Heizkostenabrechnung bei verwendung eines Kamin s

Wie kann es sein,das ich nach zahlen muss? Zahle 40-50 Euro pro Monat,soll ca. 350 Euro nach zahlen.Habe nur einen kl. Heizkörper (60er) im Bad an und ganz selten einen (140 er)über die Heizphase . Da ich mit einem Kamin heize.Wen es hochkommt ist die Heizung ( 1 Monat an ) pro Heizphase. Die Heizkörper sind mit Verdursteter- Röhrchen versehen Was kann oder sollte ich machen ? ( Ach, und im Sommer hatte ich auch schon um die 30 Grad In der Whng. )

Hallo frank67,

Sie schreiben, dass Sie monatlich 40-50 Euro zahlen.
Es handelt sich hier also um Vorauszahlungen, die jährlich abgerechnet werden.
Normalerweise beinhalten diese Vorauszahlungen alle Nebenkosten und nicht nur die Heizkosten oder wird bei Ihnen die Heizung gesondert berechnet?
Lassen Sie sich doch von dem Heizungsableser die genauen Werte mitteilen, dann können Sie selber das Ganze kontrollieren.
Ein frohes neues Jahr 2013 wünscht Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Frank67,

dein Thema ist leider ein alt bekanntes Problem.
Viele Mieter kühlen ihre Röhrchen im Winter wie Sommer!
Aber das kann keine Lösung sein. Nur ein Hinweis, die Grundkosten für die Heizungsanlage sind auch von jedem Mieter zu zahlen, egal wieviel er verbraucht hat. Dies muss aus der Heizkostenabrechnung klar hervorgehen, wieviel Verbrauchskosten und wieviel Grundkosten Ihnen als Mieter berechnet wurden, bitte in Ihrer Betriebskosten- und Heizungsabrechnung prüfen.

Die Bundesregierung hat 2009 folgendes verabschiedet:smiley:ie Verteilung der Heizkosten muss nach dem Verteilerschlüssel 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten vorgenommen werden, wenn:

• das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllt
• mit Öl- oder Gasheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind

Liegen diese Bedingungen nicht vor, besteht weiterhin die Wahlfreiheit für den Verteilerschlüssel innerhalb der zulässigen Grenzen (mindestens zu 50 % und höchstens zu 70 % nach dem Wärmeverbrauch des Nutzers). Ob die Heizanlage diese Bedingungen erfüllt, sollte ein Heizungsfachmann klären.

Am Besten auf den Vermieter zugehen und auffordern, dass er das Ablösungssystem umstellt, von Verdunsterröhrchen auf ein anderes Ableseverfarhen, z.B. elektrische Erfassung.

Beste Grüße
Kocki

Hallo
Es fallen immer Heizkosten an, ob du selbst das Thermostat aufdrehst oder nicht und zwar die Grundkosten. Entweder 30% oder bei schlechter Isolierung und bei ungünstigem Vertragsabschluss sogar 50% Grundkosten. Aktuell liegt der Preis pro Qm Wohnfläche je nach Heizart(Öl, Gas…) bei 1,00€ - 1,20 € laut errechnetem Durchschnitt des Deutschen Mieterbundes. Wenn du aber schreibst im Sommer sind teilweise über 30° dann ist das Haus schlecht isoliert und du heizt die hälfte für die Umwelt. Da sollte der Vermieter über eine bessere Isolierung seines Hauses nachdenken.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team

Hallo Frank,

Dieses Mal spät, aber es kommt eine Antwort… sorry.
30-50% der Heizkosten werden nicht nach Verbrauch, sondern als Grundkosten quadratmeterabhängig abgerechnet. Daher kann es zu Nachzahlungen kommen, auch wenn überhaupt nicht geheizt wurde.

Gruß

Mary

Hallo Mary,

Ich, habe eine ca. 50 qm Whng. und zahlte pro Jahr 600 € ein. ( Heizte nur mit Holz ) Bekam dann aber noch ne ca. 300 € Nachzahlung , zu Recht ???

mfg Frank

Hallo Frank,
die Nachzahlung kann richtig sein, ich kann es aber nicht ohne mehr Angaben beurteilen. 50 Euro pro Monat Vorauszahlung scheint mir aber mir sehr wenig!!! Zu wenig…

Gruß
Mary