Hallo,
ein (altes) Haus besteht aus 2 ETW.
Es sollen die Kosten für die Warmwassererwärmung ermittelt werden (früher konnte ja einfach 18% von den Gesamtkosten verwendet werden).
Da es keine getrennten Warmwasserzähler gibt, und die Nachrüstung unverhältnismäßig wäre (mehrere 1000€) kommt laut Heizkostenverordnung 2009 §9 folgende Formel zum Ansatz:
Q = 32 * kWh / (m² * Awohn) * Awohn
Mathematisch macht die Formel wenig Sinn, da sich ja Awahn rauskürzen würde.
Gemeint ist wohl ?: Q = 32 * kWh / m² * Awohn
Damit würden sich bei 100m² Gesamtfläche des Hauses 3200kWh ergeben.
Diese sollen nach Personenzahl aufgeteilt werden.
Ist hier irgendwo ein Denkfehler?
Werner