Liebe Forenteilnehmer,
im Notarvertrag aus den 90-er Jahren haben 2 sog. Miteigentümer (engster Familienkreis) eines umgebauten Einfamilienhauses, Bauj. 1960, beschlossen, alle Betriebskosten nach Köpfen abzurechnen, auch Heizung. Über Jahre wurde diese Regelung angewendet; jetzt bewohnt Miteigentümer 1(Fam. zu 4 Pers.) seinen Wohnbereich nicht mehr selber. Er hat die Räume vermietet an 2 Personen; Jetzt will er von Miteigentümer 2 (Einzelperson) verlangen, dass dieser sich auf die Heizkostenverteilung nach der Heizkostenverordnung einläßt. Wie gesagt, es handelt sich bei der Immobilie nicht um Wohnungseigentum nach WEG sondern um ein Einfamilienhaus, das sich 2 Familien mit unterschiedlicher Personenzahl per ideellem Bruchteilseigentum teilen. Die Wohnbereiche sind nicht abgeschlossen, eine Teilungserklärung ist nicht möglich.
Danke für eine Idee
