Schönen guten Tag! Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Anliegen:
Am 28.12.09 wurden bei uns die Heizungen (Erdgas) von einer Firma abgelesen und habe am 01.03.10 meine Heizkostenabrechnung (erstellt am 25.02.10 vom Vermieter) für den Zeitraum vom 01.01.09 - 31.12.09 erhalten.
Das Problem an der Sache ist, daß bei der „Aufstellung der Energielieferungen“ der „Betrag in EUR“ zwar angegeben ist aber die „Menge in kwh“ bei 0.000 steht.
Daraufhin hat ein Nachbar beim Energielieferanten angerufen und zumindest die Info erhalten das der Vermieter selber noch gar keine Rechnungen haben kann. Da diese zum Zeitpunkt, als der Vermieter seine Rechnungen (vom 25.02.10) an die Mieter verschickt hatte, noch beim Energielieferanten waren.
Da die Zahlungsfrist schon am 15.03.10 sein soll habe ich erstmal schriftlich ,per Einschreiben mit Rückschrift, Widerspruch eingelegt.
Meine Fragen:
- Sind Heizkostenabrechnungen ohne Angabe von „Menge in kwh“ rechtlich?
- Wie soll ich mich weiter verhalten, da ich mir jetzt nicht sicher bin ob ich mit dem Widerspruch voreilig gehandelt habe?
MfG
meaparvitaz
Hallo, also grundsätzlich ist die Menge bei Erdgas für das Erstellen der Abrechnung nicht relevant. Maßgebend sind die Kosten, also der Betrag in Euro. Umlegen darf der Eigentümer grundsätzlich nur Rechnungen, die auch innerhalb des Abrechnungszeitraumes angefallen sind. Für mich sieht das so aus, als wenn der Eigentümer die Rechnung des Gaslieferanten nicht zeitgleich mit seinem Abrechnungsmodus, also hier nicht zum 31.12. bekommt, sondern irgendwann im Jahr und dann nur diese Rechnung abrechnet. Fakt ist: die Angabe der Menge ist egal, lass Dir einfach die zu Grunde gelegte(n) Rechnung(en) zeigen, das Recht hat grundsätzlich jeder Mieter und der Eigentümer ist zur auch verpflichtet, die Einsicht auf Anfrage zu gewähren. Alle umgelegten Rechnungen müssen zwingend im Jahr 2009 datiert sein. Nicht früher, nicht später. Die beste Lösung ist aber immer, den Abrechnungszeitraum dem des Gaslieferanten anzupassen. Viele Grüße, Susanne
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort. Aber auf der Seite des Mieterverein zu Hamburg steht folgendes geschrieben:
"Egal, mit welcher Energie eine Zentralheizung betrieben wird, immer muss die für den Mieter bestimmte Abrechnung zwei Angaben unbedingt enthalten:
- die verbrauchte Energiemenge
- die hierfür angefallenen Kosten"
Es muss erkennbar sein wie diese Kosten entstanden sind.
Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/heizkostenabrechn…
zu finden unter dem Überbegriff „Die Energiekosten“
Ebebnso ist mir noch aufgefallen das mir eine Nutzerwechselgebühr berechnet worden ist obwohl dies laut Mieterverein nicht dem Mieter angelastet werden darf. In der Heizkostenabrechnung die von der Firma erstellt worden ist wurde diese zwar angegeben aber auch wieder abgezogen. Bei der Betriebskostenabrechnung des Vermieters ist sie allerdings wieder mit inbegriffen.
Denke es ist das Beste mich damit an den Mieterverein zu wenden.
Trotzdem nochmal vielen Dank für Deine Antwort.
MfG
meaparvitaz
Nochmal Hallo - und eine kurze Stellungnahme: Auch wenn der Mieterverein sagt, dass die Menge angegeben werden muss - das ist ja o.k., aber nicht wichtig (bei Gas!!). Es ist ja egal, ob der Gaslieferant 5000 Euro für x Kwh oder für y Kwh berechnet. Wichtig ist der Betrag in Euro. Und der muss ( da hat der Mieterverein Recht - :„Es muss erkennbar sein wie diese Kosten entstanden sind“ - und das kannst Du in den Rechnungen nachsehen.)
Und zu den Nutzerwechselgebühren: Die sind umlegbar, wenn das im Mitvertrag vereinbart ist oder wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem betroffenen Mieter getroffen wurde. Keinesfalls dürfen diese Kosten auf nicht betroffene Nutzer umgelegt werden!.
Und ich gebe unbedingt zu bedenken: Ich habe über 20 Jahre Erfahrung mit diesen Dingen und arbeite auch sehr viel mit Reklamationen die über die Mietervereine kommen. Leider muss ich sagen, dass die Leute bei den Mietervereinen ganz, ganz oft keine Ahnung von der tatsächlichen Rechtslage haben. Das ist total schade, aber es ist so.
Es ist natürlich immer Dein Recht, skeptisch zu sein - aber bitte auch den Mietervereinen gegenüber. Sonst fällst Du vielleicht auf die Nase.
Viele Grüße
Susanne
.Erst einmal Danke für die schnelle Antwort. Aber auf der Seite
des Mieterverein zu Hamburg steht folgendes geschrieben:
"Egal, mit welcher Energie eine Zentralheizung betrieben wird,
immer muss die für den Mieter bestimmte Abrechnung zwei
Angaben unbedingt enthalten:
- die verbrauchte Energiemenge
- die hierfür angefallenen Kosten"
Es muss erkennbar sein wie diese Kosten entstanden sind.
Quelle:
http://www.mieterverein-hamburg.de/heizkostenabrechn…
zu finden unter dem Überbegriff „Die Energiekosten“
Ebebnso ist mir noch aufgefallen das mir eine
Nutzerwechselgebühr berechnet worden ist obwohl dies laut
Mieterverein nicht dem Mieter angelastet werden darf. In der
Heizkostenabrechnung die von der Firma erstellt worden ist
wurde diese zwar angegeben aber auch wieder abgezogen. Bei der
Betriebskostenabrechnung des Vermieters ist sie allerdings
wieder mit inbegriffen.
Denke es ist das Beste mich damit an den Mieterverein zu
wenden.
Trotzdem nochmal vielen Dank für Deine Antwort.
MfG
meaparvitaz
Wenn noch keine Rechnung ergangen ist, kann Ihr Vermieter auch nicht abrechnen. Fordern Sie die Berechungsgrundlage an. Sie haben ein Recht darauf, die Rechung einzusehen. Wenn der Vermieter diese nicht vorlegt, brauchen Sie auch nicht zu zahlen.
MfG
freixenetter
Wenn noch keine Rechnung ergangen ist, kann Ihr Vermieter auch nicht abrechnen. Fordern Sie die Berechungsgrundlage an. Sie haben ein Recht darauf, die Rechung einzusehen. Wenn der Vermieter diese nicht vorlegt, brauchen Sie auch nicht zu zahlen.
MfG
freixenetter.
Vermutlich inhaltlich falsch und auch kann er dann keine Rechnung vorlegen, somit keine Nachzahlung vorerst für diese Abrechnung.
Der Vermieter muss nachbessern.