HeizkostenV: Schlüssel 70/30 - wer profitiert?

Hallo nochmal,
jetzt habe ich nochmal eine Frage:

Gem. HeizkostenV ist ja der Schlüssel 70/30 anzuwenden.

Kann mir jemand bitte sagen, wer von dieser Regelung profitiert?

Schönen Abend wünscht…

der Schanzer.

Vielleicht noch ergänzend: Warum wurde diese Regelung geschaffen? Dies erklärt vielleicht besser, was ich gerne wissen würde…

Hallo!

Frage doch erst einmal, warum wird denn nicht nach 100/0 abgerechnet. Also alles nach gemessenem Verbrauch ?
Wäre das nicht gerecht ? Jeder zahl nur für seinen Verbrauch nach den Messwerten der HKV oder Wärmezähler.

Einer ist also nie zuhause, ständig verreist, heizt nie = keine Heizkosten ?

Und die Allgemeinkosten der Heizung ? Dazu soll der Sparfuchs nichts beitragen ?
Also das Bereithalten der Heiztechnik, damit jeder Mieter jederzeit heizen KÖNNTE. Für die Verteilverluste des Rohrnetzes, Abgasverlust des Heizkessels, für Strom, Wartung, Schornsteinfeger ?

Deshalb hat man die Kosten aufgesplittet. Nach einem Verbrauchsanteil(den man individuell beeinflussen kann) und einem Grundanteil, der immer anfällt.

Verbrauchsanteil nach Messwerten der HKV und Grundanteil i. d. R. nach Wohnflächenanteil.

Und nun gibt’s nach der Verordnung mehrere Möglichkeiten, wie man aufsplittet.

Von 50/50 bis max. 70/30.

50/50 eher für alte Häuser mit einem höheren Grundanteil bis hin zu 70/30 für modernere Häuser mit guter Dämmung der Heizrohre und wenig Leitungs-und Kesselverlusten.

Und wer profitiert ? Bei 70/30 eher der Sparfuchs, der wenig heizt oder mit 19°C auskommt. Er zahlt hauptsächlich das was er selbst verbraucht. An den Hauskosten insgesamt ist er anteilig nur zu 30% beteiligt.
Bei 50/50 wäre es für ihn teurer. Denn wenn andere viel heizen, dann steigt der Hausverbrauch und daran ist er ja selbst mit der Hälfte nach Wohnfläche beteiligt,ob er viel oder wenig heizt.

MfG
duck313

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hallo!

leider habe ich einen Fehler eingebaut !

Es ist gerade umgekehrt. 70/30 wird vorgeschrieben für SCHLECHT gedämmte Häuser, die der Wärmeschutzverordnung von 1994 NICHT entsprechen.

Die seit 2009 geltende Vorschrift der Heizkostenverordnung sagt:

… nicht der WärmeschutzVo von 1994 entspricht, mit Öl oder Gas beheizt wird und freiliegende Heizleitungen überwiegend gedämmt bzw. unter Putz verlegt sind MÜSSEN 70 % verbrauchsabhängig und 30% unabhängig abrechnen …

Also Neubau nach 1994 bzw. nachgerüsteter Altbau mit Dämmung nach Vorschrift 1994 50/50 Verteilschlüssel.

MfG
duck313

Herzlichen Dank!