Liebe Fachleute,
ich brauch eure Hilfe. Mein Vermieter hat für das Jahr 2008 keine Ablesung der Heiz-/Warmwasser bzw. Wasserversorgung vorgenommen sondern erst Anfang Dezember 2009. Die Nebenkostenabrechnung für 2008 ging innerhalb der 12 Monatsfrist also Ende Dezember 2009 zu, in der die Heizkosten/Warmwasser- bzw. Wasserverbrauch für 2008 und 2009 eingefordert werden (sprich seit der letzten Ablesung Ende 2007)
Frage:Muss ich die Kosten bezahlen? Oder kann ich meine Vorauszahlungen zurückverlangen?
Hallo Gabriel,
danke für Deine Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Da Dein Vermieter die Zählerstände erst Ende 2009 abgelesen hat und nicht bereits Ende 2008 oder zumindest Anfang 2009, ist der abgelesene Verbrauch für die ca. 2 Jahre (2008 und 2009) prozentual nach der Anzahl der Tage kalenderjährlich aufzuteilen.
Den somit ermittelten Anteil für das Kalenderjahr 2008 musst Du bezahlen.
Allerdings musst Du jetzt noch nicht die Kosten für 2009 bezahlen. Diese sind erst bei der kompletten Nebenkostenabrechnung 2009 zu berücksichtigen, die allerdings auch bald erstellt werden wird.
Deine Vorauszahlungen kannst Du nicht zurückfordern.
Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben und wünsche Dir viel Erfolg!
Beste Grüße von
MARIO
Sorry - tut mir leid. Aber mit diesem Bereich kenne ich mich nun gar nicht gut aus. Gibt halt im Immobilien- und Makler-Bereich sehr verschiedene Gebiete …
Hallo Gabriel,
bitte wenden Sie sich an den Mieterschutzbund.
Die Experten können Sie kompetent beraten und sich bei der Gelegenheit die gesamten Abrechnungen ansehen.
Ich bin leider kein „Abrechnungsspezialist“.
Viel Erfolg !