Heizkostenabrechnung für leerstehendes Zimmer

Hallo,

bin gerade am ausziehen aus einer Mietwohnung (wohne dort seit 2007) die als WG genutzt wurde und habe seitdem Probleme mit meiner Vermieterin, nun mit den Nebenkosten.

Sie hat mir die Heiz-und Wasserkostenabrechnung für den Zeitraum 01.10.2009-30.09.2010 gegeben mit der bitte um Ausgleich der Nachzahlung in Höhe von 559€.
Beim Nachrechnen stellte ich nun fest dass Sie den Verbrauch aus dem Verbrauch des Vorjahres geschätzt hat, da zum Zeitpunkt der Ablesung niemand da gewesen sei, was so nicht stimmt.
Zum 1.11 zog dann ein Mitbewohner aus, er hatte den meisten Verbrauch, danach stand das Zimmer leer und wurde für den Rest des Abrechnungszeitraums auch nicht mehr beheizt.
Kann Sie mir diese geschätzten Kosten einfach so in Rechnung stellen, der Anbieter der Wärmemesser meinte auch bei Auszug eines Mieters hätte eine Zwischenablesung erfolgen müssen.

Vielen Dank,
Andreas

Ist die Frage denn so überhaupt relevant ? Wenn sie jetzt ausziehen , dann erfolgt doch sowieso noch eine Abrechnung .Wenn die Schätzung also zu hoch war , dann müssen sie bei der Endabrechenung entsprechend weniger zahlen .

Ist die Frage denn so überhaupt relevant ? Wenn sie jetzt
ausziehen , dann erfolgt doch sowieso noch eine Abrechnung
.Wenn die Schätzung also zu hoch war , dann müssen sie bei
der Endabrechenung entsprechend weniger zahlen .

Hallo, vielleicht habe ich tatsächlich die Lösung des Problems übersehen, ich möchte aber kurz darlegen wo ich meine dass es zum Problem kommt.

Okt.2008 - Sept.2009: Verbrauch 1702 (gemessen, bewohnt)
Okt.2009 - Sept.2010: Verbrauch 1702 (geschätzt, unbewohnt)
Okt.2010 - Sept.2011: Verbrauch 1167 (gemessen, bewohnt)

Da beim Auslesen die Werte des Zählers zurückgesetzt werden habe ich natürlich keinen Beweis dass in der unbewohnten Zeit kein Verbrauch auftrat, auf eine Antwort der Abrechnungsfirma (Brunata) ob dort genauere Zahlen vorliegen warte ich noch.

Mich ärgert eben dass die Vermieterin den Verbrauch schätzt obwohl die Möglichkeit zum Ablesen bestand, allerdings macht sie dies wohl öfter.

Vielen Dank,
Andreas

Wenn Brunata abgelesen hat , haben sie auch die Daten .Wenn also dort etwas anderes herauskommt , haben sie doch was in der Hand.Viel Glück

Ja, es hätte eine Zwischenablesung stattfinden sollen. Aber darauf hätten Sie selbst achten müssen bzw. sich die Zählerstände notieren sollen oder in einem Übergabeprotokoll festhalten lassen müssen beim Einzug bzw. bei Übergabe der Wohnung.
Nun hat der Vermieter ja keine andere Chance als zu schätzen. Schätzen ist grundsätzlich nicht verboten, wenn keine andere Möglichkeit besteht, reelle Meßwerte zu erhalten.

bitte weitergehende Angaben zu den Messgeräten.
Wenn es elektronische Geräte sind, sind idR die letzten 15 Monatswerte gespeichert.

Hallo Andreas, ja bei Auszug des einen Mieters hätte eine Zwischenablesung erfolgen müssen. Der Verbrauch darf rein jurist. geschätzt werden, aber erst, nachdem der Ableser ZWEIMAL (!) nach Vorankündigung vor verschlossenen Türen stand. Die Schätzung ist somit nicht gerechtfertigt.-
Vorschlag: Jetzt ablesen und mit der letzten gültigen Ablesung (etwa v. Sept. 2009) vergleichen und durch die Anzahl der verstrichenen Monate teilen, dann hat man einen ungefähren Anhaltspunkt, was im Schnitt pro Monat verbraucht wurde. Je nach Mietvertrag sind 30 oder 40% der Heizkosten verbrauchsunabhängg zu zahlen, den Rest kann man dann nach dem vorgenannten ermittelten Monatsdurchschnittsverbrauch abrechnen.
Man kann auch nach Gradtagszahlen abrechnen, klingt kompliziert, ist aber im Grunde einfach. Kann es aus Platzgründen nicht erklären, bitte „googeln“.- Gruß, Achim

Hi Andreas
das ist so richtig dies hätte erfolgen müssen. was mich aber jedoch auch noch weiters stört ist das du eine Abrechnung bekommen hast welches einen zeitraum vonmehr wie einem Jahr überspannt das ist ebenfalls nicht zulässig. Das mit dem leerstehenden Zimmer mußt du sicherlich wertragen denn dieses Zimmer gehört zu dem Mietumfang dazu. Du kannst dir ja dann später das fehlende von dem Ausgezogenen Mieter hinzuholen.