Hallo liebe Community,
ich habe gestern von meiner ehemaligen Hausverwaltung die Nebenkosten und Heizkostenabrechnung von Januar 2011 erhalten. Am 31.01.2011 bin ich ausgezogen, also wurde die Abrechnung für den Zeitraum 01.01. - 31.01.11 erstellt.
Nun ist meine Frage: Die Abrechnung hat das Datum 11.06.2012 und ging mir am 13.06.2012 zu. Muss ich die überhaupt noch bezahlen? Meines Wissens nach hat der Vermieter doch nur ein Jahr Zeit, mir eine Abrechnung zuzustellen. Dieses eine Jahr ist definitiv überschritten, daher würde ich nun gerne wissen ob ich verpflichtet bin, das zu zahlen (will ich nicht, weil ich es eine Frechheit finde mir für einen Monat Heiz- und Wasserkosten für 90 € in Rechnung zu stellen - angeblich weil die Zwischenablesung nach meinem Auszug zu meinen Lasten gelegt wird!).
Ich danke euch im Voraus!