Liebe/-r Experte/-in,
ich habe als Laie quasi über Nacht die Hausverwaltung von meinem Onkel geerbt, weil dieser schwere gesundheitliche Probleme bekommen hat. Nun muss ich die Betriebskostenabrechnung machen. Die kalten Betriebskosten habe ich auch ganz gut hinbekommen. Unsere Abrechnungsperiode ist immer der 1.6. bis zum 31.5. Die übrigen Betriebskosten rechnen wir nach dem Abflussprinzip ab, bei den Heizkosten ist es allerdings so, das die Fernwärme die Abrechnungsperiode 1.1. bis 31.12. hat.
bei der letzten abrechnung hatten wir noch einige Monate Ölheizung, d.h. die letzte Abrechnung vom 1.6.2009 bis 31.5.2010 war X l Öl + Rechnung Fernwärme zum 31.12.2009 + 4 Abschläge Fernwärme in 2010 bis zum 31.05.2010.
erste Frage: ist das ok so, die Abschläge mit einzubeziehen?
zweite Frage: wie rechne ich dieses mal ab. und zwar ist ja Fernwärme (nur zur Erinnerung) vom 1.1.2010 bis 31.12.2010.
Rechenweg:
Rechnung Fernwärme zum 31.12.2010 - die 4 Abschläge aus der ersten Jahreshälfte 2010 (weil die wurden ja schon bezahlt) + 4 Abschläge aus der ersten Jahreshälfte 2011 ?
ich hoffe, ich habe mein Problem halbwegs verständlich erklärt? vielen dank vorab, mit feierabendlichen Grüßen aus berlin,
marco
Also Abschläge dürfen in keinem Fall in die Abrechnung einfliessen, weil wie der Name schon sagt, sind es Abschlage auf die möglichen Jahreskosten, also nur ungefähre Berechnungen. Idealerweise würde ich den Abrechnungszeitraum auf den 31.12. abändern - damit haben Sie auch gleich eine Harmonisierung zu den kalten Betriebskosten. Rechnen Sie doch das Öl und die Fernwärme zum 31.12.2009 ab. Ein Abrechnungszeitraum darf auch 12 Monate nicht übersteigen, deshalb bietet sich hier die Abrechnung für den Zeitraum 01.06.2009 - 31.12.2009 an. Zukünftig müsste dann immer Kalenderjährlich abgerechnet werden.
Hallo,
zur Frage 1) nein, das ist nicht ok. Abschläge gehören nicht in die Abechnung. nur berechnete verbrauchte Energie (egal welcher Art) gehört in die Abrechung.
zu Frage 2) Wenn die alte Abrechung bereits so anerkannt wurde, lässt sich das natürlich nicht mehr ändern. Also entweder die Abschläge draussen lassen, oder eine Zwischerechung anfordern oder den Abrechungszeitraum ändern.
Hallo Marco,
da Du jetzt mit Fernwärme heizt, soltest Du den gesamten Abrechnungszeitraum dem des Fernwärmelieferanten anpassen und alles zum 31.12. abgerechnen. Das bedeutet, dass Du die Heizkosten jetzt für den Zeitraum 01.06.2010-31.12.2010 abrechnen solltest und dann immer kalenderjährlich. Wenn Du das nicht möchtest, dann kannst Du nur alles abrechnen, was in der Zeit vom 01.06.2010-31.05.2011 angefallen ist. Es ist allerdings nicht korrekt, die Abrechnung nach den Abschlägen des Wärmelieferanten abzurechnen. Du darfst nur die Abschlussrechnung (Gesamtrechnung)umlegen.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
vielen lieben Dank für Deine verständliche Antwort !
Das bedeutet doch aber, das ich bei der Fernwärme den Abrechnungszeitraum auch ändern kann richtig?
Das würde mir eher entgegenkommen, da alle anderen Rechnungen immer so bis Ende April eines Jahres
eintrudeln, aus diesem Grund hat mein Onkel seinerzeit diesen Abrechnungszeitraum gewählt. ich habe mich schon beim
Lieferanten der Fernwärme erkundigt, der Wechsel des Abrechnungszeitraumes wäre kein Problem oder siehst Du noch
andere Argumente, die dafür sprechen würden, lieber unseren Abrechnungszeitraum von 1.6. bis 31.5 zum 1.1 bis 31.12. zu ändern ?
nochmals vielen Dank für Deine Mühe und liebe Grüße aus berlin
marco
Hallo aaav,
vielen lieben Dank für Deine verständliche Antwort !
Das bedeutet doch aber, das ich bei der Fernwärme den Abrechnungszeitraum auch ändern kann richtig?
Das würde mir eher entgegenkommen, da alle anderen Rechnungen immer so bis Ende April eines Jahres
eintrudeln, aus diesem Grund hat mein Onkel seinerzeit diesen Abrechnungszeitraum gewählt. ich habe mich schon beim
Lieferanten der Fernwärme erkundigt, der Wechsel des Abrechnungszeitraumes wäre kein Problem oder siehst Du noch
andere Argumente, die dafür sprechen würden, lieber unseren Abrechnungszeitraum von 1.6. bis 31.5 zum 1.1 bis 31.12. zu ändern ?
nochmals vielen Dank für Deine Mühe und liebe Grüße aus berlin
marco
Hallo freixenetter,
vielen lieben Dank für Deine verständliche Antwort !
Das bedeutet doch aber, das ich bei der Fernwärme den Abrechnungszeitraum auch ändern kann richtig?
Das würde mir eher entgegenkommen, da alle anderen Rechnungen immer so bis Ende April eines Jahres
eintrudeln, aus diesem Grund hat mein Onkel seinerzeit diesen Abrechnungszeitraum gewählt. ich habe mich schon beim
Lieferanten der Fernwärme erkundigt, der Wechsel des Abrechnungszeitraumes wäre kein Problem oder siehst Du noch
andere Argumente, die dafür sprechen würden, lieber unseren Abrechnungszeitraum von 1.6. bis 31.5 zum 1.1 bis 31.12. zu ändern ?
nochmals vielen Dank für Deine Mühe und liebe Grüße aus berlin
marco
Hallo Marco,
wenn die Fernwärme-Heinis das mitmachen, dann ist das kein Problem (hier bei uns in NRW machen die das meistens leider nicht). Hauptsache ist, Du rechnest immer über volle 12 Monate ab und packst nur Rechnungen in die Abrechnung, die genau in diesen 12 Monaten angefallen sind.
Viele Grüße,
Susanne
hallo,
wenn es möglich ist, kann man den Rechnungszyclus bei der Fernwärme ändern. Bezügl. Heizenergie ist es immer besser, wenn der Abrechungszeitraum dem der Energie entspricht.
freix.
hallo Susanne,
großartig, habe schon alles in die Wege geleitet, das erleichtert mir die Abrechnung ungemein,
vielen Dank für Deine Hilfe,
liebe Grüße
marco
ja super,
vielen DAnk für Deine Hilfe, habe schon alles in die Wege geleitet.
liebe Grüße
marco
Hi,
also sie dürfen doch nicht mit Abschlägen rechnen !!!???
Sie können nur Beträge aus Rechnungen einsetzten.