Hallo auch,
der wohnungsübergabe wurden die heizungen nicht abgelesen.
jeder Mensch sollte lernfähig sein, du bist es bestimmt bei deiner 2.Wohnung auch.
Nun wird deine Vermieterin den Stand beim Auszug des Vormieters genommen haben
als jetzt zum jahresanfang abgelesen wurde hab ich ne
nachzahlung von 44 euro bekommen.
das kann aber nie passen da ich kaum geheizt habe und zwischen
weihnachten und silvester gar nicht zuhause war.
Halt, nicht ganz so schnell, die Heizkosten setzen sich aus einem Grundanteil und einem Verbrauchsanteil zusammen, den Grundantel (also alle Kosten, die nicht dem Verbrauch zuzuordnen sind, gehen da ein, Waermeverluste, Wartungs und Reparaturkosten der Heizung etc)
Das bedeutet du zahlst generell für Heizung, egal ob du abgedreht hast oder nicht.
an wem bleibt der schaden nun haengen?
meine vermieterin sagt ich haette mich um die zwischenablesung
kuemmern muessen und muesste nun leider die kosten des
vormieters uebernehmen.
Bei qualifiziertem Personal und fairer Vermietung, würde das kein Streitpunkt sein, es gehört einfach zu einer Übergabe !
Ich weiß nicht, bei wem die Beweislast liegt, aber denke daß du das als Lehrgeld abhaken kannst.
Es gibt noch die Möglichkeit auf eine Pauschale zu drängen, da du aber wenig geheizt hast, wird die vermutlich höher ausfallen.
(mehr zur Pauschale auf Anfrage)