Heizkostenabrechnung rechtslage

hallo

ich hab folgendes problem.
ich bin am 15.12.2012 in meine neue wohnung eingezogen und bei der wohnungsübergabe wurden die heizungen nicht abgelesen.
als jetzt zum jahresanfang abgelesen wurde hab ich ne nachzahlung von 44 euro bekommen.
das kann aber nie passen da ich kaum geheizt habe und zwischen weihnachten und silvester gar nicht zuhause war.
an wem bleibt der schaden nun haengen?
meine vermieterin sagt ich haette mich um die zwischenablesung kuemmern muessen und muesste nun leider die kosten des vormieters uebernehmen.

vielen dank fuer eure antworten

Wer hat denn vorher in der Wohnung gelebt?
Sende diesem Mieter die Rechnung, das ist üblich, bzw. übergib sie dem Vermieter, der hat für das Ablesen der Heizkörper bei Wohnungsübergabe zu sorgen.

Viel Erfolg

Hallo,

eine Rechtsberatung ist leider nicht möglich.

mfG

Bühler

Erst einmal die Frage: Sind Messgeräte an den Heizkörpern? Ich gehe davon aus, dass dies der Fall ist. Also hat deine Vermieterin mit einer entsprechenden Firma einen Vertrag abgeschlossen. Du konntest nicht wissen, wann die Vormieter ausziehen bzw. ausgezogen sind. Es wäre Aufgabe der Vermieterin gewesen, die Firma…, die die Heizkostenrechnung erstellt, auf den Auszugstermin aufmerksam zu machen und die Zwischenablesung zu beantragen.
Was wäre gewesen, wenn die Vormieter schon Monate vorher ausgezogen wären? Solltest du dann weiterhin die Heizkosten für die dazwischen liegenden Monate bezahlen? Woher hättest du wissen sollen, wann die Vormieter ausgezogen sind?
Also, die Vermieterin muss die Zwischenablesung beantragen. Die Kosten für die Zwischenablesung wird auf Vormieter und Nachmieter aufgeteilt.

Hallo,

also dass Sie die Kosten des Vormieters übernehmen sollen, das gibt es schon einmal überhaupt nicht. Dagegen müssen Sie sich konsequent weigern mit Schreiben, welches Sie per Einshcreiben/Rückschein senden. Das benötigen Sie, falls dieser „nette Vermieter“ rechtlich gegen Sie vorgehen möchte-als Nachweis.
Bei einer Wohnungsübergabe durch den Vermieter sind grundsätzlich!!! alls Werte abzulesen und NICHT durch den Mieter, weisen SIe ihn bitte auch darauf hin. Es muss ein Übergabe-Protokoll erstellt werden, wo diese Werte alle erfaßt sind, sonst müssen Sie garnichts bezahlen.
Anders liegt der Fall, wenn Sie separat-an den Versorger (wie Strom z.B.), diese Kosten zahlen sollen. Dann wäre es wirklichso, dass Sie sich bei dem Anbieter mit den Werten des Einzugs anmelden müssen.
Das geht allerdings nichtaus Ihrer Frage hier heraus.
MfG Waldi 64

Garnicht heizen geht garnicht.
Also: irgend etwas wurde verbraucht. Wieviel ist unklar.
In manchen Wohnungen fallen in der Winterzeit im Monat 200 Euro Heizkosten an.
Vielleicht waren es nur 20 oder 30 Euro - jetzt wegen der Differenz zu den 44 Euro stress machen ? Ich würde es nicht machen !

ja klar an dir natürlich (kosten von 44 €)- aus schaden wird man klug - du kannst noch nach der adresse des vormieters suchen und versuchen ihm diese rechnung zu präsentieren - ist viel aufwand und das ergebnis ungewiss. schau jetzt einfach auf die daten und heb sie gut auf - verlange bei auszug eine zwischenablesung, damit nicht noch was anbrennt. viel glück!

