Heizkostenberechnung nach Auszug

Hallo,
ich möchte folgende Frage diskutieren.
Wie sollten Heizkosten für eine Mietwohnung korrekt abgerechnet werden, wenn ein Mieter zum Monatsende ausgezogen ist (d.h. die Wohnung nicht mehr bewohnt inkl. Schlüsselabgabe Ablesung der Verbrauchswerte für Heizung und Wasser etc.), allerdings für einen weiteren Monat noch die Miete zahlt wg. Kündigungsfrist.

Wenn im „Normalfall“ die Heizkosten anhand des Jahresverbrauchs im Mietshaus über einen Verteilungsschlüssel auf alle Mieter umgelegt werden, kann dann in diesem Fall dem Mieter, der keinen Zugang zur Wohnung mehr hatte, und demnach auch keinen Verbrauch verursachen konnte, trotzdem der ihm zustehende Anteil (lt. Verteilungsschlüssel) berechnet werden? Er zahlt somit eigentlich die Heizkosten der anderen Mieter. Danke für Hinweise.

Hallo,

ich möchte folgende Frage diskutieren.
Wie sollten Heizkosten für eine Mietwohnung korrekt
abgerechnet werden, wenn ein Mieter zum Monatsende ausgezogen
ist (d.h. die Wohnung nicht mehr bewohnt inkl. Schlüsselabgabe
Ablesung der Verbrauchswerte für Heizung und Wasser etc.),
allerdings für einen weiteren Monat noch die Miete zahlt wg.
Kündigungsfrist.

korrekt wäre die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung.
30% bis 50% (je nach Vereinbarung im Mietvertrag) an den Gesamtheizkosten werden als Grundkosten nach qm Wohnfläche verteilt. Diese Grundkosten sind bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen.

Der Rest (70% bis 50%) wird als Verbrauchskosten direkt auf jede Wohnung verteilt. Die abgelesenen Werte ändern den Verbrauch nicht, auch wenn der Mieter die Wohnung nicht mehr nutzt.

Soweit die gesetzliche Regelung bei Zentralheizung.

Wenn im „Normalfall“ die Heizkosten anhand des
Jahresverbrauchs im Mietshaus über einen Verteilungsschlüssel
auf alle Mieter umgelegt werden, kann dann in diesem Fall dem
Mieter, der keinen Zugang zur Wohnung mehr hatte, und demnach
auch keinen Verbrauch verursachen konnte, trotzdem der ihm
zustehende Anteil (lt. Verteilungsschlüssel) berechnet werden?

Wenn der Vermieter hier einen individuellen Verteilungsschlüssel verwendet, kann man aus der Ferne dazu nichts sagen.

Er zahlt somit eigentlich die Heizkosten der anderen Mieter.

Hier fehlt das Wörtchen „mit“: er zahlt eventuell (ein bißchen) mit.

Gruß Gudrun