Heizkostenabrechnung / Miete für Zähler

Hallo zusammen,
der Eigentümer mietet Zähler für:
(1) Warmwasser (6 Stück)
(2) Kaltwasser (6 Stück)
(3) Wärmedienst (6 Stück)

Das Haus besteht aus vier Mieteinheiten

  • zwei kleine Wohnungen (je ein Zähler pro Zähler-Art)
  • zwei große Wohnungen (je zwei Zähler pro Zähler-Art)

Aus der sog. Dienstleistungsrechnung ist der Stückpreis
für (1) Jahresmiete/Zähler und Zähler-Art und
(2) Abrechnungsservice/Zähler und Zähler-Art
ersichtlich.

Nebenkostenabrechnung 2009:

(1a) die Miete für Kaltwasserzähler wird entsprechend
der tatsächlichen Stückzahl einzelnen Mieteinheiten
zugerechnet.

(1b) der Abrechnungsservice für Kaltwasserzähler wurde
bislang entsprechend der tatsächlichen Stückzahl
einzelnen Mieteinheiten zugerechnet. In 2009 wurde die
Abrechnung geändert. Der Gesamtbetrag für den
Abrechnungsservice wurde zu gleichen Teilen auf vier
Mieteinheiten verteilt.

(2a) Die Miete für Wärmedienst (Heizkosten-Zähler) geht
in die Berechnung der Gesamtheizkosten ein, es findet
somit keine Berücksichtigung der Stückzahl der
Wärmezähler in der jeweilige Wohnung statt.

(2b) Gleiches gilt für den Abrechnungsservice. Die
Abrechnungskosten für 6 Zähler gehen in die
Heiznebenkosten ein.

(3a) Die Miete für Warmwasserzähler geht in die
Berechnung der Warmwasserkosten ein. Auch hier findet
also keine Berücksichtigung der Stückzahl der Zähler in
der jeweilige Wohnung statt.

(3b) Der Abrechnungsservice für Warmwasser geht in die
Heiznebenkosten ein. Somit findet auch an dieser Stelle
keine Berücksichtigung der Zähler in der jeweiligen
Wohnung statt.

Meine Fragen:

-diese Vorgehensweise benachteiligt meines Erachtens
die kleinen Wohnungen. Gibt es rechtliche Grundlage,
die den Sachverhalt (Verteilung der Kosten nach
Mieteinheiten oder nach Stückzahl der Zähler / Wohnung
regelt?

-darf der Eigentümer die Kosten nach Lust und Laune
verteilen (Kaltwasser nach Stückzahl, Warmwasser,
Wärmedienst und Abrechnungsservice nach Mieteinheiten)?

Für die Unterstützung danke im voraus!
Barbara

Hallo Barbara,
Die Verteilung der Kosten für alles was mit Wärme zu tun hat, also Warmwasserzähler und Wärmemengenzähler/Heizkostenverteiler, geht in nach Verbrauch (in der Regel zu 70%) und Grundkostenanteil (also dann 30%).
Das ist deswegen so gemacht, da nur die Gesamtheit der Mess-einrichtung gewährleistet, dass eine richtige Abrechnung durchgeführt werden kann. Da daran ein allgemeines Interesse besteht, werden alle Kosten so verteilt. So stehts in der Heizkostenverordnung.
Bei der Verteilung der Nebenkosten (also kaltwasser), gilt nicht die HKVO, hier kann man genau nach Stückzahl gehen.
Wenn sich allerdings alle Mieter einig sind, dass abweichend von der Verordnung auch bei den Wärmemengenzählern und WW-Zählern nach Stückzahl berechnet werden soll, dann kann man das auch tun und dies der Verwaltung mitteilen. In der Regel ist das kein Problem. Also Aktennotiz machen, von den Mietern bestätigen lassen und alles ist ok.

Vielen herzlichen Dank!
Barbara

hallo, soviel wie ich weiß wird das nach den Wohneinheiten abgerechnet. Ansonsten kann ich dir leider nicht weiter helfen. Habe auf meine Betriebskostenabrechnung geschat, und dort sind die kosten auf die Wohneinheiteb abgerechnet. Noch ein schönes Wochenendee

Vielen herzlichen Dank!

Hallo, sorry, aber genauso ist es rechtens - so sieht es die Heizkostenverordnung (das Gesetz) vor.

Viele Grüße

Susanne

Hallo Susanne,

vielen herzlichen Dank!

Benachteiligen werden ehe die große Wohnungen, weil Betriebskosten nach der Fläche verteilt werden.
Weiter kann ich nicht helfen.
MfG, Alex384

Hallo Alex,

danke schön!

Hallo,

also zuerst, es ist zwar sehr ausführlich alles beschrieben und trotzdem verstehe ich die Situation nicht so ganz???

Also es gibt doch Lesegeräte odernicht? die müssen doch was anzeigen? Also wieviel ihr im Abrechnungszeitraum verbraucht habt. Wurde denn nichts abgelesen?

Hoffe, bin nicht die einzige, die etwas konfus ist. Würde gerne mehr dazu schreiben, vielleicht kannst du ja noch ein paar Infor über Ablesedaten etc. geben.

