Wer kann mir Hinweise zur Abrechnung der Heizkosten geben ( laut Vertrag = 30 % nach Wohnfläche - 70 % nach Verbrauch ).
Ich bin für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar, da ich mit dem Mieter Wohnung 2 noch über die Kosten 2008 streite und jetzt beabsichtige, die Angelegenheit einen Anwalt zu übergeben.
Hallo Stefan,
es gilt die Verordnung über Heizkostenabrechnung
(HeizkostenV), im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizko…
Der tatsächliche Verbrauch ist danach zu erfassen
und die 70% der gesmten Betriebskosten entsprechend dem
anteilmäßigen erfassten Verbrach der betreffenden Wohnung aufzuteilen.
Die übrigen 30% werden unabhängig vom Verbrauch entsprechend den Quadratmeterzahlen der einzelnen
Wohnungen abgerechnet. Wo liegt das Problem?
Einfaches Beispiel:
Wohnung A 40 m2, Verbrauch 45% des erfassten Verbrauchs,
Wohnung B 60 m2, Verbrauch 55% des erfassten Verbrauchs.
Gesamte Betriebskosten wären anenommen 1000 Euro.
Wohnung A zahlt (30% von 1000) = 300 x 0,40 = 120 Euro
von den verbleibenden 700 x 0,45 = 315 Euro,
insgesamt also 435 Euro.
Wohnung B zahlt 300 x 0,60 = 180 Euro
von den verbleibenden 700 x 0,55 = 385 Euro,
insgesamt also 565 Euro.
Beide zusammen sind es dann wieder die 1000 Euro.
Klar?
Wer kann mir Hinweise zur Abrechnung der Heizkosten geben (
laut Vertrag = 30 % nach Wohnfläche - 70 % nach Verbrauch ).
Ich bin für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar, da ich mit
dem Mieter Wohnung 2 noch über die Kosten 2008 streite und
jetzt beabsichtige, die Angelegenheit einen Anwalt zu
übergeben.
in der heizkostenverordnung habe ich dazu nichts
Entsprechendes gefunden. Nur bei Fällen, wo eine
Verbrauchserfassung nicht möglich ist, wird auf die
„anerkannten Regeln der Technik“ verwiesen.
Bei Neubauten, denke ich, muss im Fußbodenverteiler
ein Wärmemengenmessgerät eingebaut sein.
Wiedas bei Altbauten gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Im Zweifelsfalle würde ich den Anteil der Fußboden-
Heizflächen nach den Quadratmetern verteilen nach dem
Verhältnis Fußbodenheizflächen zu heizkörperbeheizten
Flächen. Weiß aber nicht, ob das die anerkannte Regel der Technik ist.
Ich würde mal bei ISTA, Techem oder solchen Firmen nachfragen,
die müssten doch Experten haben, die täglich mit solchen Problemen zu tun haben.
Mehr kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Wolf
Hallo,
ich verstehe das Problem noch nicht. 30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch ist doch klar geregelt. Wie misst du denn den Verbrauch? Bei Heizkörpern und Fußbodenheizung müsstest du Wärmemengenzähler je Wohnung eingebaut haben, ansonsten ist der Widerspruch deines Mieters wohl gerechtfertigt.
Bei weiteren Fragen melde dich einfach noch einmal. Dann sollten wir mal telefonieren.
Viele Grüße
So einfach geht die Rechnung nicht, der eine verheizt mehr, der andere weniger, ebenso mit dem Warmwasser.
Gennerell sind Sie verpflichtet eine genaue Abrechnung zu liefern und müßten somit den Verbrauch ablebar machen.
Anderseits können Sie auf die Mehrkosten pro jahr aufmerksam machen, dieser Mehraufwand kann an den Mieter als Nebenkosten abgerechnet werden und da sollte man sich Fragen ob sich das lohnt.
