In meinem Haus wurde die Erfassung und Abrechnung der verbrauchten Heizmenge auf Ablesen per Funk umgestellt.
Jetzt bekam ich die BKA für 2011 und mußte feststellen, daß sich nach der Umstellung mein Heizungsverbrauch verdoppelt hätte ( von ca 950,00 EUR auf 2000,00 EUR).
An meinem Heizverhalten hat sich absolut nichts geändert. Nimmt man mal eine Heizkostenerhöhung dazu, könnte eine gewisse Erhöhung nachvollziehbar sein.
Es wurden völlig neue Umrechnungs-und Meßwerte eingeführt, dadurch kann ich nicht Endverbrauch alt und Anfangsbestand neu berechnen.
Ich habe meine alten BKA durchgeschaut auf viele Jahre zurück und habe in etwa immer den gleichen Verbrauch gehabt.
Können Sie mir bitte einen Rat geben, wie ich und wo ich jetzt reklamieren kann? Ich habe eine Hausverwaltung und eine Gemeinschaft ist mein Vermieter. Ich möchte mich dagegen wehren, kenne allerdings auch das neue BGH Gesetz.
Wie genau kann das überprüft werden.
Ganz herzliche Dank
Hallo,
den möglichen technischen Fehler mit der neuen Messausstattung aus der Ferne zu beurteilen ist leider nicht möglich. Der richtige „Reklamationsweg“ ist aber bei diesen Rechtsverhältnissen einfach. Sie haben einen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter, also ist er der erste und prinzipiell einzige Absprechpartner für Sie als Mieterin. Da er die Fragen aber auch nicht beantworten kann, wendet er sich an die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft und die klärt das dann mit dem Messdienstleister.
Grüße
hallo,
das ist meiner meinung nach auch zu hoch.Wurde vorher auch abgelesen oder nach qm abgerechnet.Wie groß sind die Heizkörper und wo sind die Ablesegeräte angebracht.Wieviel qm hast du denn?
Bei mir bzw. bei uns im Haus (9 Parteien) waren die Ablesegeräte (NACH Rekonstruktion)zu hoch angebracht und haben dadurch bald das dreifache gelesen.Mußten alle sehr viel nachzahlen, haben aber Wiederspruch eingelegt und dadurch kam raus das da beim Einbau was falsch gegangen ist und wir bekamen das Geld etwas spät aber wir bekamen es wieder und die gesamten Heizkörper und die dazugehörigen Ablesegeräte wurden ausgetauscht, da es noch Garantie war.Auf alle Fälle würde ich erst mal beim Vermieter bzw. dort wo die BKA erstellt wurde Wiederspruch einlegen.Schließ dich doch mal mit einer Heizungsbaufirma kurz. Ich glaube nicht das das richtig ist. Wäre sehr nett wenn du mal bescheid gibst ob mein Rat was gebracht hat.Ich drücke die Daumen . Schönes Wochenende
In meinem Haus wurde die Erfassung und Abrechnung der
verbrauchten Heizmenge auf Ablesen per Funk umgestellt.
Jetzt bekam ich die BKA für 2011 und mußte feststellen, daß
sich nach der Umstellung mein Heizungsverbrauch verdoppelt
hätte ( von ca 950,00 EUR auf 2000,00 EUR).
An meinem Heizverhalten hat sich absolut nichts geändert.
Nimmt man mal eine Heizkostenerhöhung dazu, könnte eine
gewisse Erhöhung nachvollziehbar sein.
Es wurden völlig neue Umrechnungs-und Meßwerte eingeführt,
dadurch kann ich nicht Endverbrauch alt und Anfangsbestand neu
berechnen.
Ich habe meine alten BKA durchgeschaut auf viele Jahre zurück
und habe in etwa immer den gleichen Verbrauch gehabt.
Können Sie mir bitte einen Rat geben, wie ich und wo ich jetzt
reklamieren kann? Ich habe eine Hausverwaltung und eine
Gemeinschaft ist mein Vermieter. Ich möchte mich dagegen
wehren, kenne allerdings auch das neue BGH Gesetz.
