Heizkostenabrechnung 2009 ist immer noch nicht da

Hallo,
ich warte immer noch auf meine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2009. Im 2009 hat sich der Vermieter gewechselt. Wenn ich den Alten oder den Neuen deswegen anspreche, sagt der Alte und der Neue das Gleiche, und zwar das der andere dafür aufkommen muss.
Es ist mir wichtig, weil ich im Jahr 2009 fast nie geheizt habe, da ich viel in eine Andere Stadt gearbeitet habe.
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Danke

Ich empfehle Ihnen in diesem Fall, mit allen frueheren Betriebsabrechnungen zu einem erfahrenen Mietrechts-Anwalt zu gehen. Weil es nicht um Abrechnung, sondern um Mietrecht geht.

MfG, Alex384

Hallo,
da hast du aber Glück, das ist ein Fehler vom Eigentümer. Die Abrechnung hätte bis zm 31.12.2010 24 Uhr bei dir sein müssen. Somit ist die Forderung nicht mehr von dir zu zahlen. Das wissen scheinbar die Vermieter auch und wollen es bloß nicht zugeben.Ich würde auch nicht mehr erinnern.Diese würde dir auch ein Anwalt für Mietsrecht sagen. Wünsche dir trotzdem viel Erfolg.

hallo,
sorry, so fachmännisch bin ich nicht,aber
bei solchen Anfragen, empfehle ich immer in ein Mieterbund zu gehen, wenn es nur für ein Jahr ist, kostet ca. 80€, dafür ist die Beratung durch einen RA kostenlos. Schriftliches kann man selber aufsetzten. Hat mir auch sehr geholfen.

lisa

Eigentlich hätte der alte Vermieter eine Abrechnung machen müssen, als er die Wohnung verkauft hat. Da er das aber nicht getan hat, muss der neue Vermieter das übernehmen. Wie lange er Zeit hat, eine Abrechnung zu erstellen, weiß ich nicht so genau. Ich würde vorschlagen, setzen Sie ihm eine Frist von drei Monaten. Sollte er bis dahin nicht reagiert haben,kürzen Sie einfach mal die Miete in Höhe der monatlichen Heizkostenvorauszahlungen.
Herta Bassauer

Hallo mirekhh,

guckst Du zunächst hier (BGB § 556, Abs. 3):

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Hört sich schon mal gut an für Dich!

Deine Vorauszahlungen, die Du 2009 geleistet hast, kannst Du allerdings nur zurückverlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist:

http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtstipp/betriebsk…

D.h. im Umkehrschluss meiner Meinung nach, dass bei bestehendem Mietverhältnis keine Rückforderung der Vorauszahlungen 2009 möglich ist.

Für die Abrechnung 2009 ist derjenige zuständig, der bei Fälligkeit der Abrechnung Eigentümer war, bei Dir also der neue Eigentümer:

http://www.kalorimeta.de/karriere-detail-kalorimeta0…

Wenn Du selbst mal Stichworte wie

„Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen“

googelst, wirst Du Unmengen an Seiten finden.

An Deiner Stelle würde ich meinen Vermieter auf die entsprechenden Gesetzte/Urteile aufmerksam machen und bei Erfolglosigkeit dann zum Mieterverein/Anwalt gehen. Die setzen Dir dann sicher ein schönes Schreiben an Deinen Vermieter auf.

Viel Erfolg!

Gruß

ziegen1

Hallo,
Du brauchst gar nichts machen. Denn die Heizkostenabrechnung für 2009 hätte bis Ende 2010 vorliegen müssen. Wenn sie jetzt noch kommt ist sie nicht mehr gültig, Du brauchst sie nicht zu zahlen.
Glück für Dich, Pech für den Vermieter.

Gruß
Udo

Hi
prüfe ob die Abrechnunh verjährt ist, dann kannst du diesen Betrag von dem zurückfordern der Sie eingeschoben hat. das scheint wohl in deinem fall der alte Vermeiter gewesen zu sein…
Gruß Peter

Hallo,
kurze Antwort; nichts machen, abwarten. Wenn mal die Abrechnung kommen sollte dann antworten mit: tut mir Leid, die Abrechnung 2009 (Heizperiode 2009) ist verjährt. Sie muss spätestens 1 Jahr nach Beendigung der jeweiligen Heizperiode vorgelegt werden.
mfg

Moin!
Ich wüde dem alten VM (mit dem Sie ja den Mietvertrag abgeschlossen hatten) schreiben, daß er Ihnen die Abrechnung 09 bis zum … zusenden soll. Wenn nicht, übergeben Sie das einem (Mietrecht) Anwalt und er wird dann auch für die Kosten aufkomen müssen.
Wenn er sich ieder nicht rührt, muß wohl der Weg über einen RA gegangen erden,.
Gruß
MK

sorry kein Plan

Schauen sie mal Google

Stichwörter DMB, fehlende Abrechnung, einbehalten Vorrauszahlung.

Für die Abrechnung ist immer der Vermieter zuständig, der zum Zeitpunkt des Endes der Abrechnungsperiode Eigentümer ist!

Ansonten erklärt sich das Weitere glaub ich ganz gut auf den Seiten des Mieterbundes.