Heizkostenverteiler "optimieren" durch Lüfter?

Ist es legal, seine Heizkörper mit Lüftern zu „tunen“?
Die Wärmeabgabe steigt ja exponentiell an - und der Heizkostenverteiler kann diesen veränderten Wert nicht registrieren…
Im Endeffekt „bestiehlt“ man ja die anderen Mieter - aber ist das tatsächlich strafbar? Die Geräte sind ja nicht geeicht und ermitteln keine Kosten, sondern einen Verteilungsschlüssel.

Mein Bekannter hat einen Mieter, bei dem er mir von ominösen PC-Lüftern am Heizkörper berichtet hat, als das Fenster repariert werden musste und er in der Wohnung war.

Hallo dermartin2013,
glaubts du wirklich, das hier jemand Hilfe zu Betrug veröffentlicht? Der Strafbestand heist, Erschleichen von Leistungen zum Nachteil anderer.
Moin,Moin

Hallo

glaubts du wirklich, das hier jemand Hilfe zu Betrug
veröffentlicht?

Danach ist aber nicht gefragt worden. Die Frage lautete, doch ob es strafbar sei.

Der Strafbestand heist, Erschleichen von
Leistungen zum Nachteil anderer.

Welche Leistung erschleicht man sich denn so?
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Grüße
T.

hallo.

glaubts du wirklich, das hier jemand Hilfe zu Betrug
veröffentlicht?

Danach ist aber nicht gefragt worden. Die Frage lautete, doch
ob es strafbar sei.

und? ist es?

Der Strafbestand heist, Erschleichen von
Leistungen zum Nachteil anderer.

Welche Leistung erschleicht man sich denn so?
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

ich meine, es ist durchaus betrug: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
es besteht die absicht, sich selbst einen vermögensvorteil durch senkung der heizkosten zu verschaffen, wodurch das vermögen eines anderen (des vermieters bzw. der anderen mieter) beschädigt wird. irgendjemand muß die angefallenen kosten ja tragen.
streiten kann man sich jetzt noch, ob das ganze durch vorspiegelung falscher oder unterdrückung wahrer tatsachen geschieht.

gruß

michael

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Hallo Michael,

danke für deine Ausführungen, ich wollte wahrlich keine Anleitung zu einer Straftat haben. Die könnte man sich nämlich denken, sobald man nur ein wenig in Physik aufgepasst hat.

Zurück zum geschilderten Fall: Gibt es die Möglichkeit, dem Mieter dieses Verhalten nachzuweisen? (Außer natürlich die Aussage des Vermieters, der es gesehen hat?)

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Abgesehen von moralischer Verwerflichkeit zahlst Du dann statt Heizung mehr Strom, das ist genauso beknackt… :o)

Dummheit ist nicht strafbar und was anderes als Dummheit ist das ganze nicht.

Eventuelle „Einsparungen“ von 2 oder 3 Strichen bezahlt man nämlich über den 50 % Allgemeinanteil der Heizkosten sowieso wieder ein.

Denn um in dem angegebenen Beispiel zu bleiben,sind die Heizkörper dauernd an,läuft sowohl die Heizung als auch die Pumpe.

Bei den heutigen Strompreisen zahlt man dann über den Allgemeinstrom sehr wohl seine

„Einsparung“ wieder ein und nicht nur das,man handelt sich auch höhere Vorauszahlungen der NK ein.

Mit einem Wort Dummheit hoch drei