ich habe eine frage bezüglich meiner mietwohnung und der heizkosten nachzahlung.
also die wohnung ist in einem mehr familienhaus, neben dem vermieter wohnen noch drei weitere parteien da ( mich mit eingeschlosse ).
Die Heizung ist eine zentralheizung, welche nur einen zähler für alle drei mietwohnungen hat.
wir haben immer monatlich heizkosten pauschalabschläge bezahlt (80 euro) an den Vermieter, da der die heizung kontrolliert.
jetzt nach ende der heizperiode, hat der vermieter die abrechnung von der TWL bekommen und hat gesehen dass mehr verbraucht wurde als vorher durchd ie pauschalabschläge eingenommen wurde und will jetzt dass wir nachzahlen.
er hat allerdings keinen beweis dass WIR mehr verbraucht haben, da ja wie gesagt alle 3 wohnungen über einen verteiler laufen.
er hat das jetzt einfach auf die qm der wohnungen runtergerechnet.
meine frage ist jetzt ob das ganze rechtlich so richtig ist? im mietvertrag steht 80 euro für heizpauschale. kann er im nachhinein einfach eine nachzahlung verlangen?
Für vermietete Wohnungen schreibt die Heizkostenverordnung zwingend die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für alle Häuser vor, die von zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen versorgt werden.
Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich und unwirtschaftlich ist, wenn Mieter den Wärmeverbrauch in ihrer Wohnung nicht beeinflussen können, in Alters- und Pflegeheimen, Studenten- und Lehrlingsheimen oder wenn im Haus eine besonders energiesparende Heizung, zum Beispiel eine Solaranlage, eingesetzt wird. In diesen Fällen können die Heizkosten in der Miete enthalten sein oder der Vermieter kann die Heizkosten nach der Wohnfläche auf die Mieter des Hauses verteilen. In Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt und die andere Wohnung vermietet ist, kann ebenfalls vereinbart werden, die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern nach Wohnfläche abzurechnen.
Ansonsten gilt immer die Heizkostenverordnung. Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festem Maßstab, im Regelfall nach der Wohnfläche, verteilt.
Hallo David,
die Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten und die entsprechende Aufteilung nach Quadratmetern ist völlig korrekt. Die 80 Euro Abschlag monatlich ist lediglich eine überschlägige Vorauszahlung, diese kann jederzeit angepasst werden, um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden. Du solltest aber den Vermieter bitten, dass er für alle Mieter separate Wärmeverbrauchsmessgeräte anbringen lässt, um eine gerechte Verteilung der Heizkosten zu ermöglichen.
Gruß
Udo
Moin!
Nein. Denn wenn Im Vertrag steht, daß die Heizkosten pauschal per Monat 80.-€ kosten, dann ist das eine feste, vertragliche Vereinbarung.
Aber - der letzte Winter war kälter und länger als normal. Der Vermieter sucht in seinem (sicherlich älterem) Haus eine allgemeinverträgliche Lösung, die Heizkosten für die Mieter gerecht zu verteilen, denn es ist sicherlich nicht einzusehen, daß der VM die Heizkosten allein trägt. Oder?
Daher finde ich die Idee gut, wenn er die Mehrkosten auf die QM der Wohnfläche verteilt.
(Ich weiß, daß 80.- Eu/Monat nicht nur preisgünstig sondern billig sind. Wir hatten in diesem Winter z.B. in meinem Mehrfamilienhaus 23% höhere Heizkosten, also sonst!)
Sicherlich kann es sein, daß der eine Mieter seine Wohnung mit 21 Grad, der andere mit 23 Grad beheizt.
Hier sollte man dem VM gerecht gegenüber treten, ihm vielleicht einmalig einen angemessenen Pauschalbetrag zugestehen und ihn auffordern, dafür Sorge zu tragen, daß die Heizkosten in 2011 durch geeigneten Umbau individuell und separat für jede Wohnung nachvollziehbar abrechenbar gestaltet werden.
Zur Not muß er dann eben Firmen wie GLORIUS beauftragen, die Heizkostenabrechnungen zu machen. DAS wiederum heißt aber für die Mieter, daß sich -wegen der neuen, zusätzlichen Kosten durch so eine Ablesefirma- die Heizungskosten fast verdoppeln werden. Leider langen diese Abrechnungsfirmen kräftig zu, weil die wissen, daß sich Mieter in Mehrfamilienhäusern nie einig werden und die immer als Gewinner da stehen.
Ich an Ihrer Stelle würde alle Leute zusammen rufen und eine einvernehmliche Entscheidung aller zur Lösung dieses Problems verlangen.
Sonst wird es, mein Wort drauf, viel teurer als vorher.
Gruß
Nein , dass kann er nicht. Er ist verpflichtet, eine Abrechung nach Heizkostenverordnung zu fertigen:
BUNDESGERICHTSHOF
Az.: VIII ZR 212/05
Urteil vom 19.07.2006
Leitsätze:
a) Die in einem Mietvertrag enthaltene Vereinbarung einer Bruttowarmmiete ist - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt - gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden, weil sie den Bestimmungen der Heizkostenverordnung widerspricht.
b) Verlangt der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung einer vereinbarten Bruttowarmmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, hat der Umstand, dass die Warmmietenvereinbarung gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden ist, nicht die Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens -
dein Vermieter kann keine Nachforderung stellen, da nach deinen Angaben im Mietvertrag pauschal euro 80,00 vereinbart wurden.
Er bleibt also auf den Mehrkosten sitzen.
schau mal nach was genau in deinem Mietvertrag steht.
