Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Heizkostenabrechnung.
Zunächst die Fakten:
Abrechnungszeitraum 01.05.2011 - 30.04.2012
Auszug aus der Wohnung 31.10.2011 demnach ergibt sich ein Abrechnungszeitraum von 01.05.2011 - 31.10.2011.
Nun wurden im Übergabeprotokoll Zählerstände für die Ölheizung abgelesen und im Protokoll festgehalten.
Es hat sich nun angeblich nach dem Auszug herausgestellt, dass ein Zähler defekt gewesen sei, und somit nur eine Abrechnung nach Gradzahltagen möglich ist. Irgendwo muss ich mich wohl damit abfinden, obwohl ich so gut wie gar nicht in der Abrechnungsperiode geheizt habe oder seht ihr das anders?
Nun wurden in der erhaltenen Heizkostenabrechung aber Grundkosten (30%) nach Monaten abgerechnet und die Verbrauchskosten (70%) nach Gradzahltagen abgerechnet. Dies würde mich wieder bei den Grundkosten benachteiligen, da mein eigentlicher Abrechnungszeitraum mit 190 Gradzahltagen eigentlich relativ gering ist. Ist so eine Auslegung zulässig?
Viele Grüße
leider kann ich dort nicht weiter helfen. Soviel wie weiß muß entweder nach Ablesung oder nach qm abgerechnet wird. sorry wünsche dir trotzdem viel erfolg
Hallo, die Abrechnung nach Hezgradtagen ist die einzige Möglichkeit, wenn keine Ablesewerte ermittelt werden können. Außerdem MUSS lt. Heizkostenverordnung ein Teil des Verbrauchs nach m² abgerechnet werden, eine Abrechnung zu 100% nach Verbrauch ist nicht zulässig. Die Aufteilung der Grundkosten erfolgt aber nach genutzten Tagen (Monaten, auch dies schreibt die Heizkostenverordnung so vor. Der Grund hierfür ist, dass die Grundkosten die Kosten für die Bereitstellung der Heizanlage darstellen. Die Bereitstellung, also die Möglichkeit, die Heizung zu nutzen, besteht ja immer, ob Du Dich in der Wohnung aufhälst, oder nicht.
Es ist also alles korrekt 
Viele Grüße,
Susanne
„zulässig“ ist hier nicht die Frage.
die grundkosten sind unabhängig von der Außentemperatur, daher muss sogar so abgerechnet werden.
Ich weiß nicht was für ein Zähler das sein soll. Man kann Geräte auch schätzen. Andernfalls, bei Verdunstern, ist eine Aufteilung nach Zwischenablesung, bei 19% (190/1000) nicht möglich wegen der Kaltverdunstungsöberfüllung, dann wird nach Gradtagen umgelegt. Grundkosten nach Monaten.