Einen Rechtsstreit würde ich nicht anfangen, dann würde ich eher noch auf die Mieterhöhung anspielen die ein Vermieter alle 3 Jahre vornehmen kann.
Hallo,
eine Heizkostenabrechnung ist ein gordischer Knoten, den man nur schwer lösen kann. Abrechnungsfirmen, halten sich da sehr bedeckt wie sie die Kosten aufteilen bzw. abrechnen.
Solltest du Wärmezähler haben die eine aktuelle Eichung haben und diese nach den Verbbräuchen der letzten Jahren auch funktionieren, so ist der Mieter in der Beiweißpflicht das diese nicht in Ordnung sind. Die Kosten würde ich einfordern und ansonsten zum Anwalt gehen.
Gruß
Volker
Übrigens kann ich eins mal vorweg sagen:
Gemäß Nebenkostenabrechnungsverordnung puh…
ist der Vermieter verpflichtet
„geeignete Maßnahmen zur Abrechnung bereit zu halten oder diese einbauen zu lassen“
im KLartext;
wenn der Vermieter seine Abrechnung selbst macht, und diese nicht nachvollziehbar mit Meßgeräten dem Mieter erklären kann, wird er immer ein Problem bekommen, weil eine Abrechnung nach m² eigentlich nicht mehr zulässig ist,
hallo,
ich bin selbst nur mieter und unsere vermieterin verteilt es nur einfach durch 3 und wir haben ein drittel, ein anwalt weiss das sicher besser
sorry
lg anja tippmann
Wer kann mir Hinweise zur Abrechnung der Heizkosten geben (
laut Vertrag = 30 % nach Wohnfläche - 70 % nach Verbrauch ).
Ich bin für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar, da ich mit
dem Mieter Wohnung 2 noch über die Kosten 2008 streite und
jetzt beabsichtige, die Angelegenheit einen Anwalt zu
übergeben.
Da kann ich leider icht wirklich weiterhelfen, es gibt unterschiedlich Vorgaben oder Abrechnungsmöglichkeiten die legitim sind.
Aber genaues kann ich dazu leider nicht sagen.
ich bin ebenfalls Mieterin in einem Wohnhaus mit Büro und Werkstatt.
Bei uns im Haus haben wir zunächst an den Heizkörpern die üblichen Verdunster. In den Gewerbflächen, die an unserer Heizung angeschlossen sind befinden sich in den Büros Verdunster und Lüfter in der Werkstatt, die Warmluft abgeben. Hierfür haben wir jetzt zwei Wärmemessgeräte im Heizkeller - einmal für den Werkstattbereich einen eigenen Zähler und einmal für den Gesamtverbrauch. Um nun alles korrekt zu berechnen wurde bei uns nicht mehr die qm ermittelt sondern der Rauminhalt des jeweiligen beheizten Objektes (wir haben sowohl im 'Gewerbe- als auch im Wohnbereich unterschiedliche Deckenhöhen) und dann anhand der Abklesungen entsprechend verteilt. Ihr könnt Euch alle freuen wenn Eure Mieter einer Verteilung 70:30 macht, unser macht noch 50:50 und wer profitiert hier wohl am meisten ??? -der Vermieter, da er auch die meisten beheizbaren Flächen hat, ich habe schon häufig deshalb gestritten, bekomme dann aber zur Antwort, dafür kauft er das Öl billiger ein .- dies ist aber erst der Fall, seit ich dies übernommen habe und ihm immer mitteile wann es am günstigsten ist Heizöll zu bestellen .- ausserdem braucht das reine Wohnhaus sowieso ca. 20.000l im Jahr und da kann man auch als Privatkunde gute Preise erzielen. Du siehst also, dass bei zwei unterschiedlichen Wärmesystemen zwei unterschiedliche Messungen in Frage kommen und gemacht werden müssen. Früher wurde bei uns die Werkhalle nur geschätzt nach einem evtl. Ölverbrauch, dies ist heute aber nicht mehr zulässig.