Heizkostenabrechnung

Hallo zusammen!
Gestern haben wir von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten. Wir sind innerhalb des Hauses umgeozogen. Am 01.01.2011 haben wir die neue Wohung bezogen. Die Wohnung hat 75 qm. Wir haben gestern die Heizkostenabrechnung bekommen und ich dachte mich trifft der Schlag. Die Abrechnung beginnt am 01.01.2011 und endet am 31.05.2011! Gesamtheizkosten innerhalb von 5 Monaten liegen bei 1091,70 EUR, unsere Vorauszahlung betrug 400,00 EUR. Nun fordert der Vermieter eine Nachzahlung in Höhe von 691,70! Ist das rechtens? Das kann doch gar nicht sein. Ich hoffe auf Antworten und schicke euch viele Grüße!

hallo, also eigentlich hättet ihr doch die Heizkostenabrechnung für die kleinere Wohnung erhalten müssen oder habt ihr die schon bekommen? Die Abrechnung erscheint mir sehr hoch da es ja ab Anfang April schon sehr warm war.Die Vorrauszahlung finde ich für 75 m2 sehr niedrig das wären 80,00€ pro Monat.Ich habe für 45m2 schon alleine Heizkostenvorauszahlung von 55,00€. Da müßtet ihr ja alle Heizkörper tag und Nacht auf der höchsten Gradzahl gehabt haben. Es kann aber auch sein das ihr nur ein Zimmer voll beheizt habt und dann die Türen alle auf gemacht habt. Dann heizen die Heizkörper immer wieder auf. Fragt doch mal die anderen Mieter ob die auch so hohe Abrechnungen haben. Wünsche dir viel erfolg

Wir haben eine Vorrauszahlung von 80,00 EURO das stimmt.
Die Heizkostenabrechnung für die kleinere Wohnung haben wir auch erhalten. Abrechnungszeitraum ist dort 1 jahr, und da haben wir eine Nachzahlung von 320,00 EURO.
Was mich stutzig macht ist einfach der Zeitraum. Ich dahcte eine Abrechnung geht ein Jahr und nicht nach 5 Moanten eine Abrechnung erstellen. Mir kommt das ganze auch sehr hoch vor, und deswegen frage ich ja hier an!

Hallo,

prinzipiell erst mal ja es kann schon sein. Man bedenke du hast in den Heizintensivsten Monaten geheizt , d.h. Jan., Feb. und März hast du geheizt und nur für April und Mai (wenn nicht auch da noch geheizt worden ist) quasi eingezahlt.

Gut zu wissen wäre natürlich wie groß die Wohnung ist und wieviele Räume, wielange (Monate/Std. am Tag) geheizt wurden.

Ansonsten kann es natürlich sein, dass der Vermieter Fehler gemacht, passiert recht häufig. Was ich immer an dieser Stelle empfehle, ist der Gang zum Mieterschutz um es kontrollieren zu lassen. Solltest du dort kein Mitglied sein, die Verbraucher Zentrale prüft Abrechnungen für kleines Geld auf die Logik / „Richtigkeit“. Ratsam wäre vielleicht auch die Vorjahre zu vergleichen (von Nachbarn) oder direkt die aktuelle Abrechnung von Nachbarn mit deiner vergleichen.

Hoffe, konnte etwas weiter helfen…

VG

Da bitte ich um Verständnis, wenn ich keine genaueren Angaben bekomme oder klar formulierte Fragen, kann ich leider nicht helfen.

Hallo, das klingt viel, ist aber nicht soooo furchtbar unplausibel. Aber ohne weitere Angaben, kann ich das nicht beurteiltn. Wie wurde denn abgerechnet?? Mit Heizkostenverteilern?? Wurden die zum Zeitpunkt des Wohnungswechsel abgelesen?? Wie ist der Verteilerschlüssel (50 %, 40% oder 30% nach qm)?? Wie groß war im Vergleich Eure alte Wohnung?? Wieviel habt Ihr dafür vorausbezahlt?? Wie hoch ist die Abrechnung für die alte Wohnung?? Das ist alles wichtig, um eine Beurteilung abzugeben. Viele Grüße, Susanne

