Heizkostenabrechnung H4

Hallo,

hab mal ne Frage, bin seit März H4 Empfänger. Jetzt kommt ja bald die Heizkostenabrechnung und wenn ich ein Guthaben hab, bekommt das ja ab März die Arge zurück! Das ist ja auch ok. Bei der letzten Abrechnung mussten wir 600€ nachzahlen! Wir bezahlen das monatlich ab, jetzt sind noch 180€ offen. Wenn ich ein Guthaben in der jetzigen Abrechung haben würde, verrechnet das mein Vermieter mit den noch ausstehenden Schulden! Kann ich dann das Guthaben, welches ja eigentlich die Arge bekommt, bei der Arge in Raten zurückzahlen? Denn wenn mein Vermieter das mit den Schulden verrechnet, hab ich ja nix davon in der Hand, das heisst, wenn die mir das Guthaben mit der nächsten H4-Zahlung verrechnen, könnte ich gar net meine Rechnungen bezahlen!

Hoffe ihr versteht wie ichs meine… also kann ich ein Guthaben auch in Raten an die Arge zurückzahlen?

Danke euch vielmals!!!

Im Prinzip will die ARGE das meistens immer Sofort und im ganzen haben. In Raten abbezahlen ist mir das nur durch ein Inkasso Büro bekannt. So weit wollen wir es aber ja nicht kommen lassen. Warum verrechnet die ARGE das Guthaben nicht als Schuldentilgung? Wen Sie Scheinbar auf den Papier Guthaben haben und diese zur Tilgung der Schulden verwendet wird … so das Sie am Ende ±0€ haben ist es im Normalfall der ARGE egal. Sie können auch anhand eines Kontoauszuges ja Beweisen das Sie von den vermeintlichen Guthaben am Ende persönlich gar nichts davon haben. Das kann der Vermieter auch Schriftlich oder Mündlich zur Not auch noch bestätigen. Deshalb verstehe ich ihr Problem nicht so richtig.

Danke für Ihre Antwort. Ich wusste gar nicht das es sowas wie Shuldentilgung gibt!!!
Das heisst, wenn das Guthaben die noch ausstehenden Schulden der letzten Heikostenabrechnung ausgleicht, brauch ich das gar nicht an die Arge zurückzahlen?
Nur um sicher zu gehen, das ich es auch richtig verstanden hab!?

Hallo, da kann ich Dir leider nicht helfen, da musst Du bitte jemanden fragen, der sich mit der ARGE ausgennt.

Viele Grüße

Susanne

Ja, natürlich kannst Du das. Denke bitte immer daran, daß das Geld zum Heizen ist und nicht für andere Sachen.
Die monatlichen Ratenzahlungen würde ich aber mit der Hausverwaltung und der Arge schriftlich abstimmen.
Viele Grüße

Danke für die Antwort! Nein, ich hab das Geld der Arge natürlich nicht irgendwie anders ausgegeben. Die Schulden enstanden letztes Jahr (da war ich noch nicht bei der Arge gemeldet). Da hatten wir von unserem Vermieter eine Nachforderung von 600€, aufgrund der Heizkostenabrechnung! Und davon sind noch 180€ offen, die wir beim Vermieter abzahlen müssen! Seit März diesen Jahres beziehe ich H4 und davon bezahle ich natürlich immer schön meine Miete!!! Und zusätzlich zahlen wir in Raten die 600€ ab,vom Gehalt meines Patners!

Nur es ging mir darum, das ich weiss, wenn ich jetzt ein Guthaben hab, das der Vermieter, das mit der Restschuld verrechnet, aber ich brauch ja auch was zum Leben! Deswegen würde ich gerne das Guthaben was der Arge zusteht, in Raten an die Arge zahlen, denn wenn die sagen, nö, wir verrechnen das Guthaben mit der nächsten Auszahlung, steh ich doof da.
Denn ich bekomm ja das Guthaben nicht ausgezhalt, sondern es wird mit den 180€ Schulden verrechnet!

Hallo,

die Abrechnung ist für einen 1 Jahres Zeitraum. D.h. dass du auch schon selbst mehr bezahlt hast, bevor H4 kam. Wenn dein Vermieter schlau ist sind deine Schulden getilgt und du bist aus allem raus. Wenn es Probleme geben sollte soll sich die Arge an den Vermieter wenden, würde ich sagen.

