Heizkostenabrechnung ohne Brunata und Co

Ich bin bald mal in der Lage in meinem ererbten Haus eine renovierte Wohnung zu vermieten. Leider gibt es keinerlei Meßgeräte, die es mir erlauben würden, die Heizkosten einigermaßen korrekt zu bestimmen. Da das Haus in einem kleinen Dorf auf dem Lande, im hinteren Schwarzwald steht, sind die zu erzielenden Mieten sehr gering, so dass die Beauftragung einer Heizkosten-Ablesefirma nicht in Betracht kommt. Jetzt nach langem blabla die Frage:
"Gibt es eine Möglichkeit, die Heizkosten nach Sonnen-, Regen-, Winter-, oder Sommertagen abzurechnen, die auch einer juristischen Auseinandersetzung standhalten könnte?

Hallo, wenn Du in Deinem Haus eine Wohnung selbst bewohnst und nur eine vermietest, ist es zulässig, die Abrechnung pauschal, das heißt nach qm zu erstellen. In ausnahmslos allen anderen Fällen muss nach Verbrauch abgerechnet werden ( also z.B. wenn Du mehr als eine Wohnung vermietest)

die KIosten für die Abrechnung werden mit umgelegt, also die Argumentation kann ich nicht recht nachvollziehen.
Aber natürlich kann man die Abrechnung auch selbst machen.
Einfach elektronische Heizkostenverteiler (wichtig:bewertete) montieren lassen oder Wärmemengenzähler (soweit möglich), auch den zur Warmwasserenergieabternnung nicht vergessen und nach den Regeln der Heizkostenverordnung die Kosten verteilen… viel Spaß dabei

Hallo Susanne, vielen Dank für Deine Auskunft. In meinem Haus sind noch 2 unvermietete Wohnungen, die jedoch im Winter beheizt werden müssen.Wie ist hier zu verfahren?
Gruß
Bernd

Ich glaube kaum, dass du als Mieter Interesse hättest, für die Ablesung und Abrechnung der Heizkosten mehr zu bezahlen, als ein gute Schätzung an negativen Werten mit sich brächte. Wir leben nicht in der Stadt, sondern auf dem Land, wo es jede Menge leerstehende Wohnungen gibt? Alles nicht so einfach!!

Hallo Bernd, eigentlich müsstest Du dann verbrauchsabhängig abrechnen. Aber Leerstände gehen ohnehin zu Lasten des Vermieters. Wenn Du Dich mit Deinem Mieter einigst, kannst Du dann evtl. auch pauschal abrechnen. Allerdings musst Du dann die Kosten nicht nur für Deine bewohnte Wohnung, sondern auch für die beiden leeren tragen. Hier ist fraglich, ob eine Abrechnung nach Verbrauch nicht sogar günstiger für Dich ist. Und rechtlich einwandfrei ist die Pauschalabrechnung in diesem Fall leider auch nicht. Viele Grüße, Susanne

kurzes blabla: Nö
langes blabla, :bauen sie einen Wärmezähler ein, an dem alle heitkörper der Wohnung gemessen werden, vereinbaren sie mit dem mieter den preis einer wärmelieferung wie es ein grosser versorger in ihrer gegend nimmt.

z.B. 6 Cents pro KWH musste mal schauen, was die RWE so nimmt, oder Enbw