Heizkostenabrechnung beheizte Fläche verschiedene Heizkörper unisolierte Heizungsleitungen Warmwasser nur 2 von 3 Parteien

Ein ehemaliges Werkstattgebäude wird in drei, eigentlich vier Wohnungen umgewandelt (einen Teil behält sich der Vermieter zur Eingennutzung).
Die Heizungsleitungen im Haus laufen über 10 m lang unisoliert horizontal durch die EG Wohnfläche, über 8 m hoch unisoliert durch drei Stockwerke. Dass das Unsinn ist, mal dahingestellt. Könnte man ja mal isolieren…
(Vielleicht ist ja der Sinn, dass nicht nur der Obere vom Heizen des Unteren profitiert, sondern auch umgekehrt, aber das ist etwas schräges Denken).
Im EG sind Uralt Werkstatt Heizkörper mit 6 oder mehr Meter langen ca 2 oder 3 Zoll Heizröhren, drei übereinander. Da hat der Heizkostenerfassungsmesser die Geräte am mittleren Rohr angebracht.
(Der Mieter hat nach eigenen Angaben herausgefunden, dass das mittlere Rohr erst ab 2,5 am Thermostat warm wird und vorher das Erfassungsgerät nichts misst, weil „nur“ ein Rohr warm wird und den Raum aber genug für ihn heizt. - ob er damit prahlt oder das stimmt …)
Im 1. Stock sind relativ moderne Heizkörper, alle Leitungen auch hier unisoliert (…)
Im oberen Stock/Dackspitz, der 50er Jahre Standart isoliert ist, nämlich 10mm Presspappentafeln mit Tapete unter den nicht weiter isolierten Sparren und Ziegeln und Einfachglasdachfenster mit Stahlrahmen - der besseren Isolierung wegen werden die mit einem Sprung dort auch nicht ersetzt ;-(
Wieder lieber nicht nach dem Sinn fragen. Heizkörper nicht ganz so modern wie eins tiefer, also im ganzen Haus wildes Mix aus verschiedenen Heizkörperepochen.

Kann so eine korrekte Heizkostenverteilung überhaupt gemacht werden?

Warmwasser.
Im Haus sind 3 Parteien, plus 4. Partei (heizbare Räume des Vermieters, die er selber nutzen will). Nur in zwei Wohnungen ist die Warmwasserversorgung zentral, weil der dritte Mieter keine WW Leitung wollte und einen Durchlauferhitzer mit Genehmigung des Vermieters installiert hat (auch hier nicht nach dem Sinn fragen, bitte). Wird die WW Aufbereitung dann durch 2 geteilt? Eine weitere Partei will sich auch „abhängen“ und über einen Durchlauferhitzer WW aufbereiten. Der einzige Sinn mag sein, dass Heizung und Abnahmestellen etwa 20 m auseinander sind und vermutlich die WW Leitung nur kleine Teile des Weges isoliert sind. Wenn überhaupt.
Kann so eine vernünftige Warmwasser abrechnung erfolgen?
Nein, wir schreiben nicht 1956 sondern 2016, das ist schon so. Und auch nicht tief im Osten, sondern im Südwesten Deutschlands.
Seufz,
Grüße

Also, bei so extrem verschiedenen Heizkörper, v.a. die in der Werkstatt, wäre eine Abrechnung mit Wärmemengen Zähler die bessere Alternative.

Zur Wasserabrechnung:

Wenn nach dem Heizkessel Wärmezähler sind, und so die Wärme von Heizung und WW getrennt erfasst werden kann, dann sollte sich die Wärme für das WW auch auf die 2 Wohnungen verteilen lassen, sodass die beiden Whg´s auch nicht für die anderen mit zahlen.

PS:

Wenn die Miete nicht gerade spottbillig ist, würde ich da wegziehen. So schlecht isoliert, dann so eine umprofessionelle Abrechnungsmethode…

Man kann unterschiedliche Heizkörperarten schon zusammen mit Messgeräten versehen und abrechnen. Das ist nichts besonderes, die Messgeräte (Skalen) müssen einzeln angepasst werden an die tatsächliche Wärmeabgabe der Heizkörper.
Die ungezählten Warmleitungen bieten eine Grundwärme, die nicht mit erfasst wird. Die Isolierung ist ja in Wohnräumen deswegen auch nicht vorgeschrieben.
Das Messgerät erfasst so weniger Verbrauch, man muss das durch die verbrauchsunabhängige Flächenabrechnung ausgleichen. Also 50% nach Fläche, 50 nach Verbrauch, so erfasst man auch „Gratiswärme“.

Bei besonders großen Heizkörpern gibt es ja Vorschriften mit wie viel Messgeräten die versehen sein müssen und wo die angebracht werden müssen ( Höhe).
Ob man die (Werkstatt)Röhrenheizkörper überhaupt rein technisch mit Verbrauchsmessgeräten ausstatten kann muss der Abrechner festlegen.

Mit den angesprochenen Wärmemengenzählern zw. Vor-und Rücklauf ginge es sehr gut und physikalisch korrekt.

Und natürlich wird WW nur auf die Nutzer des Zentral- Warmwassers über Heizung verteilt. Wenn eine Wohneinheit nicht angeschlossen ist, dann kann man die wohl schwerlich mit einbeziehen.
Derjenige ist außen vor, zahlt ja selbst über Stromrechnung und Kaltwasserbezug.

Nachträglich sich vom Zentral-WW abkoppeln geht nicht, nur mit Zustimmung des Vermieters und des verbleibenden WW-Nutzers.

Er wäre ja schön dumm, denn er müsste alles allein zahlen. Bei der genannten WW-Anlage eine teure Sache.

MfG
duck313