Viele Grüße

HALLO Barbara,

die Verteilung der Kosten für Warmwasser und Heizung ergibt sich aus der Heizkostenverordnung, nicht jedoch für Kaltwasser, die ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung bzw. aus den vertraglichen Regleungen, die SIe mit dem Vermieter geschlossen haben. Die von Ihnen beschriebene Verteilung ist üblich und sachlch und billig, auch wenn sich das für Sie nicht so anhören mag. Wenn keine andere vertragliche Regelung in Ihrem MIetvertrag gegen die Verteilung der MIete für die Kaltwasserähler ergibt, spricht nichts gegen eine solche Verteilung.

Vielen herzlichen Dank!

Barbara

Hallo,

vielen Dank für den Feedback. Der Sachverhalt ist bereits
geklärt. Es ging nicht um Ablesewerte, sondern um die
Miete für Zähler, die je nach Wohnungsgröße stückzahlmäßig
unterschiedlich sind. Trotzdem wird in der Abrechnung die
Gesamtmiete gleichmäßig auf alle Wohnungen verteilt. Jetzt
weiß ich, dass es richtig ist, so regelt das die
Heizkostenverordnung.
Viele Grüssse
Barbara

Also, richtig ist genau das, was Sie mir für Ihre Heizungs- und Warmwasserabrechnung schildern:

Warmwasser und Heizung
Abrechnungsgebühren und Zählermiete müssen zu den jeweils anfallenden Brennstoffkosten hinzugezählt werden und nach Grundkosten und Verbrauchskosten umgelegt werden. Das ist in der Heizkostenverordnung so geregelt.

Kaltwasser
Die Abrechnungs- und Mietgebühren dürfen ebenso nicht nach Stückzahl abgerechnet werden. Das ist in der II. Berechnungsverordnung so festgelegt.

Maßgebend ist die Formulierung der Paragraphen:

In der Heizkostenverordnung heisst es ähnlich wie in der II. Berechnungsverordnung. HKVO ">>zu den Kosten>gehören

Hallo,

vielen herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung.
Bezüglich der Umlage der Miete und der Abrechnung für
Kaltwasserzähler bin ich mir allerdings unsicher.
Bislang wurde die Miete und die Abrechnung in
Abhängigkeit von der Anzahl der Zähler der jeweiligen
Wohnung zugerechnet. Durch die in 2009 erfolgte
Umstellung (gleichmäßige Verteilung der Kosten auf vier
Mieteinheiten) sind meine Kosten gestiegen. Kann der
Eigenümer bzw. die Hausverwaltung die Verteilung der
Kosten umstellen, ohne es begründen zu müssen?

Noch eine kurze Frage: in 2009 wurden die Warmwasser-
und Wärmezähler ausgetauscht. Mit den Kosten sollten
(und wurden) die Mieter nicht belastet. Allerdings
wurden wir mit doppelten Gebühren für den Ablesedienst
(Heiznebenkosten) belastet. Ist das zuläßig? M. E. ist
die doppelte Ablesung mit dem Austausch verbunden…

Für Ihre Unterstützung besten Dank!
Barbara

Eine Umlage nach Zählerstückzahl ist für Mieter keinesfalls zulässig! Hier kann höchstens die Eigentümergemeinschaft unter sich sich dazu entscheiden, das so zu machen, aber so darf nicht mit den Mietern abgerechnet werden!

Wenn 2008 nach Stückzahl abgerechnet wurde, hätten Sie bis zum 31.12.2009 Einspruch einlegen können und eine korrekte Abrechnung verlangen können. Haben Sie die Frist verstreichen lassen (oder war der Sachverhalt bis dahin nicht bekannt) haben Sie normalerweise kaum Chancen, dies im nachhinein zu bemängeln.

Die Umlage nach gleichen Anteilen in 2009 ist genauso unzulässig, wie nach Stückzahlen (wie 2008 geschehen) abzurechnen. Die Kosten müssen zum Kaltwasser hinzugerechnet werden - genau wie der Kanal und dann nach Anzeige der Zähler abgerechnet werden. Ist dies nicht geschehen, müssen Sie reklamieren (bis 31.12.2010). Eine Umstellung von (unzulässiger) Stückzahl zu (unzulässiger) Anzahl Wohnungen bleibt eine unzulässige Abrechnungsmethode und hätte auch nicht bekanntgegeben werden müssen. Unzulässig ist eben unzulässig - ob mit oder ohne Ankündigung!

Die doppelte Ablesung verursacht in der Regel keine doppelten Abrechnungsgebühren, sondern nur ca. 30-50% Zuschlag für die jeweiligen Geräte d.h. wurde ein Wärmezähler abgerechnet kostet das ca. 10 € - ist ein Zählertausch zusätzlich zu verarbeiten, kommen ca. 5 € Tauschgebühren hinzu - also kostet der Wärmezähler 15 € und nicht 20 €. Die anderen Kosten der Verbrauchserfassung (Grundgebühr je Nutzer, Objekt usw. verändern sich nicht).

Grüße
aaav

Danke!

Moin,

ja der Vermieter darf das, was auf Grund verschiedener Grundlagen(HKVO) so richtig ist.

Den Quark mit dem ich hab nur 1 Zähler und will auch nur 1 bezahlen, können sie in der Heizkostzenabrechnung also vergessen.^^ Ziehen sie in eine der grossen Wohnungen und freuen sich dann, das sie 2 Zähler jeder Art haben xD.

Vermieter sind echt schon komische Leute, die versuchen ihr Mieter immer wieder zu bescheissen und sich selbst die Taschen voll zu stopfen.^^

besten Dank!