Ich bin Ende Dezember 2002 in eine ETW gezogen;wie sich jetzt herausstellte, hat der Bauträger nur in den verkauften Wohnungen Meßgeräte angebracht. In den noch unverkauften Wohnungen laufen Heizung,Wasser und Strom immer noch über den Allgemeinzähler.
Bei der Heizkostenabrechnung würden daher alle Käufer die Beheizung und Trocknungskosten der anderen Wohnungen mitzahlen,und die Heizung lief im 1.Halbjahr 2003 immer volle Pulle bei gekippten Fenster.
Was kann man in so einem Fall machen (eigentlich wird im Verhältnis 70/30 abgerechnet)?
Guten Tag Hermann,
ich davon aus, dass Du Eigentümer bist.
Sofort eine ausserordentliche Eigentümerversammlung einberufen und den Verwalter mit der Situation konfrontieren, da hier m.E. eine Schlechtverwaltung vorliegt. Da hier alle betroffen sind sollte sich die Eigentümergemeinschaft einen gemeinsamen juristischen Beistand nehmen. Der juristische Beistand sollte unbedingt auch einmal die strafrechtliche Relevanz prüfen.
Der Verwalter darf da ruhig schon aml seine Hfatpflichtversicherung informieren, da hier ein Vermögensschaden aufgetreten ist.
Gruss Christian
Hallo Hermann,
kläre zuerst einmal beim Bauträger ab, ob die anderen Wohnungen nicht auf Baustrom/Bauwasser/Bauheizung abgerechnet werden. Auch bei den Heizkosten ist zu klären, achte vor allem bei der ersten Abrechnung auf die Gesamtwohnfläche aller Wohnungen, ob die Kosten auf Bauheizung gehen. Eine Abrechnung ist kaum korrekt möglich. Im Übrigen sind die Kosten 30 % ( nach Wohnfläche ) und 70 % ( Verbrauch ) abzurechnen. Da wohl noch kein Hausverwalter eingesetzt ist - oder der Bauträger hat im Kaufvertrag bereits vereinbart, dass er automatisch die Hausverwaltung per Kaufvertrag übertragen erhält - wirst Du, wegen des derzeit fehlenden Ansprechpartners weitere Reaktionen dann auslösen müssen, wenn die Rechnungslegung erfolgt.
Gruss Günter
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