Heizkostenabrechnung im Einfamilienhaus

Liebe Forenteilnehmer,
im Notarvertrag aus den 90-er Jahren haben 2 sog. Miteigentümer (engster Familienkreis) eines umgebauten Einfamilienhauses, Bauj. 1960, beschlossen, alle Betriebskosten nach Köpfen abzurechnen, auch Heizung. Über Jahre wurde diese Regelung angewendet; jetzt bewohnt Miteigentümer 1(Fam. zu 4 Pers.) seinen Wohnbereich nicht mehr selber. Er hat die Räume vermietet an 2 Personen; Jetzt will er von Miteigentümer 2 (Einzelperson) verlangen, dass dieser sich auf die Heizkostenverteilung nach der Heizkostenverordnung einläßt. Wie gesagt, es handelt sich bei der Immobilie nicht um Wohnungseigentum nach WEG sondern um ein Einfamilienhaus, das sich 2 Familien mit unterschiedlicher Personenzahl per ideellem Bruchteilseigentum teilen. Die Wohnbereiche sind nicht abgeschlossen, eine Teilungserklärung ist nicht möglich.

Danke für eine Idee

Hallo,
ein Vermieter muss (in der Regel) die Heizkostenverordnung gegenüber seinen Mietern anwenden. Ob er im Innenverhältnis unter den Miteigentümern das auch muss oder zur Erstattung der Differenz zur bisherigen Aufteilung verpflichtet ist, sagt einem (in Unkenntnis der genauen Vereinbarung) ein darin versierter Anwalt oder nach relativ langem Rechtsstreit das Amtsgericht :wink:
Gruß
Schnabel

Guten Tag, danke für den Tip
Der Anwalt hat Klärung geschaffen:
Der Vermieter ist dem Mieter gegenüber an die Heizkostenverordnung gebunden.
Im Innenverhältnis der Eigentümer kann jede mögliche Vereinbarung per Vertrag getroffen werden. Diese ist dann bindend und rechtens.