Heizkostenabrechnung benachteiligt Energiesparer

Hallo

Die Heizkosten eines Wohnobjekts werden folgendermaßen abgerechnet. Gesamte Heizungskosten werden hälftig auf Wohnfläche, hältig auf Verbrauch umgelegt.

Beispiel für gesamtes Objekt
Heizung Gesamtkosten: 30 000 €

davon Grundkosten: 15 000 €
davon Verbrauchskosten: 15 000 €

Wohnung:
Grundkosten einer Wohnung nach Wohnfläche: 350 €
Verbrauchskosten Wohnung: 37 €

Inm vorigen Beispiel für eine Wohnung hat sich durch Verwendung von Zeit- gesteuerten Heizungsreglern der Verbrauch halbiert, die anteiligen Heizkosten sind durch die unvorteilhafte 50/50 Aufteilung jedoch sogar gestiegen. Die Investition für die Heizungsregler kann man so nicht einsparen.

Ist eine solche Aufteilung üblich und korrekt? Meiner Meinung sollte eine feste Grundkostenpauschale und die Verbräuche strikt getrennt werden. Was meint Ihr?

Gruß vonsales

Hallo vonsales,

Ist eine solche Aufteilung üblich und korrekt?

kommt drauf an, zum Nachlesen mal folgender Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html

Gruß

Joschi

Hallo !

Der Verteilmodus ist ja nach der Heizkostenverordnung festgelegt.
Es ist mind. 50% max 70 % nach gemessenem Verbrauch und der restliche Teil nach der Wohnfläche abzurechnen.
Da sowieso nur die tatsächlichen Kosten umgelegt werden können,sollte man mit dem Vermieter/Verwalter sprechen,ob nicht eine Änderung auf 70/30 vorgenommen werden kann. Das ist grundsätzlich zum Beginn einer Abrechnungsperiode möglich.
Dem Vermieter bringts ja weder Vor- noch Nachteile.

Der Grund,warum man keine Pauschale für die Grundkosten nehmen kann (darf!) ist ja,es sind variable Kosten,sie hängen doch vom Verbrauch und dem Brennstoffpreis im wesentlichen ab,dann noch von den sich wohl auch ändernden Wartungs-und Abrechenkosten.

Und im Beispiel kann man sich ja nicht auf seinen sehr geringen Verbrauch von 37 € zurückziehen.
Denn um denn zu ermöglichen,sind doch weitere verbrauchsunabhängige Kosten notwendig,ohne die man eben keine Wärme für nur 37 € beziehen könnte.

Deshalb ist auch eine 100% Kostenverteilung nur nach gemessenem Verbrauch ungerecht. Wenn ein Mieter meint nicht heizen zu müssen,lange abwesend ist usw. sollen denn dann die restlichen im Hause die Grundkosten für ihn mit tragen ?

MfG
duck313

Hoffentlich werde ich auch zukünftig von derartigen Nachbarn verschont, die die Heizung ihrer Wohnung den Mietern in der Etage darunter, daneben und obendrüber, sowie den durchlaufenden Steigleitungen überlassen.
Für 37,- x 2 kann man nicht die kleinste Wohnung ordnungsgemäß beheizen.

vnA

Hallo,

Für 37,- x 2 kann man nicht die kleinste Wohnung ordnungsgemäß
beheizen.

Vielleicht sollte man das anders sehen. Wie stark müssen die anderen Mieter überheizen oder falsch lüften wenn eine Wohnung auch mit intelligentem Heizmanagement energiesparend beheizt werden kann. Zugegeben, in diesem Beispiel ist der Mieter zwischen 6 und 18 Uhr aussser Haus, Schlafzimmer ist eigentlich nie oder minimal bis 16 ° C beheizt, die Wohnung liegt im ersten Stock. Wohnzimmer bleibt ebenfalls unter 19 - 20 °C, durch Zeitsteuerung bei Abwesenheit und Nachts auch darunter. Mieter braucht eigentlich nur für ca. 4 - 5 Stunden warmes Wohnzimmer, wozu also den ganzen Tag heizen.

Un mal ganz ehrlich, wenn ich bei Bekannten zu Besuch bin und es hat dort im Winter fast 25 ° C, dann lange ich mir wirklich an den Kopf.

Sicher kann man das nicht auf alle Mieter anwenden, wer den ganzen Tag zu Hause ist muss auch mehr heizen.

Gruß vonsales

Hallo,

Hallo,

Für 37,- x 2 kann man nicht die kleinste Wohnung ordnungsgemäß
beheizen.

Vielleicht sollte man das anders sehen. Wie stark müssen die
anderen Mieter überheizen oder falsch lüften wenn eine Wohnung
auch mit intelligentem Heizmanagement energiesparend beheizt
werden kann.

Ich denke, es geht dabei mehr darum: Wenn man rundherum von Mietern umgeben ist, die alle mit bspw. 21°C heizen, dann fallen für einen selbst kaum noch Heizkosten an, denn durch die ganzen beheizten Nachbarräume kommt ja Wärme in die eigene Wohnung. Jetzt hat von-nix-Ahnung damit verständlicher Weise ein Problem, weil er dann für diese Wohnung mit Heizkosten bezahlen muss.

Zugegeben, in diesem Beispiel ist der Mieter
zwischen 6 und 18 Uhr aussser Haus, Schlafzimmer ist
eigentlich nie oder minimal bis 16 ° C beheizt, die Wohnung
liegt im ersten Stock. Wohnzimmer bleibt ebenfalls unter 19 -
20 °C, durch Zeitsteuerung bei Abwesenheit und Nachts auch
darunter. Mieter braucht eigentlich nur für ca. 4 - 5 Stunden
warmes Wohnzimmer, wozu also den ganzen Tag heizen.

Wenn ich jetzt zB von der Stube ausgehe. Unter 19°C … Nehmen wir 18°C an. Der Nachbar hat 22°C. Macht 4K Differenz.
Bei einer angenommenen Fläche von 35m² und einem U-Wert (ehem. k-Wert) von 0,54W/(m²*K) für die Decke (ist in unserem Haus so) bekomme ich nur von den Wohnungen darüber und darunter 4K * (2*35m²) * 0,54W/(m²*K) = 151,2W. Wenn halbtags geheizt ist sind wir dann schon bei 1,8kW / Tag. Mit den Seitenwänden sicherlich bei 2,5-3,0. Das macht sich bemerkbar. Auf der einen Rechnung gut, auf der anderen schlecht. Dann könnten den Nachbarn noch die kalten Wände stören und und und. Aber das wird zu viel :wink:

Die Wohnung sollte auch nicht zu kalt sein. 15-16°C sind schon das Minimum. Darunter hat man gute Chancen auf Schimmel & Co, weil sich dann die Feuchtigkeit an der kalten Wand niederschlägt (siehe Bierflasche aus dem Kühlschrank - die wird auch feucht).

Un mal ganz ehrlich, wenn ich bei Bekannten zu Besuch bin und
es hat dort im Winter fast 25 ° C, dann lange ich mir wirklich
an den Kopf.

Hier sollte man natürlich ein gesundes Mittelmaß finden. Und ein heißer Tip: Alle 2 Wochen ein halbes Grad weniger einstellen und man merkt es garnicht. Und schwupps ist man bei 21-22°C und keiner beschwert sich (wenn die Bewohner es nicht wissen)

Sicher kann man das nicht auf alle Mieter anwenden, wer den
ganzen Tag zu Hause ist muss auch mehr heizen.

Gruß vonsales

Gruß -Thunderbird-

1 „Gefällt mir“