Heizkostenabrechnung?

hallo an alle,
ich habe mich unter anderem hier angemeldet weil ich ein problem habe.
meine vermieterin übergab mir gestern die nebenkosten abrechnung.
ich bin am 1.10 2010 hier eingezogen und sie hatt im frühjahr weit vor meinem einzug oel gekauft.
desweiteren wurde ende november wieder oel gekauft.
sie hat jetzt beide lieferungen zusammen gerechnet und
durch 12 geteilt und dann für mich mal drei gerechnet.
mal davon abgesehen das die abrechnung n icht rechtens ist wegen dem zeitraum (kein jahr) meine ich gelesen zu haben das sie die erste lieferung oel nicht berechnen darf sondern nur die winterlieferung.
liege ich da richtig oder total daneben??
danke für eine antwort die mir weiter hilft.
lg villa

Hallo villa,

wichtig ist hier erstmal, ob u und Deine Vermieterin alleine im Haus wohnen, oder ob es noch mehr Mieter gibt. Dann ist noch wichtig,welchen jährlichen Abrechnungszeitraum Ihr habt (z.B. immer 01.01.-31.12 oder immer 01.07.-30.06). Wenn Du mir das sagen kannst, kann ich Deine Frage richtig beantworten.

Viele Grüße
Susanne

hallo susanne,
ich wohne hier mit dem vater meiner vermietrin im haus der ein pflegefall ist.dann ist hier noch eine wohnung die aber nicht vermiete wird.
einen abrechnungzeitraum haben wir nicht abgesprochen weil ich davon ausgegangen bin das sie automatisch vom 1.10 bis 30.9 folgejahr abrechnet.
nun kam sie gestern an mit einer abrechnung für
10/11/12 2010 woraus sich eine nachzahlung von 150 euro ergab.ich hoffe du kannst mir helfen.
danke und lg villa

Hallo villa,

also das ist alles ein bißchen grenzwertig. 1. Eine Pauschalabrechnung, also nicht nach Verbrauch (mit Messgeräten ermittelt) ist nur dann zulässig, wenn nur der Vermieter und ein weiterer Mieter im Haus wohnen. Da die dritte Whg bei Euch nicht vermietet wird und der Hauptnutzer der pflegebedürftige Vater ist, nehmen wir das einfach jetzt mal so hin. 2. Die Abrechnung miuss immer über 12 Monate in einem festen Rythmus erfolgen. IDa Deine Vermieterin jetzt Geld für die Zeit vom 01.10 - 31.12.2010 haben möchte, gehe ich von einem kalenderjährlichen Abrechnungszeitraum aus. Dann kann die Vermieterin alles umlegen, was in diesen 12 Monaten angefallen ist. Das bedeutet, sie hätte am 31.12.2009 feststellen müssen, wieviel Öl noch im Tank ist. Das ist dann der Anfangsbestand für den Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010. Zu diesem Stand muss dann die Tankung im November hinzugerechnet werden. Am 31.12.2010 hätte sie dann wieder messen müssen, was noch im Tank ist, und das dann wieder abziehen (das ist dann der Anfangsbestand für 2011). Alles was dann errechnet wurde, kann sie pauschal umlegen. Pauschal heißt nach Quadratmetern, sie muss also den gesamten Ölverbrauch durch die gesamten Quadratmeter des Hauses teilen und dann hat sie die Kosten je m². Das dann mit den m² Deiner Wohnung multipliziert ergibt Deinen Verbrauch. Alles andere ist nicht korrekt.

viele Grüße

Susanne

hallo susanne,
sie hat nichts gemessen weder bei meinem einzug noch anfang diesen jahres.
ein raum der leerstehenden wohnung wird von ihr zum
wäsch trocknen genutzt und beheizt.
ich werde nachher mal mit ihr reden und ihr sagen das sie den oelstand hätte messen müssen bei meinem einzug
und nach der letzen lieferung.mal sehen was sie sagt
aber ehrlich gesagt vermute ich das sie nicht wirklich ahnung von abrechnungen hat.
ich danke dir
lg villa

gerne :smile: - rate Deiner Vermieterin, sich mal bei einer Abrechnungsfirma oder bei Haus&Grund beraten zu lassen - damit alles richtig läuft.

Hallo, von Heizkostenabrechnung bei Orlheizung bzw.Ölkauf kann ich dir leider nicht weiter helfen.Aber vieleicht kann dir ein Rechtsanwalt für Mietrecht weiterhelfen. Die erste Beratung ist sehr günstig. Ich wünschr dir viel erfolg.

Hallo Villadiluca,

eine ordnungsgemäße Abrechnung ist das auf keinen Fall.

Zunächst muss der Abrechnungszeitraum benannt sein.

Nehmen wir an, dass sei das Kalenderjahr 2010, also 1.1. - 31.12.10.

Hier muss dann Folgendes angegeben sein (Pflicht bei lagerfähigen Brennstoffen, also Öl):

Anfangsbestand an ÖL am 1.1. mit Menge und Betrag

  • Lieferung(en) im Zeitraum (alle, auch die vor Deinem Einzug) mit Menge + Betrag
    ./. Restbestand am 31.10.12 (*)
    = Verbrauch in 2010.

* Der Wert/Betrag des Restbestandes ergibt sich automatisch (nach den Lieferungen davor, also preislich rückwärts).

Der so ermittelte Verbrauch zzgl. ggf. weitere Heizkosten (Betriebsstrom, Schornsteinfeger, Wartung, usw.)ist dann eigentlich nach Heizkostenverordnung zu verteilen. Nur wenn Du und Deine Vermieterin und keine weiteren Wohnungen im Haus sind, könnt Ihr Euch anderweitig einigen. Die Kosten z.B. nach Fläche verteilen.

