Heizkostennachzahlung möglich?

Hallo!

Seit Juli wohne ich mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung. Wir wohnen in einer DG Wohnung. Unsere Vermieter(Hauseigentümer) wohnen im EG. Keine weiteren Wohneinheiten, klassischen Zweifamilienhaus. Vorrichtungen zum ablesen an Heizkörpern sind nicht vorhanden. In unserem Mietvertrag wurde zum Thema Heiz- und Warmwasserkosten folgendes vereinbart. Ursprünglich stand im Mietvertrags Vordruck das Wort „Vorauszahlung“ doch dies ist gestrichen und ersetzt worden durch pauschal. Demnach zahle ich monatliche eine pauschale von 90€ auf Warmwasser und Heizung. Habe ich ggf. mit einer Nachzahlung zu rechnen oder kann der Vermieter nachträglich keine Forderungen geltend machen?

Habe ich einen Anspruch auf eine Abrechnung (würde ich aber nicht fordern insofern keine Nachzahlung nötig)

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

das lässt sich nur eischätzen, wenn die wohnfläche bekannt ist

Wohnfläche für unsere Wohnung sind 89m²

das lässt sich nur eischätzen, wenn die wohnfläche bekannt ist

Der Vermieter kann nachträglich keine Forderungen mehr geltend machen, kann aber über die zukünftige Höhe der Pauschale verhandeln. Nachdem in der Haustechnik keine Wärmemengenzähler eingebaut sind, ist auch keine Abrechnung möglich, es weiss niemand, wer wieviel verbraucht hat. Die Zähler kosten natürlich zusätzlich einen schönen Batzen Geld, welcher auf die Heizkosten draufgerechnet werden wird. Ich würde mit dem Vermieter vereinbaren, dass eine Erhöhung sich nach dem Preis des Energieträgers richtet, basierend auf das erste Einzugsjahr. Damit hast auch du eine konkrete Zahl in der Hand, die Öl- oder Gasrechnung kannt du dann ja einsehen.Ab einer bestimmten Anzahl von Mietparteien ist aber eine Pauschlierung gesetzlich verboten.
Gruss
Werner

Bislang habe ich noch nichts von meinem Vermieter gehört. ich wollte nur schonmal vorab für mich pers. wissen ob ich mit meiner annahme, dass keine nachzahlung möglich ist richtig liege. da keine weiteren wohneinheiten Nur vermieter, mieter) ist eine pauschale zumindest in diesem haus rechtens oder?

Dann sind 90€ pauschal easy, wenn heizung, wasser und übrige nebenkosten darin sind. Lass es so und verlange keine abrechnung

Wohnfläche für unsere Wohnung sind 89m²

das lässt sich nur eischätzen, wenn die wohnfläche bekannt ist

Hallo,
da diese Summe im Mietvertrag vereinbart wurde brauchen sie keine Nachzahlung zu leisten. Umgekehrt, wenn ihr wirklicher Verbrauch geringer als die 90,00€/Monat bekommen Sie auch keine Kosten erstattet.

Hallo!

Seit Juli wohne ich mit meiner Freundin zusammen in einer
Wohnung. Wir wohnen in einer DG Wohnung. Unsere
Vermieter(Hauseigentümer) wohnen im EG. Keine weiteren
Wohneinheiten, klassischen Zweifamilienhaus.

Hallo,

um sicher zu gehen, dass keine Abrechnung folgen wird, sollten Sie mit Ihrem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung treffen, ein durchgestrichener Passus könnte theoretisch von Ihnen durchgestrichen worden sein.

Bei einem Zweifamilienhaus, dass der Vermieter selbst mibewohnt, dürfte dieser nach Wohnfläche abrechnen.

Allerdings dürfte es im Interesse Ihres VM sein keine Abrechnung zu erstellen.

Bedenken Sie, dass er zwar nicht die Pauschale jedoch die Miete erhöhen kann.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Keinen Anspruch auf Abrechnung , keine Nachzahlung …aber auch keine Erstattung

sry, keine zeit

Hallo,
hier ein interessanter link dazu
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/heizkosten-pausc…

Das kann ich nicht genau sagen.
Aber …
man muss davon ausgehen, dass es nicht bei den ursprünglichen 90 € bleibt, denn der Ölpreis steigt ja ständig.
Ich denke mal, der Vermieter legt die gesamte Öl-Rechnung auf alle Personen um, die im Haus wohnen;
sicher dabei bin ich mir aber nicht.
LG
Mike-Lohfelden

Da eure Vereinbarung durch kein Gesetz gedeckt ist, werdet ihr euch privat einigen müssen. Du weisst ja selbst, dass die Energiekosten in letzter Zeit enorm gestiegen sind und so wäre es an der Zeit, sich mal mit dem Vermieter zu besprechen. Das willst du aber nicht, weil du befürchtest, hier in ein Wespennest zu stechen. Leider befindet ihr euch in einem rechtsfreien Raum.

http://www.gasauskunft.de/html/service/energienachri…

Gruss
Werner

Ich glaube schon das gegebenenfalls eine Nachzahlung kommen kann!
Wer kann denn nachvollziehen wieviel Heiz-und Warmwasserkosten pro Wohnung verbraucht worden.
Pauschalkosten sind in diesem Bereich eigentlich nicht angebracht.

Pauschal bedeutet, dass keine Nachzahlung verlangt werden kann!

hallo angelmann,
diese pauschal-warmmiete stammt noch aus den angenehmen zeiten geringer heizkosten und bevor der mieterbund angefangen hat, für perfekte abrechnungsgerechtigkeit zu kämpfen, was dann in sehr deutsch-gründlicher weise umgesetzt wurde. das ergebnis sind mittlerweile umfangreiche pamphlete, die kein normaler mensch mehr verstehen kann, ein wahnsinnsgeld kosten und einer ganzen eigenen branche der ablesedienste zu guten umsätzen verhelfen, von umsätzen bei anwälten, mieterbünden, rechtschutzversicherungen etc. wegen der vielen streitigkeiten zu den komplizierten abrechnungen ganz zu schweigen.

meines wissens ist diese sehr entspannende abrechnungsform nicht mehr zulässig, aber solange sich beide darüber einig sind, kann ja eigentlich nix passieren. sollte der vermieter davon abweichen wollen (pauschale erhöhen oder künftig verbrauchsbasiert abrechnen), muss er nach meinem verständnis den vertrag ändern, wenn die pauschale darin ohne anpassungsklausel vereinbart ist.

viele grüße
salomo

Wow – sowas ist heute was ganz seltenes. Sind im Mietvertrag keine Neben- und Betriebskosten vereinbart (diese müssen einzeln aufgelistet sein), brauchen Sie nichts zu befürchten und zahlen weiter wie bisher.