Heizkostennachzahlung

Hallo zusammen,

ich habe eine frage bezüglich meiner mietwohnung und der heizkosten nachzahlung.

also die wohnung ist in einem mehr familienhaus, neben dem vermieter wohnen noch drei weitere parteien da ( mich mit eingeschlosse ).
Die Heizung ist eine zentralheizung, welche nur einen zähler für alle drei mietwohnungen hat.
wir haben immer monatlich heizkosten pauschalabschläge bezahlt (80 euro) an den Vermieter, da der die heizung kontrolliert.
jetzt nach ende der heizperiode, hat der vermieter die abrechnung von der TWL bekommen und hat gesehen dass mehr verbraucht wurde als vorher durchd ie pauschalabschläge eingenommen wurde und will jetzt dass wir nachzahlen.
er hat allerdings keinen beweis dass WIR mehr verbraucht haben, da ja wie gesagt alle 3 wohnungen über einen verteiler laufen.
er hat das jetzt einfach auf die qm der wohnungen runtergerechnet.

meine frage ist jetzt ob das ganze rechtlich so richtig ist? im mietvertrag steht 80 euro für heizpauschale. kann er im nachhinein einfach eine nachzahlung verlangen?

viele dank im vorraus. gruß david

Hi

ich habe eine frage bezüglich meiner mietwohnung und der
heizkosten nachzahlung.

also die wohnung ist in einem mehr familienhaus, neben dem
vermieter wohnen noch drei weitere parteien da ( mich mit
eingeschlosse ).
Die Heizung ist eine zentralheizung, welche nur einen zähler
für alle drei mietwohnungen hat.
wir haben immer monatlich heizkosten pauschalabschläge bezahlt
(80 euro) an den Vermieter, da der die heizung kontrolliert.
jetzt nach ende der heizperiode, hat der vermieter die
abrechnung von der TWL bekommen und hat gesehen dass mehr
verbraucht wurde als vorher durchd ie pauschalabschläge
eingenommen wurde und will jetzt dass wir nachzahlen.
er hat allerdings keinen beweis dass WIR mehr verbraucht
haben, da ja wie gesagt alle 3 wohnungen über einen verteiler
laufen.
er hat das jetzt einfach auf die qm der wohnungen
runtergerechnet.

meine frage ist jetzt ob das ganze rechtlich so richtig ist?
im mietvertrag steht 80 euro für heizpauschale. kann er im
nachhinein einfach eine nachzahlung verlangen?

Wenn im MV eine Pauschalzahlungen für die Heizkosten vereinbart wurde, so wären keine Abrechnung darüber zu erstellen. Der VM darf aber auch nicht im Nachhinein etwas nachfordern, wenn die Pauschale nicht ausreicht. Dafür beommt der M auch nichts wieder, wenn weniger Wärme abgfordert wurde.

Der VM kann die Heizkostenpauschale aufgrund höherer Kosten anpassen. Hier sollte der VM wömöglich noch darlegen können, daß die Erhöhung tasächlich von den M und nicht vom VM ausgelöst wäre.

Eine Erhöhung kann erst nach einer gewissen Frist eingefordert werden.

Ein Umstellung auf abzugerechnende Heizkosten kann nur mit einer beiderseitigen Vertragsänderung geschehen. Der VM muß dann die Wärmemenge eindeutig der Wohnung zuordnen können, zB über ein anerkanntes Meßverfahren.

vlg MC