangsstand des Öls messen und den Betrag in Euro ermitteln. Am Ende des Abrechnungszeitraumes (muss 12 Monate betragen) zählst Du zum Anfangsbestand die Zutankungen dazu und ermittelst den Restbestand, den Du dann wieder abziehst (das ist natürlich dann der Anfangsbestand für den nächsten Zeitraum). Dann teilst Du alles durch die Gesamtquadratmeter und multiplizierst mit den individuellen m². So ist es auf jeden FAll gerecht und auch richtig und zulässig gem. Heizkostenverordnung. Viele Grüße, Susanne

Hallo

Herzlichen Dank für die Antwort. Gerne würde ich die Exeldatei von Ihnen haben. Meine Adresse ist bikerxj900 at vr-web.de
viele Grüße Wolfgang

Hallo Susanne

Herzlichen Dank für die Antwort. Ich werde das ganze mal so machen.
Viele Grüße Wolfgang

Schlechte Idee,

also Warmwasser ist egal, da lieber die Heizkosten messen.
Denke eine Aufteilung nach m² Wfl. ist hier die beste Lösung. Keinen Kopp machen wegen der „gerechteren“ Aufteilung. Kosten stehe4n in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Einzig, konnte der Mieter die Abrechnung um 15% kürzen.

Sie müssen eh nach neuster HKVO, Wärmezähler für WW und Hzg einbauen… alles Kinderkacke.

Hallo Bernie
Mit dem nachrüsten nach neuer HKVO habe ich Glück, da es sich um eine Einliegerwohnung handelt und diese weiterhin nach m² oder pauschal vermietet werden darf. Das wäre sofort anders, wenn zwei Mietparteien im gesamten Haus sind. Die Uhren für Wasser sind schon vorgesehen, leider wurde der Heizstrang für die Heizkörper nicht getrennt. Ein Abrechnen über eine Firma liegt aus Kostengründen in keinem Interesse, ob Mieter oder mir.

Gruß Wolfgang