Hallo,
der Eigentümer einer Wohnung (Bauj.1994, Gasheizung) in einem Zweifamilienhaus in Bayern (die sporadisch als Ferienwohnung genutzt wird) bezahlt für die Heizung einschl. Warmwasser nach dem Verteilerschlüssel 40% der Grundkosten und 60% der Verbrauchskosten.
Der zweite Eigentümer wohnt das ganze Jahr fest dort und der Konsum an Heizung u. Wamwasser ist sehr hoch.
Gibt es nicht ein neues Gesetz 30%-70% das hier angewandt werden kann? Natürlich will der zweite Eigentümer davon nichts wissen…
Vielen Dank im voraus für Eure freundlichen Ratschläge!
Reginarita
Hallo,
- Rechtsfragen gehören ins Rechtsbrett
- die Angaben genügen nicht um das zu entscheiden, zum nachlesen http://bundesrecht.juris.de/heizkostenv/index.html
Cu Rene
Hallo Renè,
vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte die Angelegenheit garnicht als Rechtsfrage gedacht - aber sie ist es wohl! Inzwischen habe ich mich mit Techem in Verbindung gesetzt.
MFG
Reginarita