Heizkostenabrechnung Zweifamilienhaus

Guten Tag,

wieder einmal Fragen zu einem alten Thema…

Im August habe ich meine Abrechnung bekommen, Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, Vermieter bewohnt eine WHG selbst, eine ist vermietet und desweiteren befindet sich im EG ein größeres Büro was dem Vermieter gehört und das er auch selbst nutzt.

Meine WHG hat 62 qm, beheizte Fläche sind 47 qm
WHG Vermieter hat 120 qm, beheizte Fläche 60 qm
EG Büro 70 qm, beheizte Fläche 35 qm

Dieser große Unterschied machte mich stutzig und ich legte Widerspruch ein, verlangte Einsicht in die Unterlagen. Diese erhielt ich dann auch, daraus war ersichtlich das ein meiner WHG alle Räume mit einem montierten Heizkörper in die Berechnung einflossen. Bei der WHG des Vermieters fielen Schlafzimmer, Wohnzimmer und der Flur weg mit der Begründung: Schlafzimmer wird nie beheizt, Wohnzimmer ist seit seiner Scheidung unmöbliert und er schaue nur im kleinen Büro fern?!?!?!
Im Büro EG fiel der Zweite Raum und der Flur weg, Begründung: Da hält sich nie jmd auf?!?!

Im DG befindet sich noch eine Art Abstell/ Trockenraum mit 2 großen montierten Heizkörpen, diese wurden ebenfalls nicht Berücksichtigt.

Er beruft sich nun auf §2 der Heizkostenverordnung das er:

  1. keine Wärmezähler einbauen muss
  2. anscheinend beliebuge Räume aus der Berechnung streichen kann

Ich sehe dies als völlig falsch an.

Wer hat nun Recht?

Also, an und für sich ist es korrekt, dass in einem zweifamilienhaus der Vermieter nicht gezwungen ist, wenn er selbst eine Wohnung bezieht, eine „normale“ Abrechnung zu erstellen. Aber er ist gezwungen Verteilungsgleich abzurechnen, d.h. wenn sie 47qm haben und er über 60qm müsse ihr Anteil an den Heizkosten proportional zum Vermieter liegen, ohne genaue zahlen ist das schwer zu erklären, aber vom Prinzip wenn ihr Vermieter eine doppelt so große wohnung hätte wie sie, muss er auch doppelt so viel bezahlen.
mal reinschauen:

http://www.waermemessdienst.com/files/03.pdf

Da aber der vermieter anscheinend ein Büro auch noch in die Abrechnung miteinfließen lässt, gilt §2 der Heizkostenverordnung nicht, da explizit genannt wird, dass höchsten 2 Wohnungen bewohnt sein dürfen. Des Weiteren haben sie gemeint er macht zwischen ihren Räumen und seinen unterschiede, da diese „anscheinend“ nicht genutzt werden, der Vermeiter kann nicht einfach sagen, das bei ihm etliche Räume nicht beheizt werden, bei ihnen aber schon… Dieser §2 sagt nur aus das er nicht verpflichtet ist eine „normale“ Abrechning zu erstellen, dennoch muss er sich an die Heizkostenverordnung halten.

Bei gewerblich genutzten Räumen sieht die sahclage wieder anders aus. Da ich mich aber leider auf diesem Gebiet nicht auskenne, schlage ich vor, dass sie sich mit den Abrechnungsunterlagen von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die kontrollieren ihre Abrechnung für ca. 5€, des weiteren besteht die Möglichkeit einen Anwalt bei der Verbraucherzentrale der auf dem Gebiet „Mietrecht“ Fachmann ist, um Rat zu fragen. Auch das etwas kostet Geld (ca.15€), aber ich kann nur empfehlen diesen Schritt zu gehen, weil die wenigsten Vermieter einsichtig sind.

Sollte die Verbraucherzentrale ihnen nicht genügend helfen können, bietet der Mieterschutz (falls sie kein Mitglied sind) Beratungsgespräche an auch ca.15-20€.

Ich denke, dass sie gut damit bedient sind einer dieser Schritte zu gehen, da sich ihre Geschichte eher so anhört als wollte ihr Vermieter Geld sparen, als dass die Abrechnung korrekt gemacht wurde…

Ich hoffe, ich konnte ihnen etwas weiterhelfen,
viele Grüße

Danke für die schnelle Antwort.

In seinem neuesten Schreiben scheint er wohl die Flucht nach vorn anzutreten. Es gibt eine neue Abrechnung!

Da ich zu meiner Mietzeit seiner Meinung nach keine Treppen und Straßenreinigung erledigt habe, kommt nun dies noch dazu.

Zitat:
"In der Anlage neue Berechnungen zur Erledigung. Mein Kulanzangebot haben Sie nicht angenommen. Es wurden nun alle Anfallenden Kosten aufgeführt. Es dürfte Ihnen auch bekannt sein, dass Sie keine Treppen-bzw. Straßenreinigung in Ihrer Mietzeit vorgenommen haben. Laut Mietvertrag Punkt 2 unter a) waren Sie zu dieser Tätigkeit verpflichtet. Auch für die Erstellung der Heizkostenabrechnung könnte ich Sie in Regress nehmen.

usw…

Sein Entgegenkommen war eine Einmalzahlung von 180 EUR, alles was ich will eine eine Nachvollziehbare Abrechnung und nicht irgendein Betrag der sonst woher kommt, sowas habe ich bist dato noch nie erlebt…

Was meint er damit, das er mich in Regress nehmen kann für die Heizkostenabrechnung?

