Hallo Agent_zero,
als erstes wäre mal zu überprüfen, ob eine pauschale Abrechnung der Heizkosten überhaupt zulässig ist:
- Ist nach der Heizkostenverordnung abzurechnen?
siehe § 2 HeizkV - Wenn ja, werden die in § 11 HeizkV aufgeführten Ausnahmen erfüllt?
Eine pauschale Abrechnung ist also nur zulässig, wenn nicht nach Heizkostenverordnung abzurechnen oder mind. eine Ausnahme in § 11 HeizkV erfüllt ist.
Gruß
Joschi