Heizkostenabrechnung bei ALG II

Hallo,

ich habe im letzten Jahr 6 Monate aufstockend ALG II bekommen (ca 100-200 Euro pro Monat) und 6 Monate nichts mit der Arge zu tun gehabt.
Im Moment bin ich arbeitssuchend und bekomme den vollen Satz von der Arge.
Nun ist meine Heizkostenabrechnung gekommen und ich bekomme eine Rückzahlung. Steht der ARGE diese nun zu oder was passiert damit?
Meiner Meinung nach steht denen nur ein Bruchteil davon zu aber ich kenne die gesetzliche Lage nicht, da ich ja im Moment komplett von ALG II lebe.

Wer weiß mehr??

Hallo,

die Erstattung wird wie Einkommen behandelt, d.h.:

  • 100 EUR sind frei;
  • von der Erstattung zwischen 100 EUR und 800 EUR verbleiben Ihnen 20 %;
  • von der Erstattung > 800 EUR (bis max. 1.500 EUR) verbleiben Ihnen 10 %.

o.g. Beträge / Einkommen gelten jeweils für einen Kalendermonat.

Viel Erfolg

Vielen Dank, Herr Lamprecht.
Haben Sie dazu vielleicht zufällig auch den entsprechenden § des SGB zur Hand?

Ja, die Rückzahlung muß bei der Arge angegeben werden.
Und ja, es wäre nur ein Bruchteil.

Jeder einzelne Monat würde mit den tatsächlichen Heizkosten anstatt des Abschlags neu berechnet. Vllt. machen die Heizkosten so um ein Zehntel der bezogenen Leistungen aus (also bei 100 bis 200 Euro 10 oder 20 Euro).
So über den Daumen gepeilt, je nachdem wie viel Du zurück bekommen hast, wäre dann eine Rückzahlung von vllt. 20 bis 50 Euro für das halbe Jahr fällig.

Folgen hat das für die Leistungen die Du jetzt beziehst. Da würden dann vermutlich die Heizkosten von letztem Jahr zugrunde gelegt werden und nicht mehr die Pauschale. Es gibt also weniger Leistungen. Und solltest Du für 2013 nachzahlen, müßtest Du wieder zum Amt und das neu ausrechnen lassen.

Alles „Einkommen“ muss gemeldet werden. Wenn Du nur vorübergehend (zwischen 2 Jobs)ALG2 beziehst, kannst du argumentieren. Ich habe die beste Erfahrung damit gemacht, dass ich einen guten Kontakt zu meinem Berater angestrebt habe, meine Bemühungen um Arbeit ersichtlich waren und ehrlich um Hilfe gebeten habe, d.h. sie in ihrer BERATENDEN Funktion anzusprechen und nicht FORDERND war.

Hallo,

erst mal sorry - das war die alte Regelung. Hier die neue:

Zuverdienst / Nebenverdienst

Beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II richtet sich die bedarfsmindernde Anrechnung von Erwerbseinkommen nach dessen Höhe. Seit dem 01. Juli 2011 ist Erwerbseinkommen nach folgenden Regeln anzurechnen:

Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)

Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Monat ist zu 20% anrechnungsfrei

Erwerbseinkommen ab einer Höhe von 1.000 Euro bis zu einer Höhe von 1.200 Euro (1.500 Euro für Personen oder Haushalte mit minderjährigem Kind) je Monat Euro bleibt zu 10% anrechnnungsfrei

In in dem Grundfreibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale (15,33 Euro), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.

Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähigen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.

Grundlage: § 11b Absetzbeträge SGB II

Hoffe, dass das hilft.

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, versuche es mal über eine rechtsauskunft beim Alwalt. Sorry

ich kenne mich mit heiztechnik und heizkosten aus, die zur heizkostenabrechnung führen; nicht mit alg usw…

aber arge hat je die vz geleistet. ich wüsste nicht warum man sich die rückzahlung behalten dürfen könnte.
das geld gehört m.E. sicher nicht dem, für den es bezahlt wurde, sonder dem staat.

Hallo und einen schönen Abend, Sie haben recht, der ARGE steht nur ein Teil der Heizkosten zu und zwar wird das Guthaben durch 365 Tage geteilt und dann wird ausgerechnet, wieviel Tage Sie vorriges Jahr ALG II erhalten hatten.

Beispiel: Rückzahlung 365 € : 365 = 1
145 Tage ALG II ist dann 145 * 1= 145 €
an die ARGE

Ich hoffe, ich konnte helfen

Schönen Abend noch

Ganz einfache Kiste: die Hälfte der Summe darf das Jobcenter zurückfordern , wenn es volle 6 Monate in 2012 aufstockende Leistungen gezahlt hat.

Gruß Gwen

Hallo Frank,

hier kommt es genau auf die Vereinbarung an, die Du mit dem Jobcenter hast. Bezahlst Du sowohl Nachzahlungen, als auch die mtl. Beträge komplett selbst, hättest Du einen Anspruch über die gesamte Rückzahlung, ansonsten wird es anteilig aufgerechnet, was durchaus nicht immer gerecht ist, aber leider die Gesetzeslage…

Da die Arge nur 6 Monate gezahlt hat für letztes Jahr, steht dieser die Rückerstattung auch nur anteilig zu! Wenn nächstes Jahr immernoch ALG II Bezug besteht dürfen die voll anrechnen!

Liebe Grüße Wuja

Nee, muss voll an die ARGE zurück gezahlt werden!