Guten Tag zusammen,
in meinem Fallbeispiel ist Mieter Max im Dezember 2014 in eine Mietwohnung gezogen. Die Heizungen der Mietwohnung sind mit Heizkostenzählern ausgestattet.
Bei Wohnungsübergabe waren alle Zähler in Takt, die aktuellen Stände wurden abgelesen.
Nun wäre im Januar 2015 die erste routinemäßige Zählerablesung in dem Mehrparteienhaus durchgeführt worden. Dabei wurde ein Defekt des Zählers in der Küche festgestellt. Die Abrechnung erfolgte im April 2015 mit dem Hinweis, dass der Wert für die Küche zwischen Einzug und erster Ablesung anhand der Wohnfläche berechnet wurde. Das Mieter M diese Regelung nicht kannte und sich über die hohen Kosten wundert, tritt er mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltungsgesellschaft per Mail. Emil, der Eigentümer und Chef dieser Gesellschaft, versichert per Mail, dass eine erneute Hochrechnung nicht stattfinden wird, sondern dass der Zähler ausgetauscht wird und bei der nächsten Ablesung nur der Wert auf dem Zähler für die Berechnung herangezogen wird.
Im Januar 2016 erfolgt die nächste routinemäßige Ablesung - der Zähler wurde in der zwischenzeit NICHT ausgetauscht. Er wird als defekt gemeldet, die kurz darauf eintreffende Abrechnung zeigt wieder eine pauschale Hochrechnung der Kosten für die Küche. Nach einem Telefonat mit Hausverwalter Emil persönlich wird der Austausch des Zählers baldmöglichst versichert und der Betrag der Küchenkosten wieder zurück genommen.
Der Zähler wird dann tatsächlich ausgetauscht: im Dezember 2016. Im Januar 2017 folgt die nächste Abrechnung, und wieder wurde für den Zeitraum, in dem keine Ablesung vorgenommen werden konnte, eine Hochrechnung angesetzt. Diese Beträgt das 100-fache (!!!) des danach tatsächlich gemessenen Verbrauchs für den Monat Dezember.
Abgesehen von der schriftlichen Bestätigung vom April 2015, dass nach Kenntnis des Schadens nur noch verbrauchsabhängig abgerechnet wird - gibt es Paragraphen, Präzedenzfälle oder ähnliches, wodurch Max bestätigen könnte, dass er die Kosten für den defekten Zähler nicht tragen muss? Oder muss er das eventuell?
Langer Fall, aber ich freue mich auf Ideen und Einfälle…
Schöne Grüße
Tobias