Ich zahle seit Dezember 2011 Miete für eine neue Wohnung, in die ich aber erst im Januar diesen Jahres eingezogen bin. Während des Dezembers war somit, bis auf wenige Stunden/vielleicht Tage, die Heizung die ganze Zeit nur auf 1 eingestellt. Nun habe ich mit der Jahresabrechnung die Mitteilung erhalten, ich müsse ca. 130€ Heizkosten nachzahlen (in der Warmmiete waren schon zusätzliche 55€ enthalten).
Nun ist meine Frage: Kann es sein, dass ich in einer 50m² großen Wohnung für einen Monat ca. 185€ nur für Heizen bezahle? Und das obwohl die Wohnung nicht einmal richtig beheizt wurde?
Die Wohnung liegt zwar im Souterrain und wird mit Öl beheizt, aber dieser Preis ist doch trotzdem enorm zu hoch, oder?
das erscheint mir sehr hoch.Komisch finde ich auch das du jetzt schon die Jahresabrechnung bekommen hast.Eigentlich kann das doch nicht sein, denn es war ja im Dez. noch nicht kalt. Oder die anderen Mieter haben sehr sehr viel verbaucht. Erkundige dich doch mal bei den anderen Mietern.Oder war die Wohnung lange nicht bewohnt daher sehr ausgekühlt, dann wäre es möglich da sich die wände ja erst mal mit erwärmen müssen.Wude denn nicht der verbauch abgelesen?. Ich wünsche dir viel erfolg
Nein, wirklich richtig ausgekühlt war die Wohnung nicht. Der Großteil des Geldes kommt auch von meinen eigenen Verbrauchskosten. Also dürfte das, nach meinem Verständnis, nicht an den anderen Mietern liegen.
Ich werde mich morgen oder übermorgen dann mal an die Hausverwaltung wenden, wie das denn sein kann.
Und den Zählerstand zur Schlüsselübergabe habe ich. Also für den Fall, dass das Ganze ein Missverständnis sein sollte, müsste es schnell aus der Welt geräumt sein.
Hier liegt der Verdacht nahe, dass die Jahresabrechnung sich auf den Vormieter bezieht. Wenn man die Vorauszahlungen (55,-) und den Restbetrag hochrechnet, würden sich die Heizkosten auf 790,- €/50qm belaufen. Das finde ich fast unmöglich. Zum Vergleich meine Wohnung (Gas): 82 qm/500 - 600 € im Jahr.
Es stellt sich auch die Frage, von wem du die Abrechnung bekommen hast. Vom Vermieter oder von der Abrechnungsfirma (Ista, Brunata…) der Heizung. Jedenfalls würde ich den Vermieter darauf ansprechen. Sperrt er sich einzulenken, bleibt dir nur noch den Weg der Klarstellung über einen RA. Hier hilft auch der Mieterverein.
Viel Glück
mfg
Hallo, dazu müsste man die Messergebnisse herranziehen. Welche Erfassungsgeräte sin eingesetzt und welche Anfangs-und Ablesestände zum 31.12.2011 wurden ermittelt!
zunächst solltest Du prüfen, wie die Abrechnung aufgebaut ist:
Üblicherweise (Heizkostenverordnung) werden zwischen 30 - 50% der Heizkosten nach Fläche verteilt (die sogenanten Grundkosten), wobei die Fläche nach Gradtagen für den Dezember mit 160/1000 gekürzt sein sollte.
Die verbleibenden 50 - 70% werden nach Verbrauch verteilt, also nach Ablesewerten. Erfolgte am 1.12.11 eine Zwischenablesung, so dass Dein Verbrauch für Dezember konkret bekannt ist? Falls nicht, wird der Jahresverbrauch ebenfalls nach Gradtagen auf Vor- und Nachmieter, also Dich, aufgeteilt. Diese rechnerische Aufteilung muss natürlich nicht Deinem reellen Verbrauch entsprechen. Der Gesetzgeber schreibt bei fehlender Zwischenablesung aber dieses Vorgehen vor.
Was nicht außer acht zu lassen ist, dass der Dezember einer der heizintensivern Monate ist und Dir die „Ansparung“ Deiner Vorauszahlungen aus den Sommermonaten fehlt.
nein, das kann absolut sein. Zum einen sind ja auch die Grundkosten enthalten, zum anderen fehlen Ihnen ja die „Ausgleichsmonate“ in denen kein Verbrauch stattfindet.
Dennoch können sie einen Blick darauf werfen, ob die Zwischenablesung berücksichtig wurde, ob WW enthalten ist (evtl. Schätzung etc.
ansonsten kann ich leider mit den gemachten Angaben keine weiteren Rückschlüsse ziehen
Hallo, das klingt nicht so furchtbar hoch. Aber Du musst ja eine verbrauchsabhängige Abrechnung bekommen haben, da muss ja drinstehen, welche Werte zugrunde liegen. Ohne diese Angaben kann ich das leider nicht abschleßend beurteilen. Möglicherweise wurde nach Heizgradtagen abgerechnet. Das ist dann auch legitim, denn das Abrechnungsunternehmen kann ja nicht wissen, wie die Wohnung beheizt wurde, wenn keine separate Ablesung erfolgt ist. Fakt ist, ab Beginn Deines Mietvertrages musst Du auch die Heizkosten tragen.
beim Einziehen sollten Sie Uebergabeprotokoll unterschrieben, eine Kopie von ihm bekommen, wo alle Zaehler-Werte stehen, auch von allen Heizkörper der Wohnung. Diese sollten Sie auch zum 31.12.2011, bzw. 01.01.2012 notieren.
Im Mietvertrag soll auch eine monatliche Vorauszahlung der Betriebskosten stehen. Wenn im Mietvertrag steht, dass Sie sollen Vorauszahlungen z. B. 60,00 €/Mo leisten, ist zu erwarten, dass die Forderung des Vermieters für Dez. 2011 soll ähnlich dieser Summe sein. Alle Kosten, die vor Ihrem Einzug in die Wohnung entstanden, trägt der Wohnungsbezitzer.
Vergleichen Sie Daten aus dem Übergabeprotokoll und Betriebskostenabrechnung, die Ihnen vom Vermieter vorgelegt (geschickt per Post) werden muss. Notieren Sie dabei unklare Momente und Fragen.
Versuchen Sie in einer freundlichen Atmosphäre Ihre Fragen bei Vermieter zu klären.