Hallo, es gibt ein Verständnisproblem bzgl. der neuen Heizkostenverordnung. Muss ein Mieter die jährlichen Mietkosten der neuen „Funkheizkostenverteiler“ tragen und dürfen sie ihm in Rechnung gestellt werden? Bei einer Größenordnung von 10 Verteilern sprechen wir hier immerhin von ca. 57 Euro im Jahr.
Es geht nicht deutlich aus der Heizkostenverordung hervor, dass diese Miete auch vom Mieter getragen wird - dort geht es lediglich um die Kosten der Rechnungsstellung.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Maike
Hallo,
Es geht nicht deutlich aus der Heizkostenverordung hervor,
dass diese Miete auch vom Mieter getragen wird - dort geht es
lediglich um die Kosten der Rechnungsstellung.
auf welche Stelle beziehst du dich? Ich als Laie finde §7 (2) sehr eindeutig; dort geht es darum, wie sich die Betriebskosten zusammensetzen, die auf die Nutzer zu verteilen sind:
„die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung“
Gruß,
Andreas
Hi Andreas,
es soll ein Vertrag unterschrieben werden, in dem beschrieben steht, dass die Miete der Messgeräte und die darin enthaltenen Kosten fuer Rechnungstellung und Abrechnung zu zahlen sind. Es ist verständlich, dass die Erstellung der Kosten und die Erstellung der Rechnung vom Mieter zu zahlen ist, aber warum muss der Mieter auch noch diese Funkempfänger mieten?
MfG Maike
Moin, moin drambeldier,
du hast recht, ich habe es nicht gelesen. Miete gehört dazu!
Danke fuer die Info
Maike