Hallo zusammen,
der Eigentümer mietet Zähler für:
(1) Warmwasser (6 Stück)
(2) Kaltwasser (6 Stück)
(3) Wärmedienst (6 Stück)
Das Haus besteht aus vier Mieteinheiten
- zwei kleine Wohnungen (je ein Zähler pro Zähler-Art)
- zwei große Wohnungen (je zwei Zähler pro Zähler-Art)
Aus der sog. Dienstleistungsrechnung ist der Stückpreis
für (1) Jahresmiete/Zähler und Zähler-Art und
(2) Abrechnungsservice/Zähler und Zähler-Art
ersichtlich.
Nebenkostenabrechnung 2009:
(1a) die Miete für Kaltwasserzähler wird entsprechend
der tatsächlichen Stückzahl einzelnen Mieteinheiten
zugerechnet.
(1b) der Abrechnungsservice für Kaltwasserzähler wurde
bislang entsprechend der tatsächlichen Stückzahl
einzelnen Mieteinheiten zugerechnet. In 2009 wurde die
Abrechnung geändert. Der Gesamtbetrag für den
Abrechnungsservice wurde zu gleichen Teilen auf vier
Mieteinheiten verteilt.
(2a) Die Miete für Wärmedienst (Heizkosten-Zähler) geht
in die Berechnung der Gesamtheizkosten ein, es findet
somit keine Berücksichtigung der Stückzahl der
Wärmezähler in der jeweilige Wohnung statt.
(2b) Gleiches gilt für den Abrechnungsservice. Die
Abrechnungskosten für 6 Zähler gehen in die
Heiznebenkosten ein.
(3a) Die Miete für Warmwasserzähler geht in die
Berechnung der Warmwasserkosten ein. Auch hier findet
also keine Berücksichtigung der Stückzahl der Zähler in
der jeweilige Wohnung statt.
(3b) Der Abrechnungsservice für Warmwasser geht in die
Heiznebenkosten ein. Somit findet auch an dieser Stelle
keine Berücksichtigung der Zähler in der jeweiligen
Wohnung statt.
Meine Fragen:
-diese Vorgehensweise benachteiligt meines Erachtens
die kleinen Wohnungen. Gibt es rechtliche Grundlage,
die den Sachverhalt (Verteilung der Kosten nach
Mieteinheiten oder nach Stückzahl der Zähler / Wohnung
regelt?
-darf der Eigentümer die Kosten nach Lust und Laune
verteilen (Kaltwasser nach Stückzahl, Warmwasser,
Wärmedienst und Abrechnungsservice nach Mieteinheiten)?
Für die Unterstützung danke im voraus!
Barbara