Heizkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

mein name ist clemens - ich habe eine frage zu meiner betriebskostenabrechnung.

es gibt eine unstimmigkeit bei der heizkostenberechnung. der wert eines zählers wurde geschätzt, da dieser angeblich nicht ordnungsgemäß funktionierte. das auffällige ist, dass wir diesen heizkörper nie aufgedreht haben (schlafzimmer, frischluft etc.) und der geschätzte wert allerdings exorbitant hoch ist. auf nachfrage beim vermieter ließ dieser wissen, dass sich die ablesefirma (ista) dahingehend geäußert hat, dass der wert eben geschätzt werden musste und man sich am vorjahreswert orientierte. und jetzt wird’s interessant, denn dieser vorjahreswert lag bei 0,00!

allein dieser heizkörper soll am ende für eine sechsfache steigerung des gesamtverbrauchs verantwortlich sein.

wer muss sich nun um diese angelegenheit kümmern? der vermieter sagt, mehr als nachfragen kann er nicht. der ista habe ich geschrieben, aber bisher keine antwort erhalten.

allerbesten dank im voraus!

ciao,

clemens

Hallo Clemens,

in der Regel dürfen die Abrechnungsfirmen Auskünfte nur Ihren Vertragspartnern, also im Regelfall dem Vermieter erteilen. Wenn Du Ista angeschrieben hast, sollte zumindest eine Stellungnahme an den Vermieter erfolgen. Versuch doch mal, telefonisch nachzufragen. Das geht meist besser. Ich vermute, dass die Schätzung (die tatsächlich notwendig und rechtens ist, wenn ein Gerät nicht funktioniert hat) vom Computer automatisch vorgenommen wurde. Der Rechner beachtet dabei nicht die Raumart und schätzt meist nach Vorjahr und Hausdurchschnitt. Ich denke, dass Du auf jeden Fall auf eine Prüfung drängen solltest, wenn der Vorjahreswert dieses Gerätes tatsächlich 0 war. Falls sich weder Ista noch der Vermieter kümmern - dann hilft leider nur der Mieterverein.

Viele Grüße,

Susanne

Bitte am Vermieter dranbleiben: er ist derjenige, der die Abrechnung verantwortet - Ista hat sie nur erstellt und vielfältige gesetzliche Regeln einfliessen lassen. Wenn der Vorjahreswert 0,0 war, kann die Schätzung auch nur 0,0 sein. Es sei denn, Ihr Vermieter oder Ista haben gesicherte Erkenntnisse, dass der Heizkörper gegenüber dem Vorjahr mehr genutzt wurde. Sie müssen gegenüber Ihrem Vermieter schriftlich äussern, dass Sie die Abrechnung aufgrund des offensichtlich falsch geschätzten Verbrauchs nicht anerkennen. Er wird (oder hat bereits) den Abrechner informieren und die Hintergründe für die hohe Schätzung erfragen, die von Ista entsprechend erläutert wird. Daraufhin sind weitere Aktivitäten einzuleiten, je nachdem wie die Antwort ausfällt. Vielleicht ist es auch nur einfach ein Bearbeitungsfehler. Auf jeden Fall muss die Abrechnung korrigiert werden, wenn im Vorjahr tatsächlich 0,0 korrekt gemessen wurde.

Der Vermieter ist Vertragspartner von ISTA, er muss sich bei ISTA um Aufklärung bemühen.

Ich würde in jedem Fall der Abrechnung widersprechen und auch nicht zahlen (oder nur den angemessenen Anteil)

was soll denn nicht riochtig funktioniert haben- ist das ein elektronischer Heizkostenverteiler? Ist der Vorjahreswert gespeichert? Wurde dieser mittlerweile ausgetauscht?

Hallo,

die Ablesefirma darf nur dem Vertragspartner, also der Hausverwaltung antworten. Einzigste Ausnahme, wenn Sie die Hausverwaltung schriftlich darum bitten, dass die Ablesefirma auch Ihnen direkt gegenüber Auskünfte erteilen darf. Dies muss Ihnen dann von der Hausverwaltung vorliegen und sie müssten dies dann auch an die Ablesefirma weiterleiten.

Die zweite Frage die sich stellt: Waren sie den kompletten letzten Abrechnungszeitraum auch Mieter in der Wohnung? Wenn ja, dann müsste die Schätzung eigentlich mit einer 0 ausfallen.
Eventuell hat die Ablesefirma das Gerät auch nach Heizkörperleistung geschätzt. Dies müsste man aber bei der Ablesefirma Rückfragen. Normalerweise müsste die Schätzung sogar auf der Abrechnung beschrieben sein.

Sollten Sie im letzen Jahr nicht den gesamten Zeitraum lang Mieter gewesen sein muss das Gerät nach Heizkörperleistung geschätzt werden. Diese Schätzung wäre dann auch korrekt. Aber nur wenn ein Nutzerwechsel vorgelegen hat.

hi susanne,

besten dank für die schnelle antwort!

cheers,

clemens

besten dank für die schnelle antwort!

cheers,

clemens

hi,

ich glaube, ein elektronischer zähler. und ja, ausgetauscht wurde er schon.

ich habe jetzt der betriebskostenabrechnung widersprochen, mal sehen …

danke!

clemens

hi,

ja, war mieter, habe der betriebskostenabrechnung nun widersprochen.

danke!

clemens

es gibt regeln, wonach ausgefallene zähler geschätzt werden. klären sie mit der ista, was vergleichbare räume für die sind und was vorjahresverbrauch ist.

als fachmann, der genau weiß , dass der zähler nur „angeblich“ nicht richtig zählte, können sie sicherlich auch einschätzen, wieviel ein kaputter zähler im vorjahr gezählt hat.^^