Sollte nicht stehen ist die qm Abrechnung die, die meistens angewendet wird.
Genaues kann aber nur ein Fachanwalt oder der Mieterschutz nach Einsicht in den Mietvertrag sagen.
das ist ja eine Vorsintflutliche Art der Abrechnung !
Wenn er pauschal die Nebenkosten mit 80 Euro festlegt dann ist das ein Erfahrungswert, der nach oben oder unten schwanken kann.
Normalerweise wird im Mietvertrag festgelegt, nach welchem Schlüssel die Kosten umgelegt werden. Dabei werden die Nebenkosten spezifisch auf die Wohnfläche, die Personenanzahl und dem realen Verbrauch umgelegt.
Hier sind es halt die Quatratmeter was die ganze Sache sehr einfach macht.
Dann muss Ihr Vermieter Ihnen anhand der Rechnungen nachweisen, welche Nebenkosten er insgesamt hat und wie die Berechnung aussieht.
Alles muss nachvollziehbar sein.
Schlimm ist die Tatsache, dass es hier keine Verbrauchszähler gibt und das wirkt sich z. B. dann aus, wenn es eine vielköpfige Familie gibt, bei denen einige Dauerduscher die Heiz- und Wasserkosten in die Höhe treiben - auf Kosten der anderen.
Dies ist rechtlich vollkommen in Ordnung. Die Pauschale ist eine Vorauszahlung. Falls mehr anfällt wird dies in der Nebenkosten-/Heizkostenabrechnung abgerechnet. Da es nur einen Zähler gibt, wird die Verteilung nach qm im Mietvertrag festgelegt sein. Am besten hier mal nachschauen.
eine rechtliche Beratung zu solchen Fragen bieten der Mieterbund und die Verbraucherschutzzentrale. Da lassen sich auch kurzfristig Auskünfte einholen.
Langfristig könnte man mit einem kostenlosen Heizgutachten die Kosten genauer analysieren und mit anderen vergleichen lassen. Neben der Analyse gibt es auch konkrete Tipps - und auch Vorschläge für den Vermieter.
Hi ich denke das das mit den 80 € eine großzügige Geste war und sicherlich nicht für immer und ewig aufrecht zu erhalten ist. Was mir nicht klar ist was ist die TWL? eine Firma die Heizkosten abrechnet? befinden sich an deinen Heizköpern verdunstungsröhrchen? Sicherlich kann wenn duies ab sofort der fall zu sein hat die Abrechnung die Neugemacht wurde nicht in Zweifel gesetzt werden. Du mußt die genaue Abrechnung ertragen nicht jedoch Abrechnungen die in der Vergangenheit auf Grund des fehlenden Nachweises erstellt wurden. Ab besten geht mit dem Vermieter in ein Dialog. Und wenn du raus willst aus der wohnung was meinst du wie es in anderen wohnungen aussieht? sicherlich wird dort schon lange genau abgerechnet. Die Realität wird dich einholen.
gruß Peter
Sorry war in Urlaub und konnte erst jetzt meine Anfragen lesen…
wenn er eine pauschale nimmt und die als pauschale im mv vereinbart ist, kann er nichts nachfordern. ist das im mv so nicht vereinbart, kann er auf qm oder anzahl personen abrechnen und dann müsste jeder entsprechend nachzahlen.
ich war im Urlaub. Deshalb die späte Antwort.
Ihr habt eine Pauschale im Mietvertrag vereinbart. We
Hallo zusammen,
nn dazu nichts Ergänzendes vereinbart, dann gilt die.
Bindend ist eigentlich die Heizkostenverordnung, die den Vermieter eunabhängig von rechtsgeschäftlichen Vereinbahrungen zu einer verbrauchsabhängigen ABrechnung verpflichtet. In sofern ist die Pauschale sogar rechtswidrig. Wird nicht nach den Regeln der Heizkostenverordnung abgerechnet kannst Du von den berechneten Kosten gem. HKVO 15% einbehalten.
M.f. G.
O. Hunger
ich habe eine frage bezüglich meiner mietwohnung und der
heizkosten nachzahlung.
also die wohnung ist in einem mehr familienhaus, neben dem
vermieter wohnen noch drei weitere parteien da ( mich mit
eingeschlosse ).
Die Heizung ist eine zentralheizung, welche nur einen zähler
für alle drei mietwohnungen hat.
wir haben immer monatlich heizkosten pauschalabschläge bezahlt
(80 euro) an den Vermieter, da der die heizung kontrolliert.
jetzt nach ende der heizperiode, hat der vermieter die
abrechnung von der TWL bekommen und hat gesehen dass mehr
verbraucht wurde als vorher durchd ie pauschalabschläge
eingenommen wurde und will jetzt dass wir nachzahlen.
er hat allerdings keinen beweis dass WIR mehr verbraucht
haben, da ja wie gesagt alle 3 wohnungen über einen verteiler
laufen.
er hat das jetzt einfach auf die qm der wohnungen
runtergerechnet.
meine frage ist jetzt ob das ganze rechtlich so richtig ist?
im mietvertrag steht 80 euro für heizpauschale. kann er im
nachhinein einfach eine nachzahlung verlangen?
Du kannst Deinen Vermieter anonym beim Finanzamt anschwärzen, denn so etwas ist nicht erlaubt, dass 3 Wohnungen über einen Zähler laufen!
Zeige ihn auch anonym bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde an!!!
Du kannst auch bei einem Anwalt für eine kleine Pauschale eine Anfrage stellen und einen Termin bekommen.
Ich habe beim Anwalt für einen Termin ca. 100 Euro bezahlt.