Heizkostenabrechnung Original an Mieter?

Hallo,

vor ein paar Wochen wurde eine Nebenkostenabrechnung einer neuen Hausverwaltung versand und siehe da, auch die neue Verwaltung ist einfach nur unverschämt.

Vom alten Verwalter gab es immer eine komplette im Original versande Heizkostenabrechnung zzgl. einer Auflistung aller Belegposten wie Grundsteuer, Kaltwasser und und und…diese war auch immer sehr stimmig.
Nun wurde im Dezember innerhalb des Hauses umgezogen und die Hausverwaltung wurde zum 01.01.2012 gewechselt.

Nun der neue Verwalter:
Es gab eine Abrechnung, mit einer schlampig kopierten Heizkostenabrechnung und noch mit völlig falsch berechneten Nutzerwechselkosten, welche erst bei Auszug fällig wären statt bei Einzug, eine Erläuterung jeglicher Positionen war nicht vorhanden, geschweige denn die durch den Umzug entstandenen Vorruaszahlung von 60€ wurde beachtet.

Eine Verwalterin im Bekanntenkreis, zeigte diese Fehler auf.
Es erfolgte der Einspruch, und nun kommt der Hammer, die Antwort der Hausverwaltung.

Es wurde geschieben das die Positionen nicht erläutern werden muss, da jeder durchschnittliche Mieter in der Lage ist den Verteilerschlüssel zu erkennen?

WIE BITTE??
Ist man als Vermieter nicht dazu verpflichtet dies aufzulisten?

Weiterhin habe wurde durch den Umzug für Dezember11 noch 60€ Nebenkosten gezahlt und nun nun wird geschrieben das diese nicht berücksichtigt werden, da diese ja im Jahr 2012 bezahlt wurden und diese dann auf diese Jahr gelegt werden? Der Mietvertrag begann erst 01.01.2012
Im Buchungstexthinweis wurde auf Nebenkostenvorrausszahlung Dez.11 bezahlt und hingewiesen also zählt dies doch trotzdem für 2011 oder?

Nun meine Fragen:
Ist ein Verwalter verpflichtet die an den Mieter ausgestellte Heizkostenabrechnung im Original zukommen zu lassen?
Könnte man die gezahlten Nebenkosten für den Dezember 2011 einfach so auf das Jahr 2012 legen und die Nachzahlung im vollem Umfang verlangen?
Und ist der Verwalter nicht dazu verpdlichtet eine neue Nebenkostenabrechnung zu erstellen auf welcher der Nutzerwechsel herausgerechnet wird?

Hallo,

grundsätzlich ist ein Verwalter dem Mieter gegenüber zu nichts verpflichtet, höchstens dem Eigentümer/Vermieter gegenüber.

Der Vermieter hat nur das Recht zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwalters; der Verwalter muß auch keine Kopien auf eigene Kosten anfertigen etc…

Generell hat sich der Mieter an den Vermieter zu wenden, denn der Mieter zahlt an den Vermieter die Nebenkosten; gilt natürlich nicht, wenn im Mietvertrag hier etwas anderes individuell geregelt hat.+

Das der Vermieter nicht verpflichtet ist die Originale oder kopien der anderen Betriebskosten beizufügen ist okay.
Aber die Heizkostenabrechnung wird doch persönlich für jeden Mieter von zbsp. der Firma Techem eine Heizkostenabrechnung erstellt und diese muss im Original an den Mieter gehen…!?
Alle anderen Belege wie Grundsteuer, Hauslicht, Hausmeister usw. sind auch nicht strittig…

Ich wüsste nicht wo stehen soll, dass der Mieter einen Anspruch auf das Original der Heizkostenabrechnung hat. In Auftrag gegeben hat die Abrechnungen ja auch der Vermieter, bzw. sein Verwalter.
Dieser behält auch von jeder Abrechnung ein Exemplar für seine Unterlagen.
Der Mieter hat nur einen Anspruch auf eine nachvollziehbare und schlüssige Betriebskostenabrechnung. Das setzt natürlich auch voraus, dass diese lesbar ist. Wenn das der Fall ist: Wo liegt für den Mieter der Unterschied, ob er ein Original oder eine Kopie des Belegs hinsichtlich der Position „Heizkosten“ bekommt???

Hallo.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Übersendung von Originalen, nur lesbare Abschriften.

Der Mieter kann allerdings Einsicht nehmen in die Originale:

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/…

Hallo,

einen Anspruch auf die Originale der gesamten Abrechnung hat der Mieter nicht, lediglich einsehen darf er sie oder den VM auf Mieter- Kosten um Kopien bitten, sollten diese erforderlich sein.

Aber auch die Betriebskostenabrechnung für die eigenen Wohneinheit muss einer bestimmten Form entsprechen, der VM kann ihm nicht einfach einen Fresszettel vorsetzen.
Siehe dazu auch:
http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebsko…
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietr…

Insofern sollte man die aktuelle Abrechnung evtl prüfen lassen.

Gruß
M.