Heizkostenabrechnung bei sog. verbundenen Anlagen

Hallo zusammen,  

ich hoffe, ich habe die Frage einigermaßen richtig eingeordnet und formuliert.

Ich habe eine Frage zur Heizkostenabrechnung bei verbundenen Anlagen.  
Seit 01.01.2014 muss ja für die Warmwassererwärmung ein Wärmezähler eingebaut sein.

Ist dieser nicht eingebaut, so ist der Warmwasserverbrauch nach folgender Formel abzurechnen:  

Q = 2,5*kWh*V*(tw-10°C)      
    ------------------------------
             m³ * K    

Ich habe hierzu mehrere Fragen:  

  1. In welcher Einheit wird das Ergebnis Q ausgegeben?
  2. Welcher Wert ist bei kWh einzutragen?  

V als Volumen des verbrauchten Wassers in m³ ist mit bekannt.
tw ist meines Wissens die Vorlauftemperatur in °C 

  1. Welcher Wert ist bei m³ einzutragen?
  2. Für was steht das K und welcher Wert ist hier einzutragen?    

Meines Wissens wurde die Berechnung ja bereits zum 01.01.2009 umgestellt.  

  1. Gab es für den Zeitraum 01.01.2009-31.12.2013 eine andere Formel oder bereits die oben angegebene?    

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.  

Herzlichen Dank schon mal!
Schanzer

zu 1:
kWh

zu2:
keiner, da kWh eine Einheit ist, und kein Formelzeichen, da wird nix eingetragen, kWh bleibt übrig, nämlich für Q.

zu 3:
keiner, da m³ eine Einheit ist, und kein Formelzeichen, da wird nix eingetragen, m³ im Nenner (unter dem Bruchstrich) kürzt sich mit m³ im Zähler, als Einheit zu V, weg.

zu 4:
K ist die Einheit von Kelvin, das K kürzt sich auch weg, da die Warmwassertemp. in °C minus die Kaltwassertemp. in °C im Ergebnis i. d. R. 50 Kelvin sind; von Kelvin spricht man in der Thermodynamik, wenn man von Temperaturdifferenzen redet.

Insgesamt kann die Formel auch gekürzt so geschrieben werden: Q=2,5*V*50 [kWh], es ist also nir noch der Zahlenwert des verbrauchten Wasservolumens einzutragen.

Bsp.: „Um 1 m³ Wasser von 10 auf 60 °C zu erwärmen, sind 125 kWh erforderlich“
Und 100 kWh werden mit rund 10 Liter Heizöl erzeugt, die rund 8 Euro kosten; nur so zur Info.

Aktuelle Heizölpreise sieht man übrigens sehr schön auf „teccson.de

Viel Erfolg!

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!!

Ich habe noch eine ergänzende Frage:

Bis Ende 2008 gab es ja folgende Formel:

Q= 2,5*V*(tw-10)

Hu

Dass Hu der Heizwert des jeweiligen Materials ist, ist mir klar. Das Ergebnis wurde in m³ ausgegeben, wenn ich nicht irre?!?

Hat sich an der neuen Formel -wie in meinem erste Beitrag geschrieben- dann eigentlich etwas geändert? Ich denke, man kann die neue(n) Formeln auch auf diese in diesem Beitrag zusammenkürzen, oder denke ich hier falsch?

Grüße vom Schanzer!

Hallo!

Nein !

Diese Formel lautet nicht Q = … sondern B = … und gibt die Brennstoffmenge(deshalb B) in Liter(Heizöl), m³(Gas) oder kWh(Strom) an.

Dazu gibt man den Heizwert Hu in seiner jeweilig passenden Einheit an, also bei Heizöl z.B. 10 kWh/l und bekommt dann auch B in Litern raus.

Schau mal hier rein : http://www.heizkostenverordnung.de/par9.html

Du hast aber recht, bei gleichen Zahlen kommt z.B. einmal 125 l Öl oder 1250 kWh raus. Und da Öl eben 10kWh/l hat, stimmt es wieder.

MfG
duck313

Danke!

Nehmen wir mal an, man hat keinen extra Wärmezähler gem. § 9 (2) HeizkostenV, wie berechnet sich dann B nach der aktuell gültigen Formel bei nachfolgenden Beispielwerten:

V = 30 m³
tw = 10° C
Heizwert Gas: 10,5

Mein Berechnungsvorschlag würde so lauten:

Q = 2,5 * 30 * (50-10) = 3000 kWh

B = 3000 / 10,5 = 285,71 m³ Gas

Demnach hat sich aber doch meiner Ansicht nach nichts gegenüber 2008 geändert?!

Die Frage ist ja bereits beantwortet. Nur noch der Hinweis, dass es nicht mehr nur ausreicht, die Formel hilfweise heranzuziehen. Der Wärmezähler ist einzubauen. Sonst ist die Abrechnung angreifbar, es sei denn, es nicht möglich.

freix