Heizkostenabrechnung für 2 Monate

Hallo,
ich hätte mal wieder eine Frage für Euch, da ich ja weiss, wieviele Experten es hier gibt.
Ein Ehepaar zieht am 01 .November in eine Mietwohnung (Dachgeschoß). Die Größe der Mietwohnung ist ca. 98 qm. Es wurde eine Energielabel vorgelegt, woraus ergeht, dass das Haus die Effizienzklasse F besitzt.
Vor dem Ehepaar hat eine WG, bestehend aus 4 Personen, die Wohnung genutzt. An den Heizkörpern befinden sich Röhrchen für die Ablesung.
Das Haus besteht aus 3 Mietwohnungen, die Eigentümer wohnen nicht im Haus.
Es gibt weder eine Verwaltung, einen Hausmeister, kein Schneeräumdienst oder Treppenreinigung, das wird alles von den Mietern erledigt.
Als Nebenkostenvorauszahlung wurden 200 Euro ausgemacht.
Jetzt kommt der Vermieter, nachdem die Ablesefirma da war, und möchte für die Monate November und Dezember einen Nachzahlung von 200 Euro, mit der Begründung, er hätte den Verbrauch der WG, die vorher in der Wohnung war, zugrunde genommen und einen Durchschnitt errechnet.
Anzumerken wäre noch, dass es im Treppenhaus, sowie in der Wohnung immer warm ist, obwohl kein Heizkörper benutzt wird, vielmehr ist der Boden an einigen wenigen Stellen warm.
Muss das Ehepaar die Nachzahlung akzeptieren?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo!
Ihr müsst die Abrechnung halt genau prüfen. Wenn dort so viel verbraucht wurde (im Haus und bei euch ja auch) dann kann so etwas schon möglich sein. Nov und Dez sind Haupt-Heizmonate.

Also , gibt es jetzt eine offizielle Abrechnung ? Und aus der muss sich eure Rechnung ergeben. Wenn abgelesen wurde dann wird es schon eine Abrechnung geben.
Die Vorauszahlung war sicherlich mehr geschätzt als ermittelt, mag sein die WG hatte auch diese Summe vorausgezahlt.

Wenn kein Heizkörper warm ist, dann sollten die Röhrchen auch wenig Verbrauch anzeigen. Das wäre ja eigentlich gut für euch.
Aber wenn ich lese, es zu zugedreht aber überall sehr warm ? Das passt ja nicht recht zusammen. Diese Wärmeenergie wird ja erzeugt und muss bezahlt werden über die Grundkosten und macht dann auch jeden strich auf den Röhrchen teuer.

Energieklasse F- das ist sehr schlecht ! Die Stufen beginnen ja bei A (sehr gut) bis G (grottenschlecht).

So kann man nichts sagen, man müsste die Originalabrechnung lesen können (Persönliche Daten schwärzen, dann hier ruhig als gutes Bild zeigen)

MfG
duck313

MfG
duck313

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Im Augenblick wurde die Nachzahlung telefonisch durchgegeben. Sobald die Zahlen schriftlich vorliegen, werde ich Sie mal hochladen.
MfG

Würdest du auch akzeptieren, wenn er das aus dem Kaffeesatz gelesen hätte?
„Bitte schicken Sie mir eine Betriebskostenabrechnung.“ sollte - neben den üblichen Höflichkeitsfloskeln - in dem Brief stehen, den du dem Vermieter in Briefkasten wirfst.

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Du hast einen etwas komischen Vermieter !
Warum gibt er die Nachzahlung durch ohne dass der Mieter die Abrechnung in Händen hat ? Welchen Nutzen soll das für den Mieter haben ?
Ich würde vorher nichts überweisen.
Ohne Abrechnung keine Zahlung.

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Ich glaube, dass die „Abrechnung“ nicht auf Ablesewerten beruht, sondern dass die Zwischenablesung beim Mieterwechsel verpennt wurde und nun an Hand irgendwelcher Mittelwertsberechnungen geschätztb werden soll.

Ich vermute aber, dass es für genau solche Fälle auch zulässige Verfahren gibt, die die Abrechnungsfirma sicher anwenden könnte, wenn man sie gegen zusätzliches Entgelt damit beauftragen würde.

Ich denke, wir schauen uns an, was der Vermieter dem Mieter so präsentiert. Wenn die Kalkulation halbwegs nachvollziehbar ist, würde ich das Verhältnis zum Vermieter nicht belasten wollen.

Klar ist:
Wer ein Jahr lang jeden Monat die gleiche Vorauszahlung leistet, der spart in den Sommermonaten durch zuviel Heizkostenvorauszahlung ein Guthaben an, von dem im Winter gezehrt wird. Die Betriebskostenvorauszahlungen sind in den Wintermonaten bei weitem nicht deckend, 200€ Nachzahlung bei 400€ Vorauszahlung, das kann absolut plausibel sein.

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Ich erinnere mich, dass es Tabellen gibt, die für jeden einzelnen Monat einen pauschalen Anteil vom Jahresverbrauch annimmt. Die hatte ich hier neulich schon mal in einem ähnlichen Zusammenhang erwähnt.

Ob man die für solche Abrechnungen benutzt (benutzen darf) ist mir entfallen.

Grüße
Pierre

Gradtagszahlen.
Hier hast du:

Screenshot_2020-03-21 Gradtagzahl – Wikipedia

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ach guck! Im Textausschnitt wird auch gleich erwähnt, dass man die Gradtagzahlen zur Berechnung heran zieht, wenn man keine Ablesung hat.

Grüße
Pierre

Habe ich auch gelesen, aber ohne Quelle (Gesetzestext) bin ich vorsichtig.
Mietrecht ist ja immer im Wandel.