Liebe Leutz,
in einer Diskussion um Heizkosten allgemein kam folgende Frage auf:
Ist es erlaubt, Heizkosten ohne Verbrauchsermittlung kurzerhand aufzuteilen?
Konstruiertes Beispiel: 2-Familienhaus, beide Wohnungen etwa gleichgroß, beide Parteien gehen sinnvoll mit Energie um.
Der Vermieter unten und der Mieter oben sind sich einig, daß eine verbrauchsermittelnde Fremdfirma schlicht unnötiger Aufwand sei und machen halbe-halbe.
Ist das gesetzlich überhaupt zulässig?
Könnte eine der beiden Parteien auf einer Verbrauchsermittlung bestehen, auch wenn das ja bedeutet, daß BEIDE Wohnungen mit Meßröhrchen bestückt werden müssen?
Hintergrund war die Meinung eines Diskutanten, daß diese ganze „Verbrauchsermittlungsmafia“ eh´ bloß Kohle schinden wolle und man anders VIEL billiger wegkäme.
Habt Dank und Gruß
AKQJ10s
Hallo RoyalFlush,
In Deutschland schreibt die Heizkostenverordnung die Aufteilung der Heizkosten vor. Sie ist auch vertraglich nicht abdingbar. Allerdings findet diese bei vorgegebenen Sachverhalt keine Anwendung (§2 HeizkV http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__2.html). Das heißt, die Vertragsparteien können frei gestalten, wie sie die Heizkosten aufteilen.
Könnte eine der beiden Parteien auf einer Verbrauchsermittlung
bestehen, auch wenn das ja bedeutet, daß BEIDE Wohnungen mit
Meßröhrchen bestückt werden müssen?
Ja, die untere Partei (nämlich der Vermieter) kann nach § 556a Abs.2 BGB auf eine Verbrauchserfassung bestehen. Er hat dem Mieter dies jedoch in Textform vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraumes mitzuteilen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Gruß
Joschi
Hallo,
zur Heizkostenverordnung und diesem Ausnahmefall wurde ja schon alles gesagt. Nur eine Bemerkung:
Der Vermieter unten und der Mieter oben sind sich einig, daß
eine verbrauchsermittelnde Fremdfirma schlicht unnötiger
Aufwand sei und machen halbe-halbe.
Man braucht keine Fremdfirma, um den Verbrauch zu ermitteln. Das bekommt man bei zwei Parteien auch gut selbst hin. Aber den Einbau und die Wartung von z.B. geeichten Wärmezählern kann man sich natürlich sparen, wenn man sich in diesem Fall einig ist. Vielleicht hast du das auch gemeint.
Viele Grüße,
Andreas