Hallo,
ist schwierig, leg schriftlich Wiederspruch ein und bezahle.
Gruss

Hallo auch,

der wohnungsübergabe wurden die heizungen nicht abgelesen.

jeder Mensch sollte lernfähig sein, du bist es bestimmt bei deiner 2.Wohnung auch.
Nun wird deine Vermieterin den Stand beim Auszug des Vormieters genommen haben

als jetzt zum jahresanfang abgelesen wurde hab ich ne
nachzahlung von 44 euro bekommen.
das kann aber nie passen da ich kaum geheizt habe und zwischen
weihnachten und silvester gar nicht zuhause war.

Halt, nicht ganz so schnell, die Heizkosten setzen sich aus einem Grundanteil und einem Verbrauchsanteil zusammen, den Grundantel (also alle Kosten, die nicht dem Verbrauch zuzuordnen sind, gehen da ein, Waermeverluste, Wartungs und Reparaturkosten der Heizung etc)
Das bedeutet du zahlst generell für Heizung, egal ob du abgedreht hast oder nicht.

an wem bleibt der schaden nun haengen?
meine vermieterin sagt ich haette mich um die zwischenablesung
kuemmern muessen und muesste nun leider die kosten des
vormieters uebernehmen.

Bei qualifiziertem Personal und fairer Vermietung, würde das kein Streitpunkt sein, es gehört einfach zu einer Übergabe !

Ich weiß nicht, bei wem die Beweislast liegt, aber denke daß du das als Lehrgeld abhaken kannst.

Es gibt noch die Möglichkeit auf eine Pauschale zu drängen, da du aber wenig geheizt hast, wird die vermutlich höher ausfallen.
(mehr zur Pauschale auf Anfrage)

sorry, bin nur für die technik.
gruß arnes

Werter Fragesteller!
Aus Ihrem Schreiben geht nicht eindeutig hervor, ob es sich um die von Ihnen verlassene Wohnung handelt oder um die Neue Wohnung.
Falls es sich um die Nachbelastung der alten Wohnung handelt, hätten Sie als Mieter die Ablesung des Zählers
selbst, in Anwesenheit des Vermieters mit gegenseitiger Unterschrift vornehmen müssen. Wenn Sie das nicht getan haben tragen Sie den geforderten Betrag.
Ihnen muss ich vorwerfen, dass Sie selbst nicht bei Abschluss des Mietvertrages aufgepasst haben und den Zählerstand im Mietvertrag aufgenommen haben. Laut AG Neuss WM 91,547; ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Zwischenablesung vorzunehmen.
Auch in diesem Falle tragen Sie die Kosten.
Ihr Problem wird zum Streitfall zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter.
Ich bin nur ein Mieter wie Sie, kein Rechtsanwalt oder Schiedsmann, ich bin aber Mitglied im Mieterbund.
Eine Beratung wäre durchaus angebracht, zu empfehlen ist in diesem Falle die Verbraucher - Schutz - Organisation in Ihrer Gemeinde oder in der Nähe.
Es ist noch die Möglichkeit offen bei dem Fall, dass keine Zwischenablesung möglich war.
Nach einem Urteil des AG Rheine (WM 95,121) sind die Kostenanteile von Vormieter und Neumieter nach Gradtagszahlen oder aber zeitanteilig aufgeteilt werden
Nur wenn Sie die letzte Möglichkeit überzeugend dem Vermieter verklickern können, werden Sie sich mit dem Vormieter die Kosten teilen müssen.
Mit freundlichem Gr0ß,„Großer Sucher“.

Hallo!
Ich kann Dir leider nicht helfen! Deine Frage ist eine Mietrechts-Frage. Ich bin aber kein Anwalt, sondern Techniker!
Probiere es doch mal im „Rechtsbrett“, achte aber darauf Deinen Fall als angenommenen Fall (Was wäre, wenn…) zu schildern.
Gruß Walter

Nun ist es schon passiert,leider.
Man muß vom Vormieter keine Schulden übernehmen.
Bei Neuvermietung muß der aktuelle Wert im Vertrag stehen und das ist Sache des Vermieters.

Hallo,

ohne genaue Vorlage der Abrechung ist keine Einschätzung möglich.

Was rechtsverbindliches kann ich dazu nicht sagen.
Aber das sich der Mieter um die ablesung kümmern muss, ist mir neu.
Ich würde den Mieterverein aufsuchen.

Mit freundlichem Gruß u.pilger