Heizkostenpauschale bei Umzug

Muß man eine anteilige Heizungspauschale bis zum 15. des Folgemonats zahlen, wenn der Mietvertrag noch bis zum 15. des nächsten Monats läuft man aber nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat und umgezogen ist? Eine abschließende Abrechnung zum Ende des letzten Monats zum Umzugstermin wurde vom Strom und Gasanbieter vorgenommen.

Moin, Doris,

Muß man eine anteilige Heizungspauschale bis zum 15. des
Folgemonats zahlen, wenn der Mietvertrag noch bis zum 15. des
nächsten Monats läuft man aber nicht mehr in der Wohnung
gewohnt hat und umgezogen ist?

ja, weil auch verbrauchsunabhängige Kosten anfallen.

Eine abschließende Abrechnung zum Ende des letzten Monats zum
Umzugstermin wurde vom Strom und Gasanbieter vorgenommen.

Abrechnung & Pauschale - das passt nicht zusammen. Wer rechnet denn da mit wem ab?

Gruß Ralf

Hallo,

damit auch die Forenbenutzer etwas davon haben, schreibe ich hier meine Antwort auf eine Expertenanfrage zu genau dieser Frage hier im Forum.

Hallo Doris,
> Muß man eine anteilige Heizungspauschale bi
> bis zum 15. des Folgemonats
> zahlen, wenn der Mietvertrag noch bis zum 15. des nächsten Monats
> läuft man aber nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat und umgezogen
> ist? Eine abschließende Abrechnung zum Ende des letzten Monats zum
> Umzugstermin wurde vom Strom und Gasanbieter vorgenommen.
>
>
die mietvertraglichen Nebenkosten müssen grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt werden.
Auch wenn man vorher schon auszieht. In der späteren Abrechnung dürfen dir dann natürlich nur die anteiligen
Monate berechnet werden.
Strom und Gas wird vermutlich durch eigenen Vertrag mit dem Energieversorger abgerechnet?
Das ist unabhängig von den Pflichten aus dem Mietvertrag.

Gruß TM

Ergänzung:
Es gilt, zwischen Nebenkostenpauschale und Nebenkostenvorauszahlung zu unterscheiden.
Im Falle von vereinbarten Pauschalen besteht kein Anspruch auf gesonderte Abrechnung der Nebenkosten. Diese werden dann pauschal abgegolten.

TM