Heizkostenverteiler

Liebe/-r Experte/-in,
Bisher hatte ich als Vermieter eine Nebenkostenpauschale vereinbart. Meine Mieterin möchte gerne genaue Verbrauchsangaben. Dazu müssten Wasseruhren, Warmwasseruhren und Heizkostenverteiler eingebaut werden.

  1. Kann man dies über Modernisierungsmaßnahmen (Mieterhöhung)oder über Erhöhung der Nebenkosten erstattet bekommen?
    2.Die Vermieterin müsste 3 Heizkostenverteiler erhalten. Ich müsste aber insgesamt 14 (11in meinen eigenen Räumen)einrichten.Kann ich dann nur um die Kosten der 3 Verteiler erhöhen oder um die Kosten aller Verteiler.

herzlichen Dank im Voraus!

Pico95

Hallo pico 25!
Ich bin kein Finanz- sondern ein Elektrofachmann und kann deshalb nur aus meiner Lebenserfahrung sagen, dass eine aussagefähige und überprüfbare Nebenkostenabrechnung allein Sache des Vermieters ist. Die dazu notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen können meines Wissens bei der Steuer angegeben werden aber keinesfalls dem Mieter als zusätzliche „Nebenkosten“ angelastet werden.
Viel Erfolg bei der Durchführung…Hw.

Hallo Siegfried!

Schon heute gibt es laut Gesetz die Möglichkeit, wenn man die Heizkostenverteiler mietet(!!!)statt kauft, diese Ausgaben in einer Mieterhöhung zu berücksichtigen. Durch die Forderung der Mieterin muss ich aber nicht drei, sondern 14 Verteiler einbauen lassen, weil sonst keine exakte Abrechnung erfolgen kann. Meine Frage ist, ob auch die restlichen 11 Verteiler (gemietet!)in der Mieterhöhung berücksichtigt werden können.

pico95

Hallo pico 95.
Leider kann ich meiner Antwort nichts hinzufügen, da ich keine weitere fundierte Kenntnisse zu der Frage besitze.
Gruß Hw.

Hallo pico 95.
Leider kann ich meiner Antwort nichts hinzufügen, da ich keine
weitere fundierte Kenntnisse zu der Frage besitze.
Gruß Hw.

Ok. pico95

Hallo Pico95,
Sie können nur das dem Mieter in Rechnung stellen was seine Wohnung betrifft. Wenn Sie die Erfassungsgeräte kaufen können Sie nur einen Teil der Kosten umlegen und auch nur jene, die die Wohnung des Mieters betrifft. Wenn Sie die Geräte z.B. mieten können Sie die Mietkosten der Erfassungsgeräte in der Mietwohnung zu 100% umlegen.
Die Mieterin ist hier klar im Recht eine Verbrauchsabhängige Abrechnung zu verlangen.

witzige kombination, als vermieter… und dann die vermieterin…

aber egal.

sie können die kosten als modernisierungsmaßnahme auf die miete umlegen.

wenn sich nichts geändert hat, dann sind es 11% der kosten, die teilen sie durch 12 und erhalten die mieterhöhung.

andernfalls können sie diese heizkostenverteiler auch mieten, wobei die miete umlagefähig nach hkvo ist.
allerdings müssen sie dem mieter, soweit es einen gibt, dieses mitteilen, er hat ein widerspruchsrecht, bekommt aber keine mehrheit zusammen.

da die miete vermutlich teurer ist, auf 10 jahre gerechnet, müssen sie mal schauen, wie das für sie als vermieter ausfällt, denn auch sie zahlen ja ein teil der mietkosten, wenn sie selbst im haus wohnen.

Liebe/-r Experte/-in,Guten Tag

Sie können beides machen.Über Modernisierung müßen Sie die Ausrüstung beim Mieter anmelden.Mieten Sie die Meßgeräte.Hkv,Wasserzähler.Dann werden diese Kosten bei der Abrechnung mit umgelegt.Es müßen Alle Mietparteien ausgerüstet werden.Bei Interesse kann ich ihnen Ein unverbindliches Angebot erstellen lassen.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Bisher hatte ich als Vermieter eine Nebenkostenpauschale
vereinbart. Meine Mieterin möchte gerne genaue
Verbrauchsangaben. Dazu müssten Wasseruhren, Warmwasseruhren
und Heizkostenverteiler eingebaut werden.

  1. Kann man dies über Modernisierungsmaßnahmen
    (Mieterhöhung)oder über Erhöhung der Nebenkosten erstattet
    bekommen?
    2.Die Vermieterin müsste 3 Heizkostenverteiler erhalten. Ich
    müsste aber insgesamt 14 (11in meinen eigenen
    Räumen)einrichten.Kann ich dann nur um die Kosten der 3
    Verteiler erhöhen oder um die Kosten aller Verteiler.

herzlichen Dank im Voraus!

Pico95