Heizkostenfrage

hallo
ein vermieter vermietet eine wohnung warm. bei der ablesung der heizkosten fällt auf, dass bei einem mieter die heizkosten erheblich von der norm abweichen.

bei nachfragen stellt sich heraus, dass der mieter ständig seine fenster geöffnet hatte.

der mieter gibt dieses auf nachfrage auch zu und begründet sein verhalten damit, dass er bei geschlossenem fenster atemnot bekommt, die heizung aber nicht abstellt, da es ihm sonst zu kalt sei.

hat der vermieter hier ein recht eine nachzahlung zu fordern?
hat der mieter die pflicht, die heizkosten im interesse des vermieters so gering wie möglich zu halten?

danke

hi

hat der vermieter hier ein recht eine nachzahlung zu fordern?
hat der mieter die pflicht, die heizkosten im interesse des
vermieters so gering wie möglich zu halten?

Was steht denn im Vertrag betreffend der Heizkosten?
nach welcher Verteilungsmethode werden die Heizkosten aufgeteilt?
Es gibt ja, soweit ich weiß, auch in D mehrere Möglichkeiten der Verrechnung der Heizkosten.

Gruß
Edith

genauere daten
hallo edith

Was steht denn im Vertrag betreffend der Heizkosten?

miete inclusive heizkosten

nach welcher Verteilungsmethode werden die Heizkosten
aufgeteilt?

obwohl heizkosten inclusive, wären an jedem heizkörper verdunstungsröhrchen angebracht, die von einer firma abgelesen würden

alle wohneinheiten hätten die gleiche größe, bei diesem mieter lägen die heizkosten jedoch knapp 60% über dem durchschnitt.
fenster ausserhalb der regenperioden ständig geöffnet und zum ausgleich der kältezufuhr die heizung permanent auf volllast.

gruß

Hallo,

der Mieter muss die tatsächlichen Heizkosten der Wohnung zahlen.
Der Vermieter kann die Differenz zu den Abschlagszahlungen nachfordern.
In Mietwohnungen müssen, wenn nur eine Heizunganlage für das Haus besteht, die einzelnen Heizkörper messbar sein.
Diese Messungen und Auswertung macht normalerweise eine Firma.

Gruß

Hallo,

der Mieter muss die tatsächlichen Heizkosten der Wohnung
zahlen.
Der Vermieter kann die Differenz zu den Abschlagszahlungen
nachfordern.

vorrausgesetzt natürlich, es wurden abschlagszahlungen vereinbart und keine pauschale. ist letzteres der fall - pech für den vermieter.

hallo edith

Was steht denn im Vertrag betreffend der Heizkosten?

miete inclusive heizkosten

nach welcher Verteilungsmethode werden die Heizkosten
aufgeteilt?

obwohl heizkosten inclusive, wären an jedem heizkörper
verdunstungsröhrchen angebracht, die von einer firma abgelesen
würden

wie jetzt? man zahlt einen ablesedienst, aber nutzt die gewonnenen daten nicht weil schon alles in der miete inklusive ist?

wie jetzt? man zahlt einen ablesedienst, aber nutzt die
gewonnenen daten nicht weil schon alles in der miete inklusive
ist?

ja, so wäre es in diesem fiktiven fall. welche motive der vermieter hätte, sei dahingestellt.

kp

Natürlich. Das muss auch so sein, wenn nicht alle Wohnungen des Hauses nach Pauschale abgerechnet werden, sondern auch Wohnungen mit Abschlag und Abrechnung vorhanden sind.

vnA

stimmt natürlich. bin jetzt von einem vermieter für alle wohnungen und identischer handhabeung ausgegangen

Hallo Kamelpopel,

ein vermieter vermietet eine wohnung warm. bei der ablesung
der heizkosten fällt auf, dass bei einem mieter die heizkosten
erheblich von der norm abweichen.

das klingt nicht so, als liege hier ein Ausnahmefall vor, bei dem die Heizkostenverordnung nicht anwendbar ist. Demnach ist die Vereinbarung einer Warmmiete unzulässig.

hat der vermieter hier ein recht eine nachzahlung zu fordern?

Inwieweit das rückwirkend korrigiert werden darf vermag ich nicht zu beurteilen. Anzunehmen, dass der Vermieter dafür den Schwarzen Peter zieht.

hat der mieter die pflicht, die heizkosten im interesse des
vermieters so gering wie möglich zu halten?

Die „Pflicht“ i.d.S. nicht und erst recht nicht im „Interesse des Vermieters“. Aber die Heizkostenverordnung hat schon den Sinn, dass der Verbraucher darauf aufmerksam wird, dass Energiesparen in seinem eigenen Interesse ist.

Da die Vereinbarung einer Warmmiete in diesem Fall gegen die Heizkostenverordnung verstößt (jedenfalls läßt die Schilderung darauf schließen) sollte in Zukunft verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Hier ein Link zur Heizkostenverordnung mit Kommentaren:
http://www.heizkostenverordnung.de/par2.html
(Ich verlinke direkt auf §2 „Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen“)

Außerdem hatte der BGH 2006 über einen ähnlichen Fall zu urteilen:
http://www.ra-kotz.de/warmmiete.htm

Gruß!

Horst

danke owt
.