Bin kurz angebunden, kann aber nur dringend empfehlen, die Nachzahlung erst einmal nicht zu bezahlen.

Du hast laut Gesetz das Recht alles nachprüfen zu lassen, des weiteren darf der Vermieter nicht rückwirkend „Putzgeld“ verlangen, wenn diese nicht explizit im Mietsvertrag genannt werden.

Werde mich noch mal umfassender damit beschäftigen und verbleibe mfG

Danke :smile: Du machst mir Hoffnung da ohne Anwalt heraus zu kommen. Ich fonde die ganze Geschichte inzwischen mehr als Seltsam und es regt mich eigentlich nur noch auf. Und ich habe dn Eindruck das er selbst von der Richtigkeit seiner Abrechnung überzeugt ist. Sparen… Ja er ist ein Schwabe, den Rest behalte ich einfach mal für mich, ein Jahr im Schwabenland hat echt gereicht.

Zu Deinem Vorschlag erst einmal nicht zu zahlen kann ich nur eins sagen. Er hat eine Bankbürgschaft von meiner Bank als Kaution, ich zahle nicht, er ruft bei meiner Bank an und die Bank überweist ihm das Geld, selbst wenn es bestrittene Vorderungen sind. Das ist der Bank egal.

Achja noch eins…
Im letzten Brief stand auch noch das er die „Lieferkosten“ (denke Grundkosten) für Januar bis Mitte März nicht berechnet hatte, da habe ich dort auch nicht mehr gewohnt, aber er es jetzt nach holen wird, womit sich meine Kosten weiterhin erhöhen werden. War wohl wieder ein entgegenkommen von Ihm…

Alles sehr seltsam…

Würden Dir die Untelagen wieter helfen? Könnte ich einscannen und Dir via Mail, oder Download zur Verfügung stellen. Sind recht übersichtlich, nicht wirklich viel.

Vielen, Vielen Dank im voraus

Viele Grüße
Invisible

Also ich versuch es so zu formulieren wie ich es verstanden habe.^^

Da sind keine Geräte zur Messung des Verbrauchs an den Heizkörpern angebracht???

Also würde hier wohl ein Verteilung nach Wohnfläche erfolgen. Das ist prinzipiell schon mal nicht falsch.

Allerdings schreiben sie etwas von kleineren Wohnflächen.

Wie kommt es zu so etwas und die Differenz zu den tatsächlichen Flächen beheizten Flächen.

Balkone und Terassen können Wohnflächen sein und werden mit 1/4 in die Berechnung einbezogen. 2 Könnten nicht beheizte Räume, also ohne Heizkörper, vorhanden sein. Abstellkammern z.B. Kellerräume mit Elektroheizung oder Ofen…

Dann kommen noch die Dachgeschosswohnungen dazu, bei denen die Grundfläche grösser ist, als die Wohnfläche, hängt mit der Wohnflächenberechnung zusammen und den Dachschrägen.

Aus meiner Ansicht, ist die Abrechnung falsch. Sie haben Widerspruch eingelegt, mit der Bitte um korrekte Abrechnung. Sie haben die Vorrauszahlungen für die Heizkosten einbehalten und ihrem Vermieter dieses mitgeteilt, damit er eine richtige Abrechnung vorlegt. Die neue Abrechnung muss binnen Jahresfrist erfolgen, anderenfalls entfallen Ansprüche auf Nachzahlungen eventuelle Guthaben, müssen ausgezahlt werden.

Aus meiner Sicht, so wie ich es verstanden habe, liegt hier der Fall eines Betruges vor.

Machen sie sich mal den Spaß und sagen ihrem Vermieter, die Abrechnung ist falsch, sie haben in dem Jahr nicht geheizt, somit ist die für sie zugrundelegende Fläche Null und sie geben ihm 2 Wochen Zeit, ihnen ihre Vorrauszahlungen zurück zu zahlen.
So habe ich das mit dem Heizkörper im Schlafzimmer des Vermieters doch wohl richtig verstanden… so als Argumentationsgrundlage…^^

So nun hab ich so langsam gewaltig die Nase voll. Nachdem ich meinem ehemaligen Vermieter geschrieben habe das ich eine korrekte Abrechnung haben will, kommt er nun damit das er mir die Kosten der neuen Abrechnung in Rechnung stellen will:

Sehr geehrter Herr XXX,

da Sie mit allen Abrechnungen nicht einverstanden sind, habe ich heute eine Firma beauftragt, die

Heizkostenabrechnung von einer dafür zuständigen Institution vorzunehmen.

Geht´s noch?

Also eines ist klar, die Abrechnung erfolgt nach beheizter Wohnfläche, fertig.

Somit ist es ganz einfach, die Kosten werden durch die Fläche geteilt und dann Anteilig zugeordnet.

Umlagefähige Kosten sind Brennstoffkosten, Betriebsstrom der Hzg, Schornsteinfeger Heizungswartung(keine Reparaturen). Das sind so die Kosten, die anfallen dürften.

Dann rechnen sie das mal aus und kürzen ihren Anteil um 15%. Das ist das, was sie zahlen müssen. §2 der HKVO ist richtig zitiert, er kann dann nicht bei Verstoß in den Knast kommen, § 12 gilt aber trotzdem !^^

Abrechnungsgebühren sind nicht umlagefähig, diese trägt in diesem Fall der Vermieter. Anders, wenn er vorher einen Messdienst damit beauftragt hat. In wie weit ein einfacher 3-Satz hier Kosten verursachen sollte, erklärt sich mir nicht. Das war wohl auch nicht das Problem, oder ?