Guten Tag,
wieder einmal Fragen zu einem alten Thema…
Im August habe ich meine Abrechnung bekommen, Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, Vermieter bewohnt eine WHG selbst, eine ist vermietet und desweiteren befindet sich im EG ein größeres Büro was dem Vermieter gehört und das er auch selbst nutzt.
Meine WHG hat 62 qm, beheizte Fläche sind 47 qm
WHG Vermieter hat 120 qm, beheizte Fläche 60 qm
EG Büro 70 qm, beheizte Fläche 35 qm
Dieser große Unterschied machte mich stutzig und ich legte Widerspruch ein, verlangte Einsicht in die Unterlagen. Diese erhielt ich dann auch, daraus war ersichtlich das ein meiner WHG alle Räume mit einem montierten Heizkörper in die Berechnung einflossen. Bei der WHG des Vermieters fielen Schlafzimmer, Wohnzimmer und der Flur weg mit der Begründung: Schlafzimmer wird nie beheizt, Wohnzimmer ist seit seiner Scheidung unmöbliert und er schaue nur im kleinen Büro fern?!?!?!
Im Büro EG fiel der Zweite Raum und der Flur weg, Begründung: Da hält sich nie jmd auf?!?!
Im DG befindet sich noch eine Art Abstell/ Trockenraum mit 2 großen montierten Heizkörpen, diese wurden ebenfalls nicht Berücksichtigt.
Er beruft sich nun auf §2 der Heizkostenverordnung das er:
- keine Wärmezähler einbauen muss
- anscheinend beliebuge Räume aus der Berechnung streichen kann
Ich sehe dies als völlig falsch an.
Wer hat nun Recht?
Du machst mir Hoffnung da ohne Anwalt heraus zu kommen. Ich fonde die ganze Geschichte inzwischen mehr als Seltsam und es regt mich eigentlich nur noch auf. Und ich habe dn Eindruck das er selbst von der Richtigkeit seiner Abrechnung überzeugt ist. Sparen… Ja er ist ein Schwabe, den Rest behalte ich einfach mal für mich, ein Jahr im Schwabenland hat echt gereicht.