Heizkostennachzahlung über 900€

>
> Guten Tag,
>
> Mal angenommen Herr X bekommt eine Nachzahlungsaufforderung von über 900 Euro vom 1.5.07 - 30.04.08
>
> Nach einem Telefonat mir der Energiefirma wird mitgeteilt das damals Herr X von Vermieter nicht angemeldet wurde und die Energiefirma nur durch Zufall bemerkt hatte das Herr X da wohne.
> Herr X hat seine Kontoauszüge nachgeschaut und tatsächlich es wurde ihm in dem Zeitraum keine Heizkosten abgezogen nur Stromkosten
Da es Herr Xs erste Wohnung ist wußte er auch nicht das Heizung und Warmwasser seperat bezahlt werden müße und dachte das es sei in der Warmmiete mit enthalten …wie es normalerweise auch ist.
> Frage
> Muß Herr X diesen Betrag zahlen da es nicht sein Verschulden ist zwecks der Anmeldung bei Einzug in die Wohnung oder hätt er sich da kümmern müßen?

> Muß Herr X diesen Betrag zahlen da der Zeitraum bereits über zwölf Monate zurückliegt zumindest der Teil von 2007
>
>
> Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten und wäre Ihnen sehr dankbar.
>
> Zustellungsdatum 15.04.09
> Heizkostenabrechnung vom 01.05.07 - 30.04.08
> Gesamtforderung 969,57 euro
>
>
> Beste Grüße aus Puchheim
>

[Team: Name entfernt]

>
> Guten Tag,
>
> Mal angenommen Herr X bekommt eine Nachzahlungsaufforderung
von über 900 Euro vom 1.5.07 - 30.04.08

von wem denn? Vermieter oder evtl. Gasversorger?

>
> Nach einem Telefonat mir der Energiefirma wird mitgeteilt
das damals Herr X von Vermieter nicht angemeldet wurde und
die Energiefirma nur durch Zufall bemerkt hatte das Herr X da
wohne.

Da kann man sich auch selbst drum kümmern.

> Herr X hat seine Kontoauszüge nachgeschaut und tatsächlich
es wurde ihm in dem Zeitraum keine Heizkosten abgezogen nur
Stromkosten
Da es Herr Xs erste Wohnung ist wußte er auch nicht das
Heizung und Warmwasser seperat bezahlt werden müße und dachte
das es sei in der Warmmiete mit enthalten …wie es
normalerweise auch ist.

das ist schon richtig, aber wenn keine Nebenkostenpauschale vereinbart ist, sondern eine Nebenkostenvorauszahlung, erfolgt die Abrechnung jährlich.

> Frage
> Muß Herr X diesen Betrag zahlen da es nicht sein Verschulden
ist zwecks der Anmeldung bei Einzug in die Wohnung oder hätt
er sich da kümmern müßen?

muss er zahlen, da ja verbraucht.

> Muß Herr X diesen Betrag zahlen da der Zeitraum bereits über
zwölf Monate zurückliegt zumindest der Teil von 2007

wieso nicht? Abrechnungszeitraum ist 1.5.07 - 30.04.08 und die NK-Abrechnung muss bis 30.04.09 beim Mieter sein, was sie ja ist.

>
>
> Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten und
wäre Ihnen sehr dankbar.
>
> Zustellungsdatum 15.04.09
> Heizkostenabrechnung vom 01.05.07 - 30.04.08
> Gesamtforderung 969,57 euro
>
>
> Beste Grüße aus Puchheim

Na sowas
Hallo,

Muß Herr X diesen Betrag zahlen da es nicht sein Verschulden
ist zwecks der Anmeldung bei Einzug in die Wohnung oder hätt
er sich da kümmern müßen?

Mal ganz ehrlich. Mit 18 Jahren und älter alle Rechte kennen wollen und seine Pflichten in die Schublade ganz unten legen.

Mietvertrag zur Hand nehmen, durchlesen und wenn Forderung berechtigt ist ZAHLEN !!

Christian

PS: Wenn einer einen Vermieter findet, welcher alle Kosten übernimmt, bitte bei mir melden.

Guten Tag!

So wie beschrieben, scheint der Mieter ja selbst für die Heizkosten zuständig zu sein. Da müsste er sogar noch bis Ende 2010 damit rechnen, Forderungen aus 2007 zahlen zu müssen.

Es stellt sich dann auch die Frage, ob er nicht auch selbst dem Versorger bei Einzug eine Mitteilung hätte schicken müssen, wie es bei Strom durchaus üblich ist. Natürlich macht so etwas oft der Vermieter, aber man kann nicht darauf bestehen.

Hier fordert einfach jemand berechtigt die Zahlung einer Leistung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Vielleicht ärgerlich für einen unerfahrenen Mieter, aber kein Skandal.

Gruß!

Horst

bißchen mehr Fakten, bitte
Hallo,

um in diesem fiktiven Fall vernünftig antworten zu können, fehlen noch ein paar Informationen.

> Nach einem Telefonat mir der Energiefirma wird mitgeteilt
das damals Herr X von Vermieter nicht angemeldet wurde und
die Energiefirma nur durch Zufall bemerkt hatte das Herr X da
wohne.

Das ist schonmal total merkwürdig.
Entweder wird der Mieter direkt mit Energie versorgt (z.B. bei Gasetagenheizung), dann schließt der Energieversorger vor der ersten Lieferung mit dem Mieter einen Vertrag.
Gibt’s keinen Vertrag, weil der Mieter sich nicht angemeldet hat, gibt’s auch keine Energie.
Das ist wie beim Strom für die Wohnung, damit hat der Vermieter nichts zu tun.

Oder der Vermieter ist der Vertragspartner des Energieversorgers (z.B. bei Gaszentralheizung), dann rechnet der Versorger mit dem Vermieter den Gesamtverbrauch/die Gesamtkosten ab. In diesem Fall kennt der Versorger die Mieter überhaupt nicht und hat mit denen auch nichts zu tun. Da muß auch kein Vermieter irgendwen bei Einzug anmelden.
Es ist dann Sache des Vermieters, Gesamtverbrauch/Gesamtkosten auf die Mieter umzulegen.

Gleiches gilt für Fernheizung: Vertragspartner des Versorgers ist der Vermieter. Dem Versorger ist egal, wer da als Mieter wohnt.

Bevor man Herrn X irgendwelche Ratschläge geben kann, erstmal diese Fragen beantworten:

—> Etagenheizung oder Zentralheizung oder Fernheizung?
—> Um welche Energie geht es? Gas?
—> Wer ist mit „Energiefirma“ gemeint? Ist das der unmittelbare Energielieferant oder so eine Röhrchen-Abrechnungs-Firma?

—> Wer hat die Abrechnung erstellt?
—> Wer fordert den Nachzahlungsbetrag?

Die Frage, was im Mietvertrag steht, wurde schon von einem der Vorposter gestellt.

Daß der Mieter X Energie verbraucht hat und die Kosten dafür tragen muß, steht wohl außer Frage.
Aber Herr X könnte ja vielleicht mit demjenigen, der da so einen groben Fehler gemacht hat, auf der Kulanzebene verhandeln - z.B. über einen „Rabatt“, zumindest über eine Ratenzahlung.

Gruß Gudrun