Hallo, salitos 78.
Ersten, ihr sollt feststellen für welche Wohnung die Rechnung ausgestellt ist. Höchstwahrscheinlich, für die frühere, die ihr im Vorjahr bewohnt haben.
Da die Rechnungen die Menschen erstellen, und diese manchmal Fehler machen, ist es sinnvoll, zunächst mit Sachbearbeiter/in sich in Verbindung setzen und fragen, dass 1)gewöhnlich die Rechnungen sollen die Vorjahr-Verbrauch und -Kosten widerspiegeln. Ob mit Daten kein Fehler eingeschleust hat.
2)In der Betriebskostenabrechnung sollen alle Daten stehen, die nachvollziehbar geprüft werden koennen. Beim Einzug in neue Wohnung sollte man alle Zaehlerstaende notieren. Dasselbe - beim Abgabe der alten Wohnung. Alle diese Zahlen, verknupft mit den Vorjahrszahlen sollen in der Abrechnung stehen.
Nemmt also einen Taschenrechner und versucht zunächst was fuer sich klar machen, schreibt auf einem Blatt die Fragen, die bei der Ueberpruefung entstehen. Dann mit diesen zum Sachbearbeiter.

Viel Erfolg
Alex384

Hallo, das sind leider viel zu wenig Angaben, um festzustellen, ob und was hier verkehrt ist. Bitte alle Angaben hier einstellen oder Abrechnung anonymisiert per Mail übersenden

Hallo Salitos78,

das ist auf den ersten Blick sehr hoch. Aber ohne weitere Details natürlich schwer zu beurteilen.

Ich empfehle zunächst folgendes:

Da Ihr ja schon in dem Haus in einer anderen Wohnung gewohnt habt, vergleicht doch mal mit Eurer alten Abrechnung. Diese müsste nach Euren Angaben über den Zeitraum 1.6.10 - 31.12.10 lauten (Euer Vermieter rechnet ja offensichtlich zum 31.5. eines Jahres ab).

Haben sich die Heizkosten des gesamten Hauses extrem erhöht? Sind die Gesamtquadratmeter des Hauses gleich? Wurden Eure Anteile auf die verkürzten Zeiträume gekürzt? Wie sehen die abgelesenen Verbräuche (Heizung, Warm- und Kaltwasser) aus? Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist üblicherweise der Stichtagswert gespeichert und am Gerät noch ablesbar. Hier würde ich die Ablesewerte auf der Abrechnung mit den Geräten vergleichen. Bei Verdunsterheizkostenverteilern den Ablesebeleg des Ablesers prüfen. Wasseruhrenstände auf Plausibilität prüfen (Stand auf der Abrechnung mit jetzt).

Ggf. würde ich auch die Abrechnung 1.5.09 - 31.5.10 zum Vergleich hinzuziehen.

Gruß
ziegen1

vieleicht hat der Vermieter gesehen das es so hoch wird und deshalb eine Zwischenabrechnung gemacht. Ich kenne auch bloß das es Jahresabbrechnung gibt oder hat der Vermieter gewechselt? Weiter kann ich dir auch nicht helfen . Leider Noch einen schönen Abend

Hallo Salitos78,

zuerst einmal hab ich noch ein paar Fragen: Ist das die Erste Jahresabrechnung dieser Wohnung, bzw. wie lag denn der Verbrauch in den Jahren davor? Wurden evtl. die Gesamtkosten auf die Mieter umglegt? Wurden freistehende Wohnungen des Hauses auf die Heizkosten umgelegt? Das sind alles Ansätze, vielleicht lohnt es sich dort nachzuhaken, denn so ganz genau kann ich Deine Frage leider auch nicht beantworten.

In meinem Fall hab ich einen Fehler gemacht und auf eine „Zwischenablesung“ auf Rat des Maklers verzichtet -> „da dies ja Extra kostet“.

Weitere Ursachen für meine „erhöhte“ Endabrechnung waren, das im vorherigen Jahr (2009)eine Fehlberechnung seitens der Ablesefirma stattfand, angeblich zu meinen Gunsten (Durfte aber auch damals schon nachzahlen), und das ein Neuer Umrechnungsfaktor durch die Korrektion der 2009 falsch berechneten Heizstände angelegt wurde.

Und natürlich auch die Strompreiserhöhung allgemein.

Das konnte ich herausbekommen, evtl. können ja einige Punkte auch bei Dir passen, wo Du nachhaken kannst?!

Die Hausverwaltung meinte auch, bei Auszügen mitten im Jahr immer erhöhte Abrechnungen anfallen.

Aber aufjedenfall erstmal Widerspruch einlegen! Dann prüfen die den Vorgang wengistens nochmal.

Viel Glück und gute Nerven
und viele Grüße

Katja

das ist einwandfrei, habe die zahlen mit dem taschenrechner nachgerechnet!

1091,75 -400 = 691,70

waren sonst noch fragen ???