Guten Tag,
ich bin im Januar 2009 in meine neue Wohnung gezogen, von Oktober bis Dezember wurden Bad, WC und Küche erneuert und die Balkone standen wegen der Schmutzbelästigung durch Abbrucharbeiten ständig offen. Zudem habe ich festgestellt, dass bei allen Heizkörpern auch jetz im Juli das Steigrohr ganz heiss ist, obwohl die Heizkörper permanent abgestellt sind. Ist das ein Installationsfehler?
Ich habe eine Nachzahlung von 701 Euro bekommen, bei Gesamtkosten von 1200 !!! Euro für eine Einzelperson bei 90 qm. (Ich wollte meine Eltern zu mir nehmen, jedoch ist mein Vater kürzlich gestorben).
Da ich weder in allen Räumen heize noch jemals Stufe 2 von 5 überschreite, ist das für mich unverständlich.
Der vom Mieterschutz beauftrage RA ist sehr schwerfällig und kommt nicht in die Pötte. Er verlangt von mir die Begründung des Widerspruchs, die er dann nur weiterleitet. Wer kann mir einen Rat geben?
deine Frage ist mehr eine Handwerkerfrage wie eine Mietfrage… das mit den heißen Rohren … kann ich nichts sagen. ich weiss nur das es eine Heizkostenverordnung gibt und das der Vermieter einiges zu machen hat…Dafür gibt es exakte Heizkostenabrechnungen lasse Sie dir erklären… schau auch auf den Homepages der Abrechnungsfirman anch dort wird die Abrechnung gut erklärt… mehr weiss ich dazu nicht…
Gruß Peter
Hallo Frau John,
die warmen Heizungsrohre sind durchaus möglich. Es handeltsich dabei um eine Ein-Rohr-Heizung. Im Gegensatz dazu gibt es die Zwei-Rohr-Heizung. Bei der 1-R-Hzg. durchströmt das Heizungswasser von oben nach unten Heizkörper in übereinander liegenden Wohnungen- vertikale 1-R-Hzg oder nacheinander alle Heizkörper einer Wohnung bzw. Etage. Wird ein Heizkörper
abgestellt, wird das Heizungswasser über einen Paypass am Hezkörper vorbei. Damit wird sichergestellt, daß die folgenden Heizkörper mit Heizwasser versorgt werden können. Vorallem die vertikale 1-R-Hzg kann zu einer vollkommen unplausiblen Abrechnungsergebnissen in der Heizkostenabrechnung führen. In der Mitte eines Hauses liegenden Wohnungen kann die von den durchführenden Rohren abgegebene Wärme genügen ohne ein Heizkörperventil auftdrehen zu müssen. Heizenergie wird aber verbraucht und Kosten werden verursacht. Muß nun der Nutzer einer ungünstig liegenden Wohnung seine Heizkörperventile öffnen zählen nur seine Heizkosten verteiler. In der Heizkostenabrechnung werden aber nur die abgelesenen und aufsummierten Zählschritte nach Abzug eines Grundkostenanteils (30-70 % der berücksichtigten Fläche)berücksichtigt. Das Ergebis kennen Sie. Sie haben die Möglichkeit bei Ihrem Verwalter eine korrigierte Rechnung nach anerkannten Regeln der Technik gemäß §7 Abs. 1 nach Heizkostenverordnung (HKVO) zu verlangen. Zur Durchführung ist er allerdings nicht verpflichtet. Wenn es für Sie unerträglich wird oder ist, kannich Ihnen nur empfehlen auszuziehen.
M.f. G.
O. Hunger