Hallo,
ich bewohne seit fast 12 Jahren dieselbe Wohnung und habe an einem Heizkörper in meiner Wohnung über die gesamte Zeit jährlich IMMER ca. 16 Einheiten (Verdunstungsröhrchen) (TECHEM) verbraucht. Letztes Jah hat man angeblich 27!!! Einheiten abgelesen ( was quasi bedeutet, dass ich mich 2011 ‚gekocht‘ habe). Mein Einwand gegen die Nachzahlung von fast 400 € wurde nun lapidar mit der Aussage abgewedelt, dass man korrekt abgelesen habe. Als „Beweis“ hat man mir die Ablesewerte in einem Brief noch mal aufgelistet. Ich halte immer noch dagegen, dass die jahre zuvor und auch der Ablesewert 2012 16 ‚Einheiten‘ waren. ich habe mein Heizbverhalten nicht geändert und die gleichen Werte aus den Jahren 2002-2010 UND 2012 belegen das auch. Ich soll jetzt natürlich die Nachzahlung leisten (innerhalb von 2 Wochen).
Wie wehre ich mich am besten?? Mieterverein? Anwalt? Was kann ich tun?
Danke für eure Hilfe
Hallo,
eine ganz entscheidende Frage wird sein ob Sie den Ablesewert des Messdienstes unterschrieben haben oder nicht?
Mieterbund ist die wahrscheinlich günstigere Lösung.
MfG.