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> Guten Tag,
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> Mal angenommen Herr X bekommt eine Nachzahlungsaufforderung von über 900 Euro vom 1.5.07 - 30.04.08
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> Nach einem Telefonat mir der Energiefirma wird mitgeteilt das damals Herr X von Vermieter nicht angemeldet wurde und die Energiefirma nur durch Zufall bemerkt hatte das Herr X da wohne.
> Herr X hat seine Kontoauszüge nachgeschaut und tatsächlich es wurde ihm in dem Zeitraum keine Heizkosten abgezogen nur Stromkosten
Da es Herr Xs erste Wohnung ist wußte er auch nicht das Heizung und Warmwasser seperat bezahlt werden müße und dachte das es sei in der Warmmiete mit enthalten …wie es normalerweise auch ist.
> Frage
> Muß Herr X diesen Betrag zahlen da es nicht sein Verschulden ist zwecks der Anmeldung bei Einzug in die Wohnung oder hätt er sich da kümmern müßen?
> Muß Herr X diesen Betrag zahlen da der Zeitraum bereits über zwölf Monate zurückliegt zumindest der Teil von 2007
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> Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten und wäre Ihnen sehr dankbar.
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> Zustellungsdatum 15.04.09
> Heizkostenabrechnung vom 01.05.07 - 30.04.08
> Gesamtforderung 969,57 euro
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> Beste Grüße aus Puchheim
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