Heizkostenabrechnung und Gradtagszahlentabelle

Hallo,

ich habe mir im letzten Jahr eine vermietete Wohnung gekauft und es wurde von mir am 1.4.2004 komplett übernehmen.

Dieses Jahr wurde die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 erstellt und zur Aufteilung der Heizkosten habe ich folgende Frage:

Die Gesamtsumme für das Jahr 2004 beträgt 701 €.
Der Mieter überweist jeden Monat 46,01.

Da ich die Wohnung ab den 1.4.2004 komplett übernommen habe, müßte die Rechnung doch wie folgt aussehen:

Für den Vorbesitzer:
175,31 (Abrechnung für Jan-März) – 138,03 (Vorauszahlung Jan-März2005) = 37,28 € Nachzahlung

Für den neuen Vermieter:
525,94 (Abrechnung für April- Dez) – 414,09 (Vorauszahlung April-Dez. 2005) = 111,85 € Nachzahlung

Die Verwaltung meint aber, dass die Multiplikation mit den Bezugsmonaten (3 Monate und 9 Monate) gem. der Heizkostenverordnung nicht zulässig sei und man dafür die Gradtagszahlentabelle (z.B. Januar 150/1000 = 15% des Jahresverbrauches) nutzen muss…

Für eine Einzel-Abrechnung mit dem Mieter könnte ich mir die Gradtagszahlentabelle sehr gut vorstellen aber hier ist es meiner Meinung nach doch gerechter wenn man die Multiplikation durch die Bezugsmonate nimmt, da einen gleich bleibenden Betrag über das gesamte Jahr im voraus bezahlt wurde.

Hat die Verwaltung hier recht ???

Über jede Antwort dankbar.

Lieben Gruß, Marsi

Hallo Ralf,

danke für Deine Antwort.

Es geht mir hier ja um eine gerechte Abrechnung. Hier hat quasi der Vorbesitzer einen guten Schnitt gemacht und noch Geld bekommen und ich mußte Heizkosten zurückzahlen, obwohl der Vermieter das ganze Jahr über den gleichen Betrag eingezahlt hat und alle andere Nebenkosten wurden quasi durch 12 dividiert und nur bei den Heizkosten die Gradtagszahlentabelle zugrunde gelegt.

Gruß, Marsi

Hi Marsi,

vergiss mal die Vorauszahlung und schau Dir an, wie sich die Heizkosten verteilen. Nach meiner Kalkulation sieht das so aus:

 Vorgänger Marsi

gleichmäßig verteilt 175,25 525,75
nach Gradtagen 315,45 385,54

Die Berechnung nach Gradtagen bringt Dir einen Vorteil von 140,21. Was willst Du mehr?

Gruß Ralf

Hallo,

die Anwendung der Gradzahltabelle ist gesetzlich vorgeschrieben. Ich würde allerdings als Mieter und auch einem Mieter den Rat erteilen, die Abrechnung nicht anzuerkennen. Es war der Hausverwaltung jederzeit möglich bei einem Vermögensübergang eine Ablesung zu veranlassen. Die Kosten waren von beiden Eigentümern ( Verkäufer und Käufer ) zu tragen. Wurden zudem für die Zwischenabrechnungen Kosten berechnet würde ich als Mieter diese Kosten nicht zahlen.

Dem Mieter ist eine Abrechnung über 12 Monate vorzulegen. Der Mieter muss - ausser dies wurde vorher schriftlich vereinbart - das Verfahren der aufgeteilten Abrechnung nicht anerkennen. Dies ist ein Problem, das einzig und allein die beiden Eigentümer betrifft.

Grüsse Günter

ich habe mir im letzten Jahr eine vermietete Wohnung gekauft
und es wurde von mir am 1.4.2004 komplett übernehmen.

Dieses Jahr wurde die Betriebskostenabrechnung für das Jahr
2004 erstellt und zur Aufteilung der Heizkosten habe ich
folgende Frage:

Die Gesamtsumme für das Jahr 2004 beträgt 701 €.
Der Mieter überweist jeden Monat 46,01.

Da ich die Wohnung ab den 1.4.2004 komplett übernommen habe,
müßte die Rechnung doch wie folgt aussehen:

Für den Vorbesitzer:
175,31 (Abrechnung für Jan-März) – 138,03 (Vorauszahlung
Jan-März2005) = 37,28 € Nachzahlung

Für den neuen Vermieter:
525,94 (Abrechnung für April- Dez) – 414,09 (Vorauszahlung
April-Dez. 2005) = 111,85 € Nachzahlung

Die Verwaltung meint aber, dass die Multiplikation mit den
Bezugsmonaten (3 Monate und 9 Monate) gem. der
Heizkostenverordnung nicht zulässig sei und man dafür die
Gradtagszahlentabelle (z.B. Januar 150/1000 = 15% des
Jahresverbrauches) nutzen muss…

Für eine Einzel-Abrechnung mit dem Mieter könnte ich mir die
Gradtagszahlentabelle sehr gut vorstellen aber hier ist es
meiner Meinung nach doch gerechter wenn man die Multiplikation
durch die Bezugsmonate nimmt, da einen gleich bleibenden
Betrag über das gesamte Jahr im voraus bezahlt wurde.

Hat die Verwaltung hier recht ???

Über jede Antwort dankbar.

Lieben Gruß, Marsi

Hallo Ralf,
Du hast es richtig errechnet, aber die Berechnung nach den Gradtagen
ist für mich negativ, da ich dort was nachzahlen muss.Mein Vorgänger hat eine Rückerstattung bekommen und diese Art von Berechnung habe ich als neuer Eigentümer als ein bißchen ungrecht empfunden.
Gruß, Marsi

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Hi Marsi,

ich verstehe nur noch Bahnhof. Deine Vorauszahlung betrug 414,09. Nach Monaten abgerechnet müsstest Du (525,94 - 414,09) nachzahlen, nach Gradtagen bekämst Du (414,09 - 385,54) heraus.

Gruß Ralf

 Vorgänger Marsi

gleichmäßig verteilt 175,25 525,75
nach Gradtagen 315,45 385,54

Mein Vorgänger hat die Wohnung 3 Monate gehabt.
Der Mieter hat 3 Monate *46€ = 138 € eingzahlt.

Bei gleichmäßiger Verteilung würde es so aussehen:
175,25- 138 = ca. 37 € , der Mieter muss nachzahlen.
Nach Gradtagen:
315 -138 = 177 € muss der Mieter nachzahlen.

Bei den Gradtagen bekommt mein Vorgänger mehr Geld unf ich weniger, andersrum müßte der Mieter bei der gleichmäßigen Verteilung mehr bei mir bezahlen.

Das ist was mich eigentlich wurmt…

Danke udn Gruß, Marsi

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