Wie genau kann das überprüft werden.
Ganz herzliche Dank
hi,
ähnliche frage hab ich schon mal beantwortet:Re: Heizkostenabrechnung Heizkörper
5000W/18qm macht 278 W/qm; hört sich nach ner alten Burg an, Baujahr 1750 ca…
3,5% zu 7,7% ist natürlich „unverhältnismäßig“…
wenn der Heizkörper in der wohnung drunter 2,2kw hat, dann mus er entsprechend kleiner sein; ist er das auch? wenn nicht, dann schein ja da schon ein fehler zu sein.
des Wieteren hört sich das problem nach fehlendem hydraulischem abgleich an; bedeutet, dass der heizkörper zu kaltes heizwasser bekommt, daher muss man ihn mehr „aufdrehen“ als im EG beispielsweise.
Empfehlung:
-Nachfrage nach Hydr. Abgleich,
-Grunddatenblätter der Heizkörper vom Abrechnungsunternehmen anfordern und gucken, ob die Bewertungsfaktoren der heizkostenverteiler stimmen,
- ggf. handelt es sich um eine einrohrheizung, dann könnte auch die erfassungsrate zu niedrig sein und ein rohrwärmeproblem vorhanden; bedeutet, andere können ihre wohnung mit der rohrwärme beheizen und müssen die heizkörper kaum aufdrehen. und das Dg wurde nachträglich ausgebaut (mit gedämmten Rohren), so dass sich das heizsystem oben von dem übrigen unterscheidet…
also alles nicht so einfach.
die hausverwaltung soll nen sachverständigen beauftragen, der die erfassungsrate errechnet; ggf. muss eine korrektur nach vdi 2077 durchgeführt werden.
viel erfolg!
… mehr auf http://w-w-w.ms/qp86s
Hallo,
zunächst einmal haben elektronische Heizkostenverteiler keinen Anfangsbestand. Die Geräte fangen nach jedem Stichtag (Ende des Abrechnungsjahres) immer bei Null an. Die Ablesewerte können dann ein Jahr lang am Gerät abgelesen werden (danach landen die aktuellen im Speicher und es geht wieder bei null los) und die Werte stehen auch auf der Abrechnung (meist auf der Rückseite). Fukende Heizkostenverteiler sind in der Regel nicht auf die Heizleistung der Heizkörper programmiert und daher wird der Ablesewert dann mittels eines Faktors auf die Heizleistung umgerechnet. Erst das ist dann der Verbrauch. Auch ist es ganz oft so, dass einzelne Nutzer nach der Umstellung auf Elektronik einen viel höheren Verbrauch haben. Das liegt meistens daran, dass bei dem individuellen Heizverhalten oder bedingt durch veraltete Heizkostenverteiler der Verbrauch einfach vorher nicht genau erfasst wurde. Elektronische Geräte sind so empfindlich, dass auch der kleinste Verbrauch erfasst wird. Du kannst Deine Abrechnung sicher nochmal vom Abrechnungsunternehmen prüfen lassen meistens muss das über den Vermieter beantragt werden. Die meisten Unternehmen können genaue Monatswerte liefern. Viele Grüße, Susanne
mit der art der werteübertragung hat das erst mal nichts zu tun.
Eher, dass die werte nun elektronisch gemessen sind.
Um zu beurteilen ob und was Sie reklamieren können, benõtige ich alle Inder Abrechnung vorhandenen werte (Fläche gesamt und Ihre, Energie Gesamt, GEsamt Verbrauchseinheiten und Ihre, Preis pro Einheit, WW-anteil, Gesamtkosten usw. gerne Können Sie ihr einen anonymisierte San schicken)
Nur mit den gemachten angaben kann ich das nicht überprüfen
die frage hört sich auch merkwürdig an, da sie ja in keiner weise auf das alte verfahren eingehen.
ich sag ma, sie haben recht, setzen sie ihr gefühl mal bei ihrem vermieter durch, der wird das sicherlich verstehen und sie von der nachzahlung befreien.