Hallo,
vor ein paar Wochen wurde eine Nebenkostenabrechnung einer neuen Hausverwaltung versand und siehe da, auch die neue Verwaltung ist einfach nur unverschämt.
Vom alten Verwalter gab es immer eine komplette im Original versande Heizkostenabrechnung zzgl. einer Auflistung aller Belegposten wie Grundsteuer, Kaltwasser und und und…diese war auch immer sehr stimmig.
Nun wurde im Dezember innerhalb des Hauses umgezogen und die Hausverwaltung wurde zum 01.01.2012 gewechselt.
Nun der neue Verwalter:
Es gab eine Abrechnung, mit einer schlampig kopierten Heizkostenabrechnung und noch mit völlig falsch berechneten Nutzerwechselkosten, welche erst bei Auszug fällig wären statt bei Einzug, eine Erläuterung jeglicher Positionen war nicht vorhanden, geschweige denn die durch den Umzug entstandenen Vorruaszahlung von 60€ wurde beachtet.
Eine Verwalterin im Bekanntenkreis, zeigte diese Fehler auf.
Es erfolgte der Einspruch, und nun kommt der Hammer, die Antwort der Hausverwaltung.
Es wurde geschieben das die Positionen nicht erläutern werden muss, da jeder durchschnittliche Mieter in der Lage ist den Verteilerschlüssel zu erkennen?
WIE BITTE??
Ist man als Vermieter nicht dazu verpflichtet dies aufzulisten?
Weiterhin habe wurde durch den Umzug für Dezember11 noch 60€ Nebenkosten gezahlt und nun nun wird geschrieben das diese nicht berücksichtigt werden, da diese ja im Jahr 2012 bezahlt wurden und diese dann auf diese Jahr gelegt werden? Der Mietvertrag begann erst 01.01.2012
Im Buchungstexthinweis wurde auf Nebenkostenvorrausszahlung Dez.11 bezahlt und hingewiesen also zählt dies doch trotzdem für 2011 oder?
Nun meine Fragen:
Ist ein Verwalter verpflichtet die an den Mieter ausgestellte Heizkostenabrechnung im Original zukommen zu lassen?
Könnte man die gezahlten Nebenkosten für den Dezember 2011 einfach so auf das Jahr 2012 legen und die Nachzahlung im vollem Umfang verlangen?
Und ist der Verwalter nicht dazu verpdlichtet eine neue Nebenkostenabrechnung zu erstellen auf welcher der Nutzerwechsel herausgerechnet wird?