Heizkostenabrechnung

Hallo,
ich wohne zur Miete, dass 10-Famileienhaus wird mit einer zentralen Erdgasheizung beheizt. An den Heizkörpern befinden sich die üblichen elektronischen Teilchen. Das nur nebenbei. Meine Frage ist: Der Energieversorger stellt seine Rechnung für Gas zum 31. Oktober. Kann dann mein Vermieter die Heizkostenabrechnung zum 31. Dezember machen? Die Rechnung für gas geht von Oktober vorigen Jahres bis Oktober des laufenden Jahres. Müsste dann mein Vermieter nicht auch immer von Oktober bis oktober abrechen?

Danke für eure Hilfe.

ich nehme an das der Vermieter im Recht ist.Er wird sich schon abgesichert haben. noch einen schönen 3. Advet

Hallo Hasekin,
danke für deine schnelle Antwort.
Ist das wirklich so einfach?. Ich weis, dass der Energieversorger e1nmal kostenlos den Abrechnungszeitraum auf Antrag umstellt. Also von Okt. bis Okt., für die Zukunft also z.B. von Dez. bis Dez. Das dann für immer, oder kostenpflichtig wieder wechseln. Momentan erstellt der Vermieter ja eigentlich für einen Zeitraum, für den es noch kleine Energieabrechnung gibt.

ich kenne es zwar auch nur von dez-dez,hast du denn mal den Vermieter angerufen und gebeten das es umgestellt wird.Wie lange wohnst du denn schon in der Wohnung? Auf der Aufstellung steht doch der Zeitraum für die Abrechnung. Wenn da z.B Okt - okt steht ist es meiner Meinung nach richtig. Steht aber jan- März ist die abrechnug meiner Meinung nach nicht in Ordnung.Wird bei euch noch abgelesen oder geht das automatisch wie bei mir am 31.12. 24.00 Uhr.Ich wünsche dir viel erfolg. spreche doch erst mal mit dem Vermieter.

Entschuligung bei der anderen Antwort meinte ich Jan-Dez natürlich sorry

Hallo Haskin,
ich wohne jetzt das 2. Jahr hier. Am 06.01.2010 wurden die elektronischen Heizkörperdinger abgelesen, soll heißen mit einem Gerät … was weis ich.

Meiner Meinung nach, kann die Abrechnung nicht zum 31.12. des Jahres erfolgen, wenn die Brennstoffkosten nur bis zum 31.10.!!! bekannt sind. Darum geht es mir, weil er ja die angefallenen Kosten zum 31.12. noch nicht kennt.

Gibt es da ein „ja er kann das“ oder ein „nein, kann er nicht“. Alles andere ist egal.

Danke.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für Betriebskostenabrechnung sollen sich diese i.d.R. auf Zeitraum von 01.01.XXXX bis 31.12.XXXX beziehen.
Beim Ein- bzw. Ausziehen muss man alle Zaehlerstaende notieren und ins Uebergabe- bzw. Abgabeprotokoll eingetragen werden. Der Verbrauch kann auch anhand s. g. Standart-Vertbrauchskurve fuer einen beliebigen Zeitraum theoretisch ermitelt werden.

MfG, Alex384

hier in diesem Blog sind keine Fachleute.Wenn du es rechtlic absichern willst muß du einen Fachanwalt für Mierecht aufsuchen. Eine Rechtsauskunft ist nicht allzu teuer. Oder beim Mieterbund fragen.Ansonsten kann ich nicht weiterhelfen

Hallo Alex,
danke für deine Antwort,
aber, du hast die Frage nicht verstanden…

Das mit dem Mieterbund geh ich mal an…

Danke an alle, und allen einen schönen 3 Advent.

Viele Grüße

gaswerker

Hallo, das ist nicht ganz ideal aber auf jeden Fall noch im Rahmen. Für zwei Monate gibt es da keine Probleme und zulässig ist es auf jeden Fall.

Hallo Gaswerker,

tja, sollte man meinen …

Aber der BGH hat anders entschieden, googlest Du hier:

http://www.arge-heiwako.de/presse.php?meldung=48

Gruß

ziegen1

Neeee, das ist nicht möglich! Das Ende der Heizkostenabrechnung muss mit dem Abrechnungsende der Gaslieferung gleich sein. Es sei denn, man lässt sich eine Simulationsrechnung vom Gaslieferant machen.

Hallo aaav,
wo finde ich dazu was schriftliches? Simulationsrechnung: Ich habe im „Kleingedruckten“
des Gasversorgers den Begriff „Pseuderechnung erstellen“ (oder so sinngemäß) gefunden. Das müsste ja sowas sein, oder? Die Erstellung kostet aber extra. Das macht mein Vermieter aber nicht.

Vielen Dank und liebe Grüße an euch alle.

Ja Pseudorechnung kann man auch dazu sagen. Leider habe ich nichts schriftliches gefunden, aber ich meine, dass es ein BGH-Urteil von vor ca. 10 Jahren gibt, das die Versorger dazu verpflichtet, so eine Rechnung zu erstellen. Die meisten machen das auch - und auch kostenlos, andere verlangen bis zu € 40,00 dafür. Für eine ordentliche Abrechnung nicht zu vermeiden, zumal diese Kosten auch zur Umlagefähigkeit zählen!

Denk nicht, wird vermutlich mit dem Abflussprinzip begründet. Die Rechnung die im Abrechnungszeitraum anfällt wird genommen.

Hallo,
es ist doch egal, ob von Okt. bis Okt. oder vom Dez. bis Dez. die Abrechnung erstellt wird. Hauptsache die Preisänderungen werden in den Abrechnungen berücksichtigt.
mfg