Heizkostenabrechnung

Angenommen in der Nebenkostenabrechnung 2005 wurden die Kosten für Heizung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, sondern entsprechend der m², trotz separaten Zähler in Wohnung. Begründung VM: Zähler funktioniert nicht richtig, Austausch in 2006.

Wenn in dem Haus neben Wohnungen auch ein Laden drin ist, wäre es trotzdem o.k die Heizkosten entsprechend m² umzulegen (Laden: höherer Heizbedarf)?

bei defekten Zählern muss die Verteilung auf der Grundlage
vorhergegangener Abrechnungsperioden geschätzt werden. Ein
Umlegen rein nach Fläche ist nicht zulässig. Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9a.html

Wenn in dem Haus neben Wohnungen auch ein Laden drin ist, wäre
es trotzdem o.k die Heizkosten entsprechend m² umzulegen
(Laden: höherer Heizbedarf)?

Dann schon gleich gar nicht, siehe oben.

Wäre der Mieter verpflichtet eine aus dieser falschen Berechnung resultierende höhere Miete (da höherer Nebenkostenvorschuss) zu zahlen? Zahlung unter Vorbehalt?

Hi chila,

Wäre der Mieter verpflichtet eine aus dieser falschen
Berechnung resultierende höhere Miete (da höherer
Nebenkostenvorschuss) zu zahlen? Zahlung unter Vorbehalt?

erstmal: Höhere Nebenkosten sind keine Miete, sondern eben Nebenkosten. Ansonsten gehen in die Nebenkosten vor allem die absehbaren Preissteigerungen ein; die Zahlung der erhöhten Nebenkosten sollte nicht unter Vorbehalt erfolgen, sondern so, wie der Mieter das für richtig hält, wenn er sorgfältig kalkuliert. Nicht vergessen: Das ist ja nur ein Abschlag auf die Kosten, die irgendwann kommen wie das Amen in der Kirche.

Ein gangbarer Weg wäre, sich erstmal mit dem Vermieter wegen der laufenden Abrechnung auseinanderzusetzen und ihn dann zu bitten, den Abschlag ausgehend von einer korrekten Abrechnung neu zu berechnen.

Gruß Ralf

(Laden: höherer Heizbedarf)?

Das scheint mir ein Irrglaube.
Ich kenne gemischt genutzte Gebäude - allerdings haben die Büro-/Ladeneinheiten durchweg niedrigeren Heizbedarf als die Wohneinheiten > z.B. durch: niedrigere Durchschnittstemperaturen, geringeren Heizwärmebedarf wegen der vielen Wärmequellen (Leuchten, Abwärme der Büromaschinen), Beheizung nur während Betriebszeiten (nicht am Wochenende, nicht an Feiertagen etc.) etc. etc.

Abrechnung nach m² - Zähler funktioniert nicht richtig

Wenn die Messgeräte bei allen Einheiten bzw. bei mehr als 25% der Wohn-/gewerbl. Nutzflächen ausgefallen sind, entspricht die Umlage nach m² m.E. völlig korrekt der HeizkVO:

§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen:

(2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 8 Abs. 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zugrunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.

§ 7 Abs. 1 Satz 2:
(1) 1Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. 2Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen ; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.

§ 8 Abs. 1: gleichlautend
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html