Also Heizkosten / Gesamtfläche x Deine Fläche = Kosten Deiner Wohnung in 2010. Das ist dann natürlich noch auf drei Monate zu kürzen.

Dieses Verfahren ist ja auch logisch, denn das gekaufte Öl muss ja nicht zwangsläufig auch komplett verbrannt worden sein. Etwas ist sicher noch im Tank. Und wenn Du jetzt ausziehen würdest, hättest Du Öl bezahlt, welches Du gar nicht verbraucht hast.

Ist natürlich schwierig, einer netten älteren Dame als Vermieterin das klar zu machen, ohne sich gleich unbeliebt zu machen …

Ich würde mal mit der reden, mit den Argumenten von oben.

Vielleicht könnt Iht Euch beim Mieterverein Unterstützung holen.

Gruß

ziegen1

hallo an alle,
ich habe mich unter anderem hier angemeldet weil ich ein
problem habe.
meine vermieterin übergab mir gestern die nebenkosten
abrechnung.
ich bin am 1.10 2010 hier eingezogen und sie hatt im frühjahr.
weit vor. meinem einzug oel gekauft.
desweiteren wurde ende november wieder oel gekauft.
sie hat jetzt beide lieferungen zusammen gerechnet und
durch 12 geteilt und dann für mich mal drei gerechnet.
mal davon abgesehen das die abrechnung n icht rechtens ist
wegen dem zeitraum (kein jahr) meine ich gelesen zu haben das
sie die erste lieferung oel nicht berechnen darf sondern nur
die winterlieferung.
liege ich da richtig oder total daneben??
danke für eine antwort die mir weiter hilft.
lg villa

Hallo, von Heizkostenabrechnung bei Orlheizung bzw.Ölkauf kann
ich dir leider nicht weiter helfen.Aber vieleicht kann dir ein
Rechtsanwalt für Mietrecht weiterhelfen. Die erste Beratung
ist sehr günstig. Ich wünschr dir viel erfolg.

danke für eure antworten.
ich habe meine vermieterin vorhin mit den infos konfrontiert und sie hatte mühe mir zu antworten.
ergebnis war: ich wollte doch nur mal wissen wo wir mit der abrechnung sind weil die vormieterin hat wohl zu wenig bezahlt.
so nun warte ich mal ab was passier.
sagt mir doch bitte wenn ihr es wisst wieviel frist ich ihr geben muß damit die ablese teile an die heizung kommen.
ich danke euch
lg villa

Aus Ihrem Brief bleibt unklar, ob die Heizkörper in den Wohnungen Waermeverteiler (zum Waermemessen) hat, welcher Verteilerschlussel (% nach Verbrauch zum % nach Wohnflaeche) verwendet wurde, ob Gebaeudeeigentuemer bei Nutzerwechsel eine Zwischenablesung vorgenommen hat usw.
Ihre Nebenkostenabrechnung muessen der gesetzlichen Verordnung ueber Heizkostenabrechnung entsprechen.
Wenn Ihre Hauseigentuemerin wirklich „beide lieferungen zusammen gerechnet und durch 12 geteilt und dann für mich mal drei gerechnet“, sollen Sie mit Ihrer Abrechnung zu einem Mietrechtsanwalt.

Mit freundlichem Gruss, Alex384

hallo. Im Moment wird ja auch bei euch nicht geheißt. Normalerweise müßen doch die Ableseröchen (bei Öl) jährlich ausgetauscht werden. So kenne ich das die werden abgelsen und ausgetausch sofort.Wir haben Gasheizung da bleiben die Ablesecomputer am Heizkörper und wir können wenn wir wollen monatlich oder zu jeder Zeit den Verbrauch ablesen.Ich würde ihr eine frist von 14 Tagen geben. Das ist bestimmt möglich die Teile zu der Zeit zu besorgen. viel Glück

Also das mit der Ölberechnung geht ganz anders:
zunächst ist zum Abrechnungsbeginn (hier am 01.01.2010) der Tankinhalt (=Anfangsbestand) zu ermitteln. Dann werden alle Tanklieferungen im Jahr 2010 dazugezählt. Am Ende der Abrechnung (hier der 31.12.2010) wird der Restbestand an Öl abgezogen und man erhält den Verbrauch. Dieser Verbrauch ist dann (wenn man keine Messgeräte in der Wohnung hat) durch die qm der einzelnen Wohnungen zu teilen mal der jeweiligen qm der abzurechnenden Wohnung. Somit hat man die Gesamtkosten der Wohnung. Wenn ein Mieterwechsel stattgefunden hat, müssen die Kosten der einen Wohnung, zwischen den einzelnen Mietern nach Gradtagen aufgeteilt werden. Zwischen Oktober und Dezember sind das 360 Gradtage (=36%) für den Zeitraum 01.01.-30.09.2010 640 Gradtage (=64%). Also trägt der Mieter vor Ihrem Einzug 64% dieser Kosten, Sie nur 36% der Wohnung.

es darf nur das verbrauchte Öl umgelegt werden, also Endstand minus Anfangsstand.

Sehr schön und vielen Dank, brauch immer wieder spasige Beiträge für die Verlesung auf der Weihnachtsfeier.

Werde mich mit ihrer Vermieterin in Verbindung setzen und ihr vorschlagen, alles durch 12 zu teilen und für sie dann mal 5 zu nehmen!

Lesen sie sich den Quatsch den sie schreiben vorm Abschicken eigentlich mal durch ?