Heizkostenabrechung - Frist abgelaufen?

Hallo liebe Community,

ich habe gestern von meiner ehemaligen Hausverwaltung die Nebenkosten und Heizkostenabrechnung von Januar 2011 erhalten. Am 31.01.2011 bin ich ausgezogen, also wurde die Abrechnung für den Zeitraum 01.01. - 31.01.11 erstellt.

Nun ist meine Frage: Die Abrechnung hat das Datum 11.06.2012 und ging mir am 13.06.2012 zu. Muss ich die überhaupt noch bezahlen? Meines Wissens nach hat der Vermieter doch nur ein Jahr Zeit, mir eine Abrechnung zuzustellen. Dieses eine Jahr ist definitiv überschritten, daher würde ich nun gerne wissen ob ich verpflichtet bin, das zu zahlen (will ich nicht, weil ich es eine Frechheit finde mir für einen Monat Heiz- und Wasserkosten für 90 € in Rechnung zu stellen - angeblich weil die Zwischenablesung nach meinem Auszug zu meinen Lasten gelegt wird!).

Ich danke euch im Voraus!

Hallo Stepz,

die Abrechnung ist so in Ordnung. Ich vermute dass das Abrechnungsjahr (Wirtschaftsjahr) des gesamten Hauses vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres geht, somit verjährt der Anspruch erst 12 Monate nach dem Ende des Wirschaftsjahres und nicht ab deinem Auszug wie Sie meinen. Wenn Sie Ende Januar ausgezogen sind, dann sind die Kosten so in Ordnung da nach der Gradtagstabelle im Januar 170 Anteile von 1000 entspricht (Grundkosten) zuzüglich den Verbrauchskosten. Sofer es nicht anders im Mietvertrag geregelt ist, hat der Ausziehende die Zwischenablesung und die Kostentrennung der Abrechnung zu bezahlen.

Leider kann ich Ihnen hier keine positive Auskunft geben, da es sich hier um rechtliche Grundlagen handelt.

MfG Schäfer

hallo,

Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.

Harald

Hallo liebe Community,

ich habe gestern von meiner ehemaligen Hausverwaltung die
Nebenkostenga und Heizkostenabrechnung von Januar 2011 erhalten.
Am 31.01.2011 bin ich ausgezogen, also wurde die Abrechnung
für den Zeitraum 01.01. - 31.01.11 erstellt.

Nun ist meine Frage: Die Abrechnung hat das Datum 11.06.2012
und ging mir am 13.06.2012 zu. Muss ich die überhaupt noch
bezahlen? Meines Wissens nach hat der Vermieter doch nur ein
Jahr Zeit, mir eine Abrechnung zuzustellen. Dieses eine Jahr
ist definitiv überschritten, daher würde ich nun gerne wissen
ob ich verpflichtet bin, das zu zahlen (will ich nicht, weil
ich es eine Frechheit finde mir für einen Monat Heiz- und
Wasserkosten für 90 € in Rechnung zu stellen - angeblich weil
die Zwischenablesung nach meinem Auszug zu meinen Lasten
gelegt wird!).

Ich danke euch im Voraus!

Kann ich Dir weiter zu nichts sagen. Aber selbst Vermieter und Jurist würde ich Dich im Weigerungsfall notfalls per Pfändung zwingen, die aufgelaufenen Kosten zu zahlen! Würde Titel gegen Dich erwirken (30 Jahre gültig)! Frechheit ist eher, daß Du die durch Dich entstandenen Kosten nicht zahlen willst! Mietnomaden kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung auf den Tod nicht leiden!!! Null Verständnis! Da würde ich Dir schon heftigst Beine machen!!!
Zumal das nicht als mein Spezialgebiet angegeben war - warum wendest Du Dich an mich?
Gruß Jan

Lieber Jan,

zuersteinmal würde ich dir empfehlen, dich ganz schnell abzuregen. Es geht hier nicht darum, dass ich „durch mich entstandene Kosten nicht zahlen will“, sondern dass ich es eine Frechheit finde, mir für einen Monat über 90 € zu berechnen, von dem ich einen halben Monat gar nicht in der Wohnung wohnte und keine Heizung/Warmwasser genutzt habe. Ich habe im Jahr vorher das Doppelte für einen ganzen Abrechnungszeitraum (12 Monate) gezahlt. Und ich habe auch NIE behauptet, dass ich es nicht zahlen würde, lediglich gesagt, dass ich es nicht will - wollen und machen sind zwei unterschiedliche Dinge. Also ganz vorsichtig mit den Beleidigungen hier von wegen Mietnomade und so weiter. Im Übrigen ist das hier ein Thread, ich hab mich sicherlich nicht direkt an dich gewendet und nach nem halben Jahr musst du hier nicht auch noch so’n Wind machen. Falls es dich interessiert: Alles gezahlt, damit du jetzt auch in Ruhe weiter rumgrummeln kannst.

Naja, Deiner Antwort sehe ich gelassen entgegen, denn ich bin nicht nur Vermieter, sondern auch Jurist. Von Mietnomaden lasse ich meine Existenz nicht nochmals ein zweites Mal bedrohen, stehen noch ca. 30.000 € Mietschulden für ein einziges Mietobjekt aus. Bei erwirktem gerichtlichen Vollstreckungstitel. Da werde ich schon etwas sensibel, da wende Dich besser an einen Winkeladvokaten!