Gruß

Richtig, die ARGE will nur Geld wen von den Guthaben was übrig bleiben würde. So ist das hier zumindest so.

Hallo,

erst mal ist richtig, das dein Vermieter bestimmt die 180 € verrechnen wird. Ich weiß nicht ob die arge gleich deine Miete überweißt oder du erst.Aber ich glaube nicht das du das guthaben in Raten abzahlen kannst. Die Arge will doch immer gleich alles haben. Trotzdem wünsche ich dir toi toi toi das es geht.Ich würde mal mit dem Sachbearbeiter reden. Mit machen kann man ja reden. !!!

soviel ich weiß bekommt das nur die Arge wenn du es erhalten würdest. Da dem aber so nicht ist, und du das hoffentlich belegen kannst, wird es wohl nicht zu einer Verrechnung kommen.
Karin

Hallo,
ich würde auf jedem Fall den Weg zur Arge suchen und mit dem Sachbearbeiter mal reden. Ich kann dir hier keine Antwort geben auf die Du dich verlassen könntest. Theoretisch geht das schon sie werden dir bestimmt entgegenkommen so lange Du mit offenen Karten spielst. Gruß Norbert

hallo
muss mit der ARGE geklärt werden.
Manche ARGES lassen sich darauf ein, manche nicht

Mit freundlichen Grüßen
ANDALUS

Hallo jumnad,

darauf habe ich leider keine Antwort. Hat ja auch mit der Abrechnung selbst nichts zu tun, sondern mit ggfs. gesetzlichen Regelungen bei H4.

Sorry.

Gruß

Ziegen1

Erstens die Arge macht nix mit Heizkosten , das macht die KDU also Kosten der Unterkunpft.Wie kommt das denn das ihr so eine Hohe Nachzahlung habt.
Also die KDU müsste die Gesamte Heizkosten Rechnung bezahlen.Wenn ihr ein Guthaben zurück bekommt muss das natürlich bei der KDU angegeben werden aber das weisst du ja selbst.
Wenn dein Vermieter das natürlich mit den offenen Schulden verrechnet, musst du ja eine Quittung haben die legst du denn bei der KDU vor und die machen dir denn einen Ratenvertrag fertig was Monatlich von den Kosten der Unterkunpft abgezogen wird.Sagen wir mal du bekommst eine Rückzahlung weil du weniger verbraucht hast und die beläuft sich auf 300,00 €uro denn kannst du das in ca 10 Monatsraten zurück zahlen könnten aber auch 12 Monate sein. Die Raten müssten ja so niedrig wie möglich angesetzt werden, weil du beim Vermieter ja wieder was rauf packen musst.Hoffe ich konnte dir helfen. Gruss

Ja. Einfach nachfragen.

Die Frage ist nicht mit der Heizkosten verbunden.
Trotzdem ein guter Rad schadet nicht.

  1. Ich kenne eine Person, die auch H4-Empfängerin ist, aber ihre Wohnung wird direkt von der ArGe bezahlt (überwiesen) und sie selbst bekommt nur das Lebensunterhalts-Geld. Diese „Pflicht-Verteilung“ vermeidet doppelte Forderungen - einmal vom Vermieter, einmal von ArGe.
  2. Wenn eine Rückzahlung-Forderung von ArGe vorliegt, kann man sogar telefonisch die Ratenzahlungen vereinbaren.

MfG, Alex384

ja sie werden es als einkommen anrechenen und dir abziehen.
ist hart aber so ist die rechtssprechung.
besser du machst es so dass der vermieter eine sogenannte nebenkostenpauschale macht die für beide seiten in ordnung ist und du nichts nachzahlen brauchst und auch nicht herausbekommst.
somit bist du auf der besseren seite

Keine Ahnung, bin keine Rechtsberatung. Denke mal, für die Schulden in der Vergangenheit müssten Sie zahlen und wenn Sie auf Kosten des Steuerzahlers schon wohnen dürfen,haben Sie kein Anspruch darauf, wenn Sie weniger verbrauchen, sich davon etwas in die Tasche zu stopfen!

Linkspartei wählen und auf die Straße gehen!" Mehr Harz IV, für Zigaretten und Bier." ^^