Heizkostenverordnung 2009, Warmwasser

Hallo,
ein (altes) Haus besteht aus 2 ETW.
Es sollen die Kosten für die Warmwassererwärmung ermittelt werden (früher konnte ja einfach 18% von den Gesamtkosten verwendet werden).
Da es keine getrennten Warmwasserzähler gibt, und die Nachrüstung unverhältnismäßig wäre (mehrere 1000€) kommt laut Heizkostenverordnung 2009 §9 folgende Formel zum Ansatz:
Q = 32 * kWh / (m² * Awohn) * Awohn
Mathematisch macht die Formel wenig Sinn, da sich ja Awahn rauskürzen würde.

Gemeint ist wohl ?: Q = 32 * kWh / m² * Awohn
Damit würden sich bei 100m² Gesamtfläche des Hauses 3200kWh ergeben.
Diese sollen nach Personenzahl aufgeteilt werden.

Ist hier irgendwo ein Denkfehler?
Werner

Hallo!

Nein,das ist so richtig.

Man kann auch sagen 32 kWh/m²  der Heizungskosten entfallen auf die WW-Bereitung.

Und man verteilt es eher nach Wohnfläche als nach Personenzahl,denn das wäre der Verteilmaßstab der ersten Wahl.

Diese Hilfsformel darf nur angewandt werden,wenn man ausnahmsweise weder die Wassermenge noch den Energieaufwand dafür messen kann.

Hätte man wenigstens Wasseruhren,dann kann man über das Volumen die andere Hilfsformel anwenden.

 Q = 2,5 x Volumen(m³) x (mittlere WW-Speichertemperatur - 10 °C)  in kWh.

Volumen entweder aus einer Kaltuhr im Zulauf Speicher (preiswert machbar!) oder 2 WW-Wasseruhren in den beiden Wohneinheiten.

MfG
duck313

Hallo nochmal,

Und man verteilt es eher nach Wohnfläche als nach
Personenzahl,denn das wäre der Verteilmaßstab der ersten Wahl.

Für mich logischer/gerechter ist es, nach Personen aufzuteilen. Duschen, Waschmaschine, Geschirr richtet sich doch nach Personenanzahl und nicht wie groß die Wohnung ist.

Volumen entweder aus einer Kaltuhr im Zulauf Speicher
(preiswert machbar!) oder 2 WW-Wasseruhren in den
beiden Wohneinheiten.

Wasseruhr im Zulaufspeicher wäre ja noch machbar, aber in den Wohneinheiten leider nicht (Steigleitungen an verschiedenen Stellen in der Wand verlegt). Damit hätte man zwar den Gesamtwarmwasseranteil, aber gerecht verteilen könnte man immer noch nicht.

Gruß,
Werner

zurFormel selbst ist bereits hinreichend geantwortet.
Bedenken Sie aber:mit 2ETW unterliegen Sie gar nicht der HKVO.
Machen Sie es sich einfach und vereinbaren Sie eine feste prozentuale Kostentrennung. Die 18% sind allerdings heutzutage unrealistisch. Je nach Heizanlage liegen Sie sich beim doppelten.Diesen Anteilverteilen Sie nach qm oder nach kbm… oder nach Personenmonaten…

zurFormel selbst ist bereits hinreichend geantwortet.
Bedenken Sie aber:mit 2ETW unterliegen Sie gar nicht der HKVO.

Wo kann man das nachlesen?
Zur Info: eine ETW ist selbstgenutzt von Eigentümer A, die andere von Eigentümer B ist vermietet

Wo kann man das nachlesen?

Hi, da: § 2 HeizKV
MfG ramses90…

Sorry, muss nochmal nachfragen:
„Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt …“

Da in diesem Fall (ein Eigentümer, ein Mieter des anderen Eigentümers) der Vermieter nicht mit im Haus wohnt, greift der Paragraph imho nach nicht !

Hi, da: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__11.html
stehen alle Ausnahmen zur Heizkostenverordnung.